Allgemeine Angaben
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
ESRS-Kennzeichnung:
Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2025. Wir berücksichtigen relevante Daten, die bis zur Aufstellung dieses Berichts durch den Vorstand in der Bilanzsitzung am 23. Februar 2026 vorlagen. Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung sind im Kapitel „Übersicht – Über diesen Bericht sowie den zusammengefassten Lagebericht“ beschrieben. Governance-Angaben in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte (ESRS-Angabepflichten ESRS 2 GOV-1, ESRS 2 GOV-2 und ESRS 2 GOV-3) erläutern wir im Kapitel „Corporate-Governance-Bericht“. Angaben zu unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht (ESRS 2 GOV-4) berichten wir integriert im Kapitel „G1 Unternehmenspolitik“. Im Jahr 2025 wenden wir die Erleichterungen aus den Übergangsregelungen der Europäischen Kommission (Quick Fix) gemäß der Delegierten Verordnung 2023/2772 an. Entsprechende Angaben befinden sich in den Themenkapiteln „E4 Biodiversität und Ökosysteme“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ und „S3 Betroffene Gemeinschaften“. An ausgewählten Stellen nutzen wir Verweise, um Redundanzen zu minimieren. Ein Überblick der mittels Verweis aufgenommenen Datenpunkte findet sich unter ESRS-Index. Als Jahr der Erstanwendung verstehen wir das Jahr, in dem die ESRS erstmals eine Rechtswirkung wie die Befreiung einer europäischen Tochtergesellschaft erzielen oder im Rahmen einer nationalen CSRD-Umsetzung anzuwenden sind. Im Jahr 2025 haben wir die ESRS erneut freiwillig angewandt. Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Forschung & Entwicklung (F&E) beziehen und deren Veröffentlichung einen Wettbewerbsnachteil für BASF darstellen würde, wurden im Einklang mit ESRS 1, Abschnitt 7.7, ausgelassen.
Wesentliche Themen entlang der Wertschöpfungskette bilden die Berichtsschwerpunkte und definieren die Berichtsgrenzen. Bei der Identifizierung, Priorisierung und Validierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Themen folgen wir dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit unter Berücksichtigung von finanzieller Wesentlichkeit (Financial Materiality) und Wesentlichkeit der Auswirkungen (Impact Materiality). Chancen und Risiken sind entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet worden. Der Inhalt der folgenden Kapitel bezieht sich auf die wesentlichen Themen, Unter-Themen und Unter-Unter-Themen im Sinne unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Angabepflichten (Disclosure Requirements) und Datenpunkte wurden im Rahmen der Wesentlichkeit der Information ausgewählt, wenn sie als nützlich für Entscheidungen und relevant für Stakeholder betrachtet werden. Weitere Informationen zu der Wesentlichkeitsanalyse gibt es unter Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Auswirkungen, Risiken und Chancen, die wir im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben, betrachten wir im Kapitel des dazugehörigen Themenstandards. Chancen und Risiken im Rahmen der Angabepflicht (Disclosure Requirement) GOV-5 und Angaben zu unserem Chancen- und Risikomanagement sowie zu den internen Kontrollen der Berichterstattung allgemein werden im Kapitel zum Chancen- und Risikomanagement erläutert. Das interne Kontrollsystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in diesem Kapitel unter Das Kontrollsystem in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschrieben.
ESRS-Kennzeichnung:
Der Themenkomplex „S4 Verbraucher und Endnutzer“ wurde im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich bewertet, da nur sehr wenige unserer Produkte direkt an Endverbraucher vertrieben werden. Wesentliche Informationen zu Produktsicherheit und Produktverantwortung berichten wir im Kapitel „E2 Reduzierung von Umweltverschmutzung“.
Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem der Finanzberichterstattung. Allgemeine Angaben zu den Konsolidierungsgrundsätzen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, weitere Angaben zu Inhalt und Struktur dieses Berichts sowie zu zukunftsgerichteten Aussagen und Prognosen erläutern wir im Kapitel „Übersicht – Über diesen Bericht sowie den zusammengefassten Lagebericht“. Die berichteten Zahlen zu Mitarbeitenden im Kapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“ beziehen sich auf jene Mitarbeitenden, die in einer Gesellschaft im Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe zum 31. Dezember 2025 tätig waren. Abweichungen von diesem Bezugsrahmen, die sich bei einzelnen Kennzahlen ergeben, sind erläutert. Alle Daten zu den weltweiten Produktionsstandorten der BASF SE, ihrer vollkonsolidierten Tochterunternehmen und anteilmäßig konsolidierten Joint Operations berichten wir themenspezifisch in den Kapiteln über Umwelt und Soziales. In der Umweltberichterstattung des Gruppenabschlusses werden vollkonsolidierte Tochterunternehmen der BASF SE mit einem BASF-Anteil von unter 100 % mit 100 % berücksichtigt. Bei anteilmäßig einbezogenen Joint Operations und nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures, bei denen BASF operative Kontrolle ausübt, werden Datenpunkte zu ESRS, die auf Basis operativer Kontrolle erhoben werden, unabhängig vom Beteiligungsanteil zu 100 % berücksichtigt. Arbeitsunfälle werden an allen Standorten der BASF SE, ihrer Tochterunternehmen sowie der Joint Operations und Joint Ventures, in denen wir Weisungsbefugnis im Bereich des Sicherheitsmanagements haben, weltweit unabhängig vom Beteiligungsanteil insgesamt erfasst und berichtet. Daten zur gesellschaftlichen Verantwortung und Transportsicherheit beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den Konsolidierungskreis der BASF-Gruppe.
Im Jahr 2025 gab es auch durch Akquisitionen beziehungsweise Devestitionen Veränderungen unseres Produktportfolios. Die wesentlichen Portfoliomaßnahmen sind unter Wesentliche Investitionen und Portfoliomaßnahmen aufgeführt. Im Oktober 2025 schloss BASF die Veräußerung des brasilianischen Geschäfts mit Bautenanstrichmitteln aus dem Unternehmensbereich Coatings ab und ging eine verbindliche Vereinbarung mit Carlyle über die Veräußerung der Geschäftseinheiten Fahrzeugserienlacke, Autoreparaturlacke und Oberflächentechnik ein (siehe Vereinbarte Transaktionen). Das nicht fortgeführte Coatings-Geschäft floss in die Nachhaltigkeitsberichterstattung vollständig ein, mit Ausnahme der Angaben zur nachhaltigeren Steuerung unseres Produktportfolios (siehe TripleS-Methode und Loop Solutions). In der EU-Taxonomie berücksichtigten wir das Coatings-Geschäft entsprechend den IFRS® Accounting Standards (siehe EU-Taxonomie). Bei Parametern zur Intensität von beispielsweise CO2-Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch pro Umsatz wurden vergleichbare BASF-Gruppenumsätze einschließlich des nicht fortgeführten Coatings-Geschäfts berücksichtigt.
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir in der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung für die sechs Umweltziele „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“, „Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt“ den Anteil unserer taxonomiefähigen sowie unserer taxonomiekonformen gruppenweiten Umsätze, Investitionen (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie) und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2025 aus.
Hier finden Sie eine umfassende Übersicht der in den ESRS vorkommenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen.
Hier finden Sie eine ausführlichere Definition.