Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
ESRS-Kennzeichnung:
Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung strategischer Unternehmensziele leisten. Die Höhe der variablen Vergütung leitet sich sowohl aus der Erreichung kurz- und langfristiger finanzieller sowie nachhaltigkeitsbezogener Ziele als auch aus der Entwicklung des Aktienkurses und der Dividende je Aktie (Total Shareholder Return) ab. Seit dem Geschäftsjahr 2024 hat dabei die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term-Incentive, STI) einen Anteil von 25 % und die langfristige variable Vergütung (Long-Term-Incentive, LTI) einen Anteil von 41 % an der Gesamtzielvergütung eines Geschäftsjahres.
Im STI für das Geschäftsjahr 2025 sind neben drei finanziellen Zielen, die mit insgesamt 75 % in das STI einfließen, auch die folgenden Ziele1 definiert, wovon die ersten beiden Ziele nachhaltigkeitsbezogen sind: Mitarbeiterengagement (Engagement-Index), Arbeits- und Prozesssicherheit sowie strategische Projekte. Alle drei dieser Ziele werden im STI gleich gewichtet und machen zusammen 25 % der gesamten STI-Formel aus. Damit sind 16,7 % der gesamten STI-Formel nachhaltigkeitsbezogen. Das LTI beinhaltet als eines von drei jeweils gleich gewichteten (33,3 %2) strategischen Zielen die Reduzierung der CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) der BASF-Gruppe. Diese sind bereits seit 2020 als bedeutsamster nichtfinanzieller Leistungsindikator in den Steuerungs- und Vergütungssystemen der BASF-Gruppe verankert. Die nachhaltigkeitsbezogene Leistung der BASF-Gruppe fließt somit in die Vergütung des Vorstands ein.
Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet keine variable Komponente und ist somit nicht an die Erreichung von Zielen gekoppelt.
Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung der BASF SE geregelt, über die die Hauptversammlung entscheidet (gesetzlich vorgeschrieben durch §§ 87 und 87a AktG für den Vorstand und § 113 AktG für den Aufsichtsrat).
Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG mit dem Vermerk über die inhaltliche sowie formelle Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie das Vergütungssystem für den Vorstand wird auf der BASF-Website öffentlich zugänglich gemacht.
1 Diese Ziele werden im Vergütungsbericht (abrufbar unter basf.com/verguetungsbericht) als „nicht-finanzielle Ziele“ bezeichnet, die mit 25 % in die STI-Formel einfließen.
2 Der exakte prozentuale Einfluss auf die Vergütung ist von der Zielerreichung abhängig. Weitere Informationen werden im Vergütungsbericht unter basf.com/verguetungsbericht veröffentlicht.