Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Entsprechenserklärung 2025 des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE
Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG
Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 wird entsprochen und wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2024 entsprochen.
Ludwigshafen, im Dezember 2025
Der Aufsichtsrat
der BASF SE
Der Vorstand
der BASF SE