BASF-Bericht 2025

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für eine Gesamtübersicht siehe ESRS-Index.

Allgemeine Angaben

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

ESRS-Kennzeichnung:

Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2025. Wir berücksichtigen relevante Daten, die bis zur Aufstellung dieses Berichts durch den Vorstand in der Bilanzsitzung am 23. Februar 2026 vorlagen. Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung sind im Kapitel „Übersicht – Über diesen Bericht sowie den zusammengefassten Lagebericht“ beschrieben. Governance-Angaben in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte (ESRS-Angabepflichten ESRS 2 GOV-1, ESRS 2 GOV-2 und ESRS 2 GOV-3) erläutern wir im Kapitel „Corporate-Governance-Bericht“. Angaben zu unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht (ESRS 2 GOV-4) berichten wir integriert im Kapitel „G1 Unternehmenspolitik“. Im Jahr 2025 wenden wir die Erleichterungen aus den Übergangsregelungen der Europäischen Kommission (Quick Fix) gemäß der Delegierten Verordnung 2023/2772 an. Entsprechende Angaben befinden sich in den Themenkapiteln „E4 Biodiversität und Ökosysteme“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ und „S3 Betroffene Gemeinschaften“. An ausgewählten Stellen nutzen wir Verweise, um Redundanzen zu minimieren. Ein Überblick der mittels Verweis aufgenommenen Datenpunkte findet sich unter ESRS-Index. Als Jahr der Erstanwendung verstehen wir das Jahr, in dem die ESRS erstmals eine Rechtswirkung wie die Befreiung einer europäischen Tochtergesellschaft erzielen oder im Rahmen einer nationalen CSRD-Umsetzung anzuwenden sind. Im Jahr 2025 haben wir die ESRS erneut freiwillig angewandt. Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Forschung & Entwicklung (F&E) beziehen und deren Veröffentlichung einen Wettbewerbsnachteil für BASF darstellen würde, wurden im Einklang mit ESRS 1, Abschnitt 7.7, ausgelassen.

Wesentliche Themen entlang der Wertschöpfungskette bilden die Berichtsschwerpunkte und definieren die Berichtsgrenzen. Bei der Identifizierung, Priorisierung und Validierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Themen folgen wir dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit unter Berücksichtigung von finanzieller Wesentlichkeit (Financial Materiality) und Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality). Chancen und Risiken sind entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet worden. Der Inhalt der folgenden Kapitel bezieht sich auf die wesentlichen Themen, Unter-Themen und Unter-Unter-Themen im Sinne unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Angabepflichten (Disclosure Requirements) und Datenpunkte wurden im Rahmen der Wesentlichkeit der Information ausgewählt, wenn sie als nützlich für Entscheidungen und relevant für Stakeholder betrachtet werden. Weitere Informationen zu der Wesentlichkeitsanalyse gibt es unter Doppelte Wesentlichkeits­analyse. Auswirkungen, Risiken und Chancen, die wir im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben, betrachten wir im Kapitel des dazugehörigen Themenstandards. Chancen und Risiken im Rahmen der Angabepflicht (Disclosure Requirement) GOV-5 und Angaben zu unserem Chancen- und Risikomanagement sowie zu den internen Kontrollen der Berichterstattung allgemein werden im Kapitel zum Chancen- und Risikomanagement erläutert. Das interne Kontrollsystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in diesem Kapitel unter Das Kontrollsystem in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschrieben.

ESRS-Kennzeichnung:

Der Themenkomplex „S4 Verbraucher und Endnutzer“ wurde im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich bewertet, da nur sehr wenige unserer Produkte direkt an Endverbraucher vertrieben werden. Wesentliche Informationen zu Produktsicherheit und Produktverantwortung berichten wir im Kapitel „E2 Reduzierung von Umweltverschmutzung“.

Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem der Finanzberichterstattung. Allgemeine Angaben zu den Konsolidierungsgrundsätzen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, weitere Angaben zu Inhalt und Struktur dieses Berichts sowie zu zukunftsgerichteten Aussagen und Prognosen erläutern wir im Kapitel „Übersicht – Über diesen Bericht sowie den zusammengefassten Lagebericht“. Die berichteten Zahlen zu Mitarbeitenden im Kapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ beziehen sich auf jene Mitarbeitenden, die in einer Gesellschaft im Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2025 tätig waren. Abweichungen von diesem Bezugsrahmen, die sich bei einzelnen Kennzahlen ergeben, sind erläutert. Alle Daten zu den weltweiten Produktionsstandorten der BASF SE, ihrer vollkonsolidierten Tochterunternehmen und anteilmäßig konsolidierten Joint Operations berichten wir themenspezifisch in den Kapiteln über Umwelt und Soziales. In der Umweltberichterstattung des Gruppenabschlusses werden vollkonsolidierte Tochterunternehmen der BASF SE mit einem BASF-Anteil von unter 100 % mit 100 % berücksichtigt. Bei anteilmäßig einbezogenen Joint Operations und nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures, bei denen BASF operative Kontrolle ausübt, werden Datenpunkte zu ESRS, die auf Basis operativer Kontrolle erhoben werden, unabhängig vom Beteiligungsanteil zu 100 % berücksichtigt. Arbeitsunfälle werden an allen Standorten der BASF SE, ihrer Tochterunternehmen sowie der Joint Operations und Joint Ventures, in denen wir Weisungsbefugnis im Bereich des Sicherheitsmanagements haben, weltweit unabhängig vom Beteiligungsanteil insgesamt erfasst und berichtet. Daten zur gesellschaftlichen Verantwortung und Transportsicherheit beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe.

Im Jahr 2025 gab es auch durch Akquisitionen beziehungsweise Devestitionen Veränderungen unseres Produktportfolios. Die wesentlichen Portfoliomaßnahmen sind unter Wesentliche Investitionen und Portfoliomaßnahmen aufgeführt. Im Oktober 2025 schloss BASF die Veräußerung des brasilianischen Geschäfts mit Bautenanstrichmitteln aus dem Unternehmensbereich Coatings ab und ging eine verbindliche Vereinbarung mit Carlyle über die Veräußerung der Geschäftseinheiten Fahrzeugserienlacke, Autoreparaturlacke und Oberflächentechnik ein (siehe Vereinbarte Transaktionen). Das nicht fortgeführte Coatings-Geschäft floss in die Nachhaltigkeitsberichterstattung vollständig ein, mit Ausnahme der Angaben zur nachhaltigeren Steuerung unseres Produktportfolios (siehe TripleS-Methode und Loop Solutions). In der EU-Taxonomie berücksichtigten wir das Coatings-Geschäft entsprechend den IFRS® Accounting Standards (siehe EU-Taxonomie). Bei Parametern zur Intensität von beispielsweise CO2-Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch pro Umsatz wurden vergleichbare BASF-Gruppenumsätze einschließlich des nicht fortgeführten Coatings-Geschäfts berücksichtigt.

Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir in der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung für die sechs Umweltziele „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“, „Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt“ den Anteil unserer taxonomiefähigen sowie unserer taxonomiekonformen gruppenweiten Umsätze, Investitionen (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie) und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2025 aus.

Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein Konzept, das bei der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wird. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit betrachtet Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven: 1. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen („Impact Materiality“) ermittelt, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. 2. Die finanzielle Wesentlichkeit („Financial Materiality“) betrachtet, welche Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsthemen resultieren und für die finanzielle Lage eines Unternehmens relevant sind.
ESRS
Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) bieten einen Rahmen für Unternehmen für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind für alle Unternehmen verbindlich, die einer nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Hier finden Sie eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen.
EU-Taxonomie
Die Europäische Union (EU) strebt an, im Rahmen des Green Deal bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Die EU-Taxonomie dient dabei als Instrument, indem sie ein einheitliches Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Aktivitäten schafft, die einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten. Mit der EU-Taxonomie-Verordnung werden unter anderem große Unternehmen verpflichtet, Umsätze und Investitionen offenzulegen, die zu mindestens einem der sechs im Taxonomie-System aufgeführten Umweltziele beitragen.
Grüne Transformation
Um die grüne Transformation unserer Kunden zu ermöglichen, entwickelt und bietet BASF systematisch Lösungen an, die negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft minimieren und gleichzeitig die positiven Ergebnisse maximieren. Dazu gehören unsere Bemühungen um die Reduktion von CO2-Emissionen, die Schonung von Ressourcen und der Einsatz erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Entsprechend den drei Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung stellen wir ein ökologisches und ökonomisches Gleichgewicht sowie soziale Verantwortung in den Vordergrund unseres Handelns.
Just Transition
Just Transition, auf Deutsch „gerechter Übergang“ oder auch „gerechter Wandel“, bezeichnet ein Konzept für eine Transformation hin zu einer klimaneutralen, resilienten und sozial gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Dabei sollen ökologische, ökonomische und soziale Herausforderungen gleichwertig berücksichtigt werden, mit einem besonderen Fokus auf benachteiligte und vulnerable Bevölkerungsgruppen.

Hier finden Sie eine ausführlichere Definition.
Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft ist ein regeneratives System, in dem wirtschaftliches Wachstum vom Verbrauch endlicher Ressourcen entkoppelt ist. Die Kreislaufwirtschaft basiert auf den grundlegenden Prinzipien, Abfall und Verschmutzung zu vermeiden, Produkte und Materialien so lange wie möglich zu nutzen und gleichzeitig natürliche Systeme zu regenerieren.
Policy
In diesem Bericht nutzen wir das Wort Policy oder Richtlinie, um interne Rahmenwerke zu benennen, die grundsätzliche Vorgaben unseres Unternehmens beschreiben. Bei BASF werden Policies vom Vorstand beschlossen und legen Prinzipien für ein Thema fest. Separate Richtlinien definieren die Prozesse zur Umsetzung einer Policy. Im ESRS-Kontext wird Policy als Konzept bezeichnet. Da dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig nur im Kontext einer Richtlinie verwendet wird, verzichten wir im BASF-Bericht auf diesen Begriff und nutzen stattdessen die Begriffe Policy und Richtlinie.
Traits
Traits sind kommerzielle Pflanzeneigenschaften, wie zum Beispiel die gezielt eingebaute Resistenz gegenüber bestimmten Herbiziden oder die eingebaute Abwehr von bestimmten Insekten.
Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

(Konzern-)Nachhaltig­­keits­­erklärung

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