BASF-Bericht 2025

Weitere Angaben

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Rechte der Aktionäre

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr, die üblicherweise innerhalb der ersten fünf Monate des Geschäftsjahres stattfindet. Die Hauptversammlung wählt die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats (Anteilseignervertreter) und beschließt insbesondere über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen, die Ermächtigung zum Aktienrückkauf, Satzungsänderungen sowie über die Wahl des Abschlussprüfers.

Jede Aktie der BASF SE gewährt eine Stimme. Die Aktien der BASF SE sind Namensaktien. Die Inhaber der Aktien müssen sich mit ihren Aktien in das Aktienregister der Gesellschaft eintragen lassen und sind verpflichtet, die nach dem Aktiengesetz für die Eintragung in das Aktienregister erforderlichen Angaben mitzuteilen. Eintragungsbeschränkungen und insbesondere eine Begrenzung der auf einen Aktionär höchstens eingetragenen Aktien bestehen nicht. Nur die im Aktienregister eingetragenen Personen sind als Aktionäre stimmberechtigt. Die eingetragenen Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, per Briefwahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung über die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft war in der Hauptversammlung 2025 bis zum Ende des Abstimmungsvorgangs möglich. Höchstgrenzen für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderstimmrechte bestehen nicht. Damit ist das Prinzip „one share, one vote“ vollständig umgesetzt. Jeder im Aktienregister eingetragene Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Eingetragene Aktionäre sind zudem berechtigt, in der Hauptversammlung Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten und sie gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Aktionäre, die Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von mindestens 500.000 € besitzen – dies entspricht 390.625 Aktien –, können außerdem die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um zusätzliche Tagesordnungspunkte verlangen.

Die ordentliche Hauptversammlung 2023 hat eine Reihe von Satzungsänderungen im Zusammenhang mit dem Format der Hauptversammlung beziehungsweise den Teilnahmemöglichkeiten beschlossen. Danach ist der Vorstand ermächtigt, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 hat diese Ermächtigung, die am 8. Mai 2025 ausgelaufen ist, erneuert. Sie gilt nun für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren bis zum 8. Mai 2027.

Die ordentliche Hauptversammlung 2025 fand auf der Grundlage der 2023 beschlossenen Ermächtigung gemäß § 118a Aktiengesetz in Verbindung mit § 17 Abs. 5 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung statt. Die ordentliche Hauptversammlung 2026 ist als Präsenzhauptversammlung geplant.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die BASF SE hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (Directors- & Officers-Versicherung). Diese Versicherung sieht für den Vorstand den durch § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vor.

Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der BASF SE und darauf bezogene Optionen oder sonstige Derivate, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz an Aktien der BASF SE und sich darauf beziehender Finanzinstrumente aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Aktiengeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

(Melde- und veröffentlichungspflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR))

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie nahestehende Angehörige sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten der BASF SE (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Optionen, Terminkontrakte, Swaps) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 20.000 € innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird. Im Jahr 2025 sind von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE und deren meldepflichtigen Angehörigen insgesamt 11 Erwerbsgeschäfte mit Stückzahlen von 883 bis 21.198 BASF-Aktien oder BASF-ADRs (American Depositary Receipts) mitgeteilt worden. Der Preis pro Aktie lag bei 41,62 € bis 43,45 €. Das Volumen der einzelnen Geschäfte lag zwischen 37.469,49 € und 901.767,98 €. Die mitgeteilten Wertpapiergeschäfte sind auf der Website der BASF SE veröffentlicht.

Angaben zum Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, beschlossen, der Hauptversammlung im Jahr 2025 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025 sowie als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zur Wahl vorzuschlagen.

Die Hauptversammlung hat am 2. Mai 2025 den Vorschlag des Aufsichtsrats angenommen und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025 und zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 gewählt. Prüfungsgesellschaften aus dem Deloitte-Verbund prüfen zudem den Großteil der in den Konzernabschluss einbezogenen BASF-Gruppengesellschaften. Verantwortlicher Abschlussprüfer des Konzernabschlusses ist seit 2024 Wirtschaftsprüfer Michael Mehren. Für den Einzelabschluss ist dies seit 2024 Wirtschaftsprüfer Stefan Dorissen. Informationen zum Gesamthonorarbetrag, den die BASF SE und andere Gesellschaften der BASF-Gruppe für Leistungen außerhalb der Prüfung von Jahresabschlüssen (Non-Audit-Services) zusätzlich zum Prüfungshonorar an Deloitte und Prüfungsgesellschaften aus dem Deloitte-Verbund gezahlt haben, finden sich in Anmerkung 31 im Anhang zum Konzernabschluss.

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