S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
ESRS-Kennzeichnung:
Als international tätiges Unternehmen sind wir in diversen Lieferketten, Geschäftsfeldern und Gesellschaften aktiv und unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Partnern auf der ganzen Welt. Dadurch sind wir mit einer Vielzahl von Menschen verbunden, die zu unserer Geschäftstätigkeit beitragen. Wir stellen uns den daraus resultierenden Verpflichtungen und Chancen entlang der Wertschöpfungskette und streben eine nachhaltige Wertschöpfung an. Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir daran, Menschenrechte sowie internationale Arbeits- und Sozialstandards einzuhalten und Risiken zu minimieren. Ein wichtiger Aspekt ist für uns zudem eine sozial gerechte Klimatransformation.
ESRS-Kennzeichnung:
Eine gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern ist eng mit unserem Geschäftserfolg verknüpft. Sie ist entscheidend für die Sicherung resilienter und verantwortungsvoller Lieferketten und für die Produktion qualitativ hochwertiger, sicherer und nachhaltigerer Lösungen und Produkte. Den Interessen und Standpunkten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette messen wir daher in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern einen hohen Stellenwert bei. Durch unser Engagement wollen wir negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette minimieren und einen positiven Impact erzielen. Mit unserem Due-Diligence-Ansatz (siehe G1 Unternehmenspolitik) und der Etablierung von Standards und Initiativen in der Zusammenarbeit mit Partnern (siehe Maßnahmen) setzen wir uns für die Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie für gute und sichere Arbeitsbedingungen ein und fördern Schulungen von Arbeitnehmenden.
Aus unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ergeben sich drei wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Lieferkette (siehe nachfolgende Tabelle).
Auswirkung |
Bewertung |
Verortung in der Wertschöpfungskette |
Beschreibung |
|---|---|---|---|
Erhöhte Gesundheits- und Arbeitssicherheitsrisiken im Umgang mit chemischen Rohstoffen |
Negativ, |
Vorgelagerte Wertschöpfungskette |
Bei der Herstellung chemischer Rohstoffe bestehen in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette erhöhte Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, insbesondere wenn erforderliche Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Dies ist vor allem in Ländern der Fall, in denen das nationale Recht keine oder niedrige Anforderungen an Arbeitsschutznormen umfasst. |
Gefahr von Kinderarbeit in spezifischen Lieferketten |
Negativ, |
Vorgelagerte Wertschöpfungskette |
Ein Risiko für Kinderarbeit besteht insbesondere in kritischen und weniger transparenten Lieferketten und in Ländern mit wenig staatlicher Kontrolle und geringen Einkommen. Dies betrifft etwa unsere vorgelagerten Lieferketten bei nachwachsenden Rohstoffen, Mineralien und Saatgut. Besonders betroffen sind Kleinbauernbetriebe oder handwerkliche Minen. |
Gefahr von Zwangsarbeit in spezifischen Lieferketten |
Negativ, potenziell |
Vorgelagerte Wertschöpfungskette |
Die Beschaffung von Mineralien oder nachwachsenden Rohstoffen aus Ländern mit geringer staatlicher Kontrolle kann mit dem Risiko von Zwangsarbeit verbunden sein. Besonders betroffen sind Arbeitskräfte in Regionen mit Armut und Ungleichheit. |
Die identifizierten Auswirkungen sind vor allem in Ländern, in denen das nationale Recht keine oder niedrige Anforderungen an Arbeitsschutznormen umfasst und es wenig staatliche Kontrolle sowie geringe Einkommen gibt, ein weit verbreitetes Problem. Für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurden sämtliche Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Lieferkette miteinbezogen. Das schließt sowohl Arbeitskräfte von Joint-Venture-Partnern mit ein als auch Arbeitskräfte, die an unseren Standorten arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören.
Die folgenden Gruppen haben wir entsprechend den Ergebnissen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse als besonders exponiert in Bezug auf die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit identifiziert: Minenarbeitende in der Batteriewertschöpfungskette, Arbeitende in der Saatgutproduktion, Feldarbeitende und Arbeitende in chemischen Betrieben mit hohem Gefahrenpotenzial. Mangelnde Transparenz der Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen stellt ein generell erhöhtes Risiko dar. Im Zuge unserer Risikobetrachtung konzentrieren wir uns insbesondere auf Länder mit hohen ESG-Risiken wie etwa China, Indien, Malaysia, Brasilien oder Thailand, wobei Indien ein besonders hohes Risiko für Kinderarbeit aufweist. Weitere Informationen zur Einbeziehung der Interessen und Standpunkte unserer Stakeholder finden sich im Kapitel „Allgemeine Angaben“ der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung.
Arbeitskräfte in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir im Zuge unserer Due Diligence bei Geschäftspartnern (mehr unter G1 Unternehmenspolitik) – sehen diese jedoch nicht als wesentliche Zielgruppe im Zusammenhang mit Auswirkungen, Risiken und Chancen. Wesentliche finanzielle Risiken und Chancen für BASF in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben wir nicht identifiziert. Chancen und Risiken erfassen wir systematisch im Rahmen unseres allgemeinen Chancen- und Risikomanagements (ergänzende Informationen unter Chancen und Risiken).
Strategie und Governance
ESRS-Kennzeichnung:
Ein Kernelement unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist es, die Würde, Rechte, Sicherheit und Gesundheit von Einzelpersonen auch außerhalb unserer eigenen Belegschaft zu achten und zu schützen. Dabei betrachten wir Nachhaltigkeitsthemen möglichst ganzheitlich, inklusive der als wesentlich identifizierten Aspekte Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie potenzieller Kinder- und Zwangsarbeit. Wir wollen ein Vorbild sein für verantwortungsbewusstes und sicheres Verhalten entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette und vertrauensvoll mit Partnern wie Lieferanten, Dienstleistern, Kontraktoren, Joint-Venture-Partnern und Kunden zusammenarbeiten. Wir verfolgen einen ganzheitlichen strategischen Ansatz, der alle Arbeitskräfte in unseren Lieferketten einschließt, wobei der Fokus in der Berichterstattung analog den Ergebnissen unserer Wesentlichkeitsanalyse auf der vorgelagerten Wertschöpfungskette liegt.
Generelle Informationen zu unseren übergeordneten Policies finden sich im Kapitel „Allgemeine Angaben“ der (Konzern-)Nachhaltigkeitserklärung. Dazu gehören unter anderem der BASF-Verhaltenskodex, die BASF-Menschenrechtsposition, unser risikobasiertes Nachhaltigkeitsmanagement für den Einkauf als Teil der Einkaufsrichtlinie, der Verhaltenskodex für Lieferanten und unsere Grundsätze zur verantwortungsvollen Beschaffung nachwachsender Rohstoffe. Spezifische Erläuterungen zu diesen Policies geben wir im folgenden Abschnitt.
Darüber hinaus haben wir für die vorgelagerte Lieferkette eine Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Batteriematerialien etabliert, die auch die Themen Kinder- und Zwangsarbeit umfasst. Die Richtlinie ist für alle Mitarbeitenden des Unternehmensbereichs Battery Materials global bindend und kann über das BASF-Intranet abgerufen werden. Die Verantwortlichkeit liegt bei der Bereichsleitung von Battery Materials. Im Rahmen der Richtlinie bekennen wir uns zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beim Bezug von Mineralien aus Konfliktregionen und Hochrisikogebieten (CAHRAs). Um die Einhaltung der Vorgaben aus der Richtlinie zu überwachen, berichtet Battery Materials einmal jährlich an das ressortzuständige Vorstandsmitglied sowie an die Einheiten „Corporate Compliance“ und „Global Procurement“.
Unser Anspruch ist es, geltende Gesetze einzuhalten und internationale Standards zu befolgen (siehe G1 Unternehmenspolitik). Die Einhaltung von Gesetzen und Standards, einschließlich der Regularien auf den Themengebieten Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie Kinder- und Zwangsarbeit, erwarten wir auch von unseren Partnern. Wir erwarten zudem, dass sie sich bemühen, diese Standards auch bei ihren Partnern durchzusetzen, und wirken darauf hin, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen. Dabei setzen wir auf einen systematischen, integrierten, risikobasierten Ansatz und etablierte Monitoring- und Managementsysteme.
Wir verstehen die Umsetzung lieferkettenspezifischer Sorgfaltsprozesse als kontinuierliche, umfassende Aufgabe. Unsere Verantwortung für Menschenrechte und damit auch für die Gewährleistung sicherer Arbeitsstandards und den Ausschluss potenzieller Kinder- und Zwangsarbeit haben wir im BASF-Verhaltenskodex und im Verhaltenskodex für Lieferanten verankert sowie in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass wir in Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition handeln.
- Mehr zum BASF-Verhaltenskodex
- Mehr zum Verhaltenskodex für Lieferanten
- Mehr zu unserer Menschenrechtsposition
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Wir messen dem Thema Menschenrechte eine hohe Bedeutung bei und haben uns organisatorisch entsprechend aufgestellt. Die Leiterin unserer Rechts- und Compliance-Organisation fungiert gleichzeitig als Chief Human Rights Officer (Menschenrechtsbeauftragte), zu deren Verantwortung auch die Überwachung des übergeordneten Risikomanagements einschließlich der Menschenrechtsrisiken nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gehört. Unsere Compliance-Organisation berichtet dem Vorstand sowie dem Prüfungsausschuss hierzu regelmäßig. Zusätzlich haben wir nachhaltigkeitsbezogene Bewertungen in unsere Governance- und Entscheidungsprozesse integriert, beispielsweise für Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekte.
In unserer Compliance-Organisation liegt auch die Governance der menschenrechtlichen Sorgfalt bei BASF. Darüber hinaus sind mehrere Facheinheiten für die Steuerung spezifischer menschenrechtlicher Themen verantwortlich, unter anderem über unsere Human Rights Expert Working Group (mehr dazu im Kapitel „G1 Unternehmenspolitik“). Relevante Menschenrechtsaspekte sind auch Teil der globalen Qualifizierungsanforderungen an Sicherheitspersonal und werden in den Standardverträgen mit Kontraktoren berücksichtigt.
Über unser Human Rights Advisory Council (Menschenrechtsbeirat) holen wir zusätzlich externe menschenrechtliche Expertise ein (mehr unter Allgemeine Angaben). Bei den Sitzungen im Jahr 2025 haben wir uns mit Fachleuten zum Beispiel zu menschenrechtlichen Fragestellungen in globalen Lieferketten, unter anderem zu Risiken von Zwangsarbeit sowie zum Umgang mit Dilemmasituationen, ausgetauscht und unsere Verantwortung im Rahmen der Sorgfaltspflicht erörtert.
Vorgaben für die Beschaffung
Für die vorgelagerte Lieferkette hat unsere Einkaufsorganisation Vorgaben in einem globalen risikobasierten Managementsystem etabliert, die definieren, wie wir unsere Sorgfaltspflichtenprozesse umsetzen. Entsprechende Standards haben wir in einer globalen Richtlinie definiert. Unsere Strukturen und Prozesse entwickeln wir kontinuierlich weiter, um veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Richtlinien und Ziele für den Einkauf werden zentral festgelegt und sind für alle Mitarbeitenden mit Einkaufsverantwortung weltweit bindend. Wir streben an, die Einhaltung der Vorgaben durch einen mehrstufigen Kontrollprozess sicherzustellen. Dabei werden die einheitsspezifischen Risikomanagementsysteme unserer Geschäftseinheiten durch Mindeststandards der Einheiten des Corporate Centers in der Umsetzung unterstützt und überwacht. Die Einheit „Corporate Audit“ überprüft als dritte Instanz die Wirksamkeit und Einhaltung des Risikomanagements.
Unsere Erwartungen an Lieferanten haben wir im global gültigen Verhaltenskodex für Lieferanten festgeschrieben, der unter anderem auf den Zehn Prinzipien des UN Global Compact und der Initiative Responsible Care® basiert. Der Verhaltenskodex umfasst etwa die Einhaltung von Menschenrechten, den Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel, die Gewährleistung von Arbeits- und Sozialstandards sowie Antidiskriminierungs- und Antikorruptionsvorgaben. Wir entwickeln unseren Kodex regelmäßig weiter. Der Kodex ist in den für unsere Lieferanten relevantesten Sprachen verfügbar und konzernweit in elektronische Bestellsysteme und Einkaufsbedingungen integriert.
Wir wollen die Transformation in Richtung Klimaneutralität sozial gerecht mitgestalten (Just Transition). Ein besonderes Augenmerk legen wir daher auch auf Einkaufsprozesse von nachwachsenden Rohstoffen. Neben positiven umweltbezogenen Effekten, wie der Verringerung von Treibhausgasemissionen, können sich – je nach Rohstoff – auch negative Effekte bei sozialen Faktoren ergeben. Dies beziehen wir in unsere Risikoanalysen ein und haben dezidierte Grundsätze zur verantwortungsvollen Beschaffung nachwachsender Rohstoffe aufgesetzt (zur Überprüfung der Einhaltung dieser Grundsätze siehe E4 Biodiversität und Ökosysteme). Diese Grundsätze nehmen auch auf die Prinzipien und die Grundsatzerklärung der ILO Bezug, die wiederum die Themen Kinder- und Zwangsarbeit sowie Arbeitsschutz einschließen. Zugleich suchen wir den Dialog mit unseren Stakeholdern, um Zielkonflikte zu identifizieren (siehe Nachwachsende Rohstoffe).
Maßnahmen
Um negative Auswirkungen und Risiken zu mindern und gleichzeitig Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu ermöglichen, setzen wir konkrete Maßnahmen um. Diese zielen ab auf einen offenen Austausch, auf die Bewertung und Entwicklung unserer Lieferanten und auf verbesserte Bedingungen für deren Arbeitskräfte durch präventive Maßnahmen und lokale Initiativen. Sollte es zu konkreten Vorfällen kommen, greifen unsere Managementprozesse.
Wir setzen schwerpunktmäßig auf die folgenden Maßnahmen:
Einbeziehung der Arbeitskräfte durch Dialogforen und Beratungsgremien,
Einsatz weltweit einheitlicher Beschwerdemechanismen, damit die Anliegen und Bedürfnisse der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette kanalisiert werden können,
Risikoanalyse der Lieferanten in Bezug auf ESG-Risiken,
risikobasierte Bewertung von Lieferanten durch Online-Assessments (EcoVadis) oder Vor-Ort-Audits, unter anderem im Rahmen der Chemieinitiative Together for Sustainability (TfS),
Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei Lieferanten sowie
Unterstützung der Lieferanten beim Aufbau ihrer Fähigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit durch entsprechende Trainingsangebote.
Einbeziehung und Beschwerdemechanismen
ESRS-Kennzeichnung:
Um die Perspektiven unserer Partner und ihrer Arbeitskräfte in unsere Entscheidungen und unser Handeln einzubeziehen, setzen wir auf Dialogforen und Beratungsgremien mit externen Fachleuten, wie unser Human Rights Advisory Council (mehr unter Allgemeine Angaben) sowie unser Nature Advisory Council (mehr unter Allgemeine Angaben). Im 2024 gegründeten Zivilgesellschaftlichen Forum tauschen wir uns mit Vertretern des zivilgesellschaftlichen und gewerkschaftlichen Spektrums aus (mehr unter Allgemeine Angaben). Unter anderem wurden zuletzt im Herbst 2024 Themen wie Kinderrechte und Bekämpfung von Kinderarbeit im Saatgutgeschäft diskutiert.
Darüber hinaus suchen wir den direkten Austausch mit unseren Lieferanten. Wir setzen auf spezifische Austauschformate in Geschäftsfeldern mit erhöhtem Risiko, etwa in unserem Saatgutgeschäft oder beim Einkauf von Rizinusöl. Zudem gewinnen wir Einblicke in die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette durch den kontinuierlichen Austausch in Multi-Stakeholder-Initiativen, wie etwa Cobalt for Development (siehe auch Mineralische Rohstoffe), der Global Battery Alliance (siehe auch Mineralische Rohstoffe) oder der Responsible Mica Initiative (siehe auch Mineralische Rohstoffe). Durch unser Engagement in weiteren Gremien wie dem Nachhaltigkeitsnetzwerk econsense, in dem wir Themenpate im Cluster „Menschenrechte & Wertschöpfung“ sind, treten wir ebenfalls in den Dialog mit relevanten Stakeholdern.
Verantwortlich für die Sicherstellung eines angemessenen und regelmäßigen Austauschs sind relevante Einheiten, etwa „Sustainability Relations“, „Corporate Compliance“ sowie „Global Procurement“, und die Facheinheiten unserer Unternehmensbereiche (ergänzende Informationen zu den Verantwortlichkeiten im Vorstand für die Einheiten siehe Organe der Gesellschaft).
Wir betrachten die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zum Beispiel im Zuge unserer Lieferantenbewertungen und Folgebewertungen (siehe Bewertung und Weiterentwicklung unserer Lieferanten). Zudem beobachten wir die Fortschritte unserer ergriffenen Maßnahmen, Initiativen und Projekte.
ESRS-Kennzeichnung:
Wir fördern eine Kultur, in der kritische Anliegen und Bedenken stets offen angesprochen werden können. Zu diesem Zweck bieten wir weltweit einheitliche Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene an. Zentrales Instrument ist unsere Compliance-Hotline. Angaben zur Art und Weise, wie die darüber vorgebrachten und angegangenen Probleme verfolgt und überwacht werden, finden sich unter G1 Unternehmenspolitik. Die Compliance-Hotline bietet die Möglichkeit, Bedenken, Risiken und Verstöße in den BASF-Aktivitäten oder der Wertschöpfungskette vertraulich und auch anonym zu melden. Dies schließt auch potenzielle Bedenken in den Bereichen Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie Kinder- und Zwangsarbeit ein. Die Hotline steht neben BASF-Mitarbeitenden allen externen Stakeholdern offen, insbesondere auch den Arbeitskräften in unseren Lieferketten.
Unser Beschwerdemechanismus ist in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten festgeschrieben, der über unser elektronisches Bestellsystem als Teil der Einkaufsbedingungen unseren Partnern und Dienstleistern zugänglich gemacht wird.
Bewertung und Weiterentwicklung unserer Lieferanten
ESRS-Kennzeichnung:
Bei der Auswahl unserer Lieferanten sowie bei der Beurteilung von Lieferbeziehungen sind für uns neben wirtschaftlichen Kriterien insbesondere auch ESG-Standards relevant. Auswahl, Bewertung und Auditierung sind daher wichtige Bestandteile unseres nachhaltigen Lieferketten- und Risikomanagements, um sicherzustellen, dass Lieferanten die geltenden Gesetze, Regeln und Standards einhalten, insbesondere zu den für uns wesentlichen Themen potenzieller Kinder- und Zwangsarbeit sowie EHS-Standards. Aufgrund der hohen Lieferantenzahl erfolgt die Bewertung unserer Lieferanten risikobasiert. Dabei berücksichtigen wir sowohl länder- und industriespezifische Risiken als auch unser Einflussvermögen. Die Bewertung von Lieferanten erfolgt größtenteils im Rahmen der Initiative TfS, bei der BASF Gründungsmitglied ist. Dabei führt TfS Online-Assessments über die Ratingagentur EcoVadis oder Audits vor Ort mittels TfS-zugelassener Auditorinnen und Auditoren durch. Im Jahr 2025 wurden in unserem Auftrag insgesamt 100 Audits (2024: 118) zu Nachhaltigkeitsstandards an Standorten von Rohstofflieferanten durchgeführt. Für Lieferanten mit potenziellen Nachhaltigkeitsrisiken haben wir 257 EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertungen (2024: 328) erhalten. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Bewertung unserer Lieferanten weitere Zertifizierungen und externe Audits, etwa des Roundtable on Sustainable Palm Oil. Abhängig von den geschäftlichen Anforderungen führen wir bei ausgewählten Lohnfertigern eigene Responsible-Care-Audits durch, wenn wesentliche Risiken in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz identifiziert wurden. Um beispielsweise dem Risiko potenzieller Kinderarbeit vorzubeugen, setzen wir auf gezielte Kontrollen von Lieferanten in Ländern mit erhöhtem Risiko, etwa in unseren Saatgutlieferketten in Indien.
Unsere Mitarbeitenden im Einkauf werden in diesem Prozess durch ein dediziertes, einkaufsspezifisches Nachhaltigkeitsteam unterstützt. Dieses besteht aus einem Kernteam, ergänzt um ein Nachhaltigkeitsnetzwerk, das sich aus Mitarbeitenden aus den jeweiligen Regionen und Einkaufsclustern zusammensetzt. Darüber hinaus steht uns ein globales Auditteam zur Verfügung, das EHS-Themen bei Lohnfertigern überprüft.
Die Ergebnisse unserer Prüfungen, die in Auditberichten oder Scorecards mit konkreten Plänen zu Korrekturmaßnahmen zusammengefasst werden, analysieren wir sorgfältig und dokumentieren sie in einer zentralen Datenbank. Bei unzureichender Leistung kontaktieren wir die Lieferanten und fordern sie auf, Verbesserungen umzusetzen. Fortschritte bei unseren Lieferanten überprüfen wir nach einem definierten Zeitraster, das sich am identifizierten Nachhaltigkeitsrisiko orientiert – spätestens jedoch nach drei Jahren. In den vergangenen Jahren haben wir bei unseren Lieferanten Anpassungsbedarf in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung identifiziert. Hierzu gehören etwa Abweichungen bei Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Bei Folgebewertungen im Jahr 2025 konnten wir Verbesserungen in diesen Bereichen feststellen.
Wir unterstützen unsere Lieferanten dabei, Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln. Ein wichtiger Baustein der Lieferantenentwicklung sind die von TfS in verschiedenen Sprachen durchgeführten Webinare zum Thema Nachhaltigkeit und Implementierung von Korrekturmaßnahmen. Im Jahr 2025 haben daran insgesamt 1.019 Mitarbeitende von Lieferanten (2024: 990) teilgenommen. Darüber hinaus richtet sich die Online-Lernplattform „TfS Academy“ an Mitarbeitende im Einkauf und an Lieferanten. Sie deckt die gesamte Bandbreite der ESG-relevanten Themen einschließlich Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gesundheit und Arbeitsschutz ab. Derzeit sind über 300 Kurse in elf verschiedenen Sprachen verfügbar. Im Jahr 2025 haben wir zudem unsere Kooperation mit der East China University of Science and Technology in Schanghai/China fortgesetzt. Dort wurden 38 Mitarbeitende von 26 chinesischen Lieferanten zu ESG-Themen weitergebildet, wie beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gesundheit und Arbeitsschutz.
Präventive Maßnahmen und lokale Initiativen
Unsere im folgenden Abschnitt genannten Beispiele sind dezentral organisierte Aktionen, Projekte und Initiativen. Sie sind keinem zentral gesteuerten Aktionsplan zugeordnet. Vielmehr zielen sie auf eine kontinuierliche Optimierung und Weiterentwicklung ab. Dies geht Hand in Hand mit dem BASF-Ansatz zur Nachhaltigkeitssteuerung (siehe Allgemeine Angaben).
Wir sind uns der Herausforderungen in spezifischen Lieferketten bewusst. So haben wir im Jahr 2025 unser proaktives Engagement in unseren vorgelagerten Lieferketten fortgesetzt, in denen wir zumeist keine direkten Vertragsbeziehungen und weniger Transparenz und Einfluss haben. Wir arbeiten mit Partnern und der Zivilgesellschaft zusammen und sind in branchenübergreifenden Initiativen aktiv. Oft setzen Projekte vor Ort an, um dort spezifische Kompetenz für nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten aufzubauen. Neben umweltbezogenen Verbesserungen wollen wir insbesondere soziale Aspekte wie sichere Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung, Zugang zu Gesundheitssystemen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten fördern. Die Angemessenheit von Maßnahmen diskutieren wir fallspezifisch mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und Regierungsbeauftragten. Darüber hinaus diskutieren wir Vorhaben in unseren externen Dialogforen, im Human Rights Advisory Council und im Nature Advisory Council. Um die Wirksamkeit von spezifischen Projekten zu messen, setzen wir auf Fortschrittsberichte und Studien, die beispielsweise die Entwicklungen im Bereich Einkommens- und Lebensverhältnisse sowie Etablierung politischer Rahmenbedingungen und Regulierungen betreffen.
Saatgut
Im Jahr 2022 haben sich BASF, Syngenta und Arisa in einer Multi-Stakeholder-Initiative im Gemüsesaatgutgeschäft in Indien zusammengeschlossen. Unter dem Namen Wage Improvements in Seed Hybrids (WISH) adressiert die Initiative die Bekämpfung von Kinderarbeit und die Auszahlung fairer Löhne in der Gemüsesaatgutbranche in den indischen Bundesstaaten Karnataka und Maharashtra. In der ersten Projektphase wurden in einer Untersuchung in mehr als 4.100 Haushalten, an der rund 6.900 Kinder, 200 Bäuerinnen und Bauern, 400 Arbeitende und weitere Beteiligte teilnahmen, die Fokus-Themenfelder zur Verbesserung der Bedingungen vor Ort identifiziert. Auf diese Gebiete zielen die Partner nun in der zweiten Projektphase seit 2023 mit verschiedenen Instrumenten ab, so zum Beispiel Aus- und Weiterbildung, Vernetzung, Einbindung von Interessengruppen (seit 2024), Advocacy-Arbeit auf lokaler und internationaler Ebene, digitale Dokumentation sowie das Verbreiten bewährter Praktiken. Durch den Projektbeitritt von drei weiteren Partnern aus der Gemüsesaatgutbranche im vierten Quartal 2024 wurde die Multi-Stakeholder-Zusammenarbeit weiter verstärkt. Um den positiven Einfluss des Projekts zu maximieren, setzen BASF, Syngenta und Arisa, zusammen mit den neuen Partnern, auch auf den Austausch mit anderen nationalen und internationalen Saatgutunternehmen. 2024 und 2025 führten externe NGOs in 28 Dörfern im Projektgebiet über 1.450 Schulungen und Informationsveranstaltungen für mehr als 600 Landwirte durch; BASF war dabei im Jahr 2025 verantwortlich für 211 Saatgutproduktionsbetriebe. Die Veranstaltungen bezogen insgesamt über 10.000 Stakeholder verschiedener Interessengruppen ein, darunter auch rund 3.400 Arbeitskräfte. Ziel des Projekts ist es, deutliche Verbesserungen bei der Erhöhung der Löhne und der Vermeidung von Kinderarbeit in der Gemüsesaatgutbranche zu erreichen. Bis Ende 2025 gab es bei den durchschnittlichen Löhnen im Projektgebiet abhängig von Region und landwirtschaftlicher Tätigkeit bereits Verbesserungen. Eine externe Forschungsstudie zeigte zudem, dass in den Regionen des Projektgebiets die Rate der Kinder, die zur Schule gehen, um 8 bis 16 Prozentpunkte stieg, während die Rate der Kinder, die die Schule abbrechen, um 2 bis 4 Prozentpunkte zurückging. Die Initiative wird im Jahr 2026 für zunächst sechs Monate fortgesetzt.
Nachwachsende Rohstoffe
Zu unseren wichtigsten nachwachsenden Rohstoffen zählen Palmöl und Palmkernöl sowie deren Derivate, die unter „E4 Biodiversität und Ökosysteme“ (siehe Policies bezüglich der Beschaffung nachwachsender Rohstoffe und Maßnahmen bezüglich der Beschaffung nachwachsender Rohstoffe) ausführlich behandelt werden. Basierend auf unserem Verhaltenskodex für Lieferanten haben wir unsere Erwartungen an Lieferanten in der palmbasierten Wertschöpfungskette in einer ergänzenden Beschaffungs-Policy festgeschrieben (BASF Palm Sourcing Policy). Darin werden neben dem Schutz von Wäldern und anderen natürlichen Ökosystemen, der Rückverfolgbarkeit und umweltbezogenen Aspekten auch die Wahrung von Arbeitnehmerrechten und Rechten indigener Völker sowie die Einbeziehung von kleinbäuerlichen Strukturen adressiert.
Ebenfalls von Bedeutung für BASF, wenngleich in deutlich geringerem Umfang, ist Rizinusöl (Castor Oil). Wir verwenden es unter anderem zur Herstellung von Kunststoffen, von Inhaltsstoffen für Farben und Lacke sowie von Produkten für die Kosmetik- und Pharmaindustrie. Mit dem Ziel, eine zertifiziert nachhaltige Lieferkette für Rizinusöl in Indien zu etablieren, engagieren wir uns seit 2016 in der von uns mitbegründeten Sustainable Castor Initiative – Pragati. Im Rahmen von Pragati erhalten kleinbäuerliche Betriebe auf Basis des eigens entwickelten Nachhaltigkeitskodex SuCCESS Schulungen, unter anderem in den Themenfeldern Gesundheit, sicherer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Minimierung von Arbeitssicherheitsrisiken sowie im Bereich Anbaumethoden.
Pflanzen bilden auch die Basis vieler weiterer Produkte in unserem Portfolio für Kosmetik. Dies gilt etwa für unsere Biopolymere oder für unsere pflanzenbasierten Wirkstoffe. Durch ressourcenschonende Beschaffungspraktiken wollen wir Ökosysteme bewahren und den Menschen, deren Lebensgrundlage sie bilden, eine nachhaltigere Bewirtschaftung ermöglichen. Ökonomische, ökologische und soziale Aspekte, einschließlich verbesserter und sicherer Arbeitsbedingungen sowie Zugang zu medizinischer Versorgung, führen wir beispielsweise bereits seit mehreren Jahren in unseren ganzheitlichen Beschaffungsinitiativen für Argan (Marokko), Rambutan und Galgant (beide Vietnam) zusammen. Unsere Aktivitäten für unsere pflanzenbasierten Wirkstoffe bündeln wir in dem Programm Responsibly Active.
Mineralische Rohstoffe
Wir pflegen Beziehungen zu einer Vielzahl an Lieferanten für mineralische Rohstoffe, die wir zum Beispiel für die Herstellung von Fahrzeug- und Prozesskatalysatoren oder zur Produktion von Batteriematerialien für Elektromobilität nutzen. Wir haben die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien umgesetzt, indem wir beispielsweise einen Compliance-Check für die Einfuhr von Konfliktmineralien in unserem Bestellsystem durchführen. Die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien richtet sich gegen die Finanzierung bewaffneter Konflikte sowie Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Zudem regelt sie bei Importen in die EU die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen sowie Gold (3TG) aus Konfliktregionen und Hochrisikogebieten (CAHRAs).
Darüber hinaus legen wir Wert auf Zertifizierungen, wie zum Beispiel das Zertifikat der London Bullion Market Association (LBMA) für Gold, das Zertifikat des London Platinum and Palladium Market (LPPM) für Metalle der Platingruppe, das Zertifikat der Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) sowie den „Responsible Minerals Assurance Process“ der Responsible Minerals Initiative. BASF engagiert sich bei weiteren mineralischen Rohstoffen für verantwortungsvolle und nachhaltige globale Lieferketten. Hierzu zählt Kobalt, eine Schlüsselkomponente bei der Herstellung von Batteriematerialien. Unsere Kobalt-Lieferkette organisieren wir nach etablierten Nachhaltigkeitsrichtlinien wie der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals. Dabei ist es unser Ziel, kein Kobalt aus Kleinstminen zu beziehen, solange keine verantwortungsvollen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards nachgewiesen werden können.
Gemeinsam mit BMW, Samsung SDI, Samsung Electronics, Volkswagen, Stihl und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beteiligen wir uns seit 2018 an der branchenübergreifenden Initiative Cobalt for Development. Sie soll helfen, die Arbeits- und Lebensbedingungen im Kleinstbergbau (artisanaler Bergbau) in der Demokratischen Republik Kongo zu verbessern sowie Möglichkeiten für die Legalisierung von Kleinstbergbau zu erkunden und umzusetzen. Hierzu setzt die Initiative unter anderem auf Weiterbildungen, die wichtige Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte für verantwortungsvolle Bergbaupraktiken vermitteln. Mit der im Frühjahr 2023 begonnenen zweiten Phase wurden weiterhin Minenkooperativen zu Themen wie Arbeitssicherheit und Umweltmanagement geschult. Hierbei wurden neben der technischen Unterstützung zur Kartierung und Erprobung der Lagerstätte auch gemeinsame Strategien mit Stakeholdern der kongolesischen Regierung entwickelt, die den Bergleuten eine rechtliche Grundlage für den weiteren Betrieb der Mine schaffen. Mit dem Start der dritten Phase im Frühjahr 2025 haben wir uns für weitere drei Jahre der Initiative verpflichtet. Die Ziele des Projekts wurden hinsichtlich der praktischen und legalen Umsetzung des Bergbauvorhabens mit Kleinbergleuten aktualisiert, um eine nachhaltige Betriebsgrundlage für das Projekt nach Abschluss der dritten Phase im Frühjahr 2028 zu schaffen.
Ebenfalls im Kontext von Batteriematerialien relevant ist die im Jahr 2017 von BASF mitgegründete Global Battery Alliance (GBA). Sie fördert mit ihren mehr als 150 Mitgliedern den Dialog zwischen Unternehmen, Regierungen und Zivilgesellschaft. Gleichzeitig entwickelt sie Instrumente zur Steuerung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft für Batterien mit dem Ziel, diese bis 2030 zu etablieren. Die GBA erarbeitet als überparteiliche Plattform Regelwerke für eine umfassende und einheitliche Berichterstattung von ESG-Belangen auf Basis breiter Akzeptanz. Hierzu gehören neben Umweltschutzthemen unter anderem die Aspekte Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenrechte. Die Regelwerke der GBA wurden im Jahr 2024 in Pilotprojekten getestet, im Jahr 2025 als Beta-Version (Version in der späten Entwicklungsphase) veröffentlicht und sollen rechtzeitig für den zukünftigen Batteriepass, das von der EU-Batterieverordnung vorgesehene digitale Ausweisdokument für Batterien, bereit sein.
Darüber hinaus hält sich unser Geschäftsbereich für das Recycling von Platinmetall-Katalysatoren, der sekundäre Platin-, Palladium- und Rhodiummaterialien verarbeitet, an die Leitlinien für verantwortungsvolle Beschaffung des LPPM. Die Anforderungen der Leitlinien sind für LPPM-zugelassene Raffinerien (Good Delivery Refiners) sowie für Mitglieder der LPPM-Akkreditierungslisten (Sponge Accreditation Lists) verpflichtend. Sie schaffen einen Rahmen für verantwortungsvolle Beschaffung, indem sie geprüfte Sorgfaltspflichtenprozesse und jährliche unabhängige Kontrollen durch Dritte vorschreiben, um Risiken einer konfliktbezogenen Beschaffung zu mindern. Ziel der Vorgaben, die mit den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für Mineralien aus Konfliktregionen und Hochrisikogebieten (CAHRAs) abgestimmt sind, ist es, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen, Konflikte zu verhindern und Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche aufrechtzuerhalten.
Ein weiterer mineralischer Rohstoff, der bei BASF verarbeitet wird, ist Mica.1 Als Basis für Effektpigmente findet dieser hauptsächlich in der Herstellung von Lacken und Saatgutbeize Verwendung. Als aktives Mitglied der Responsible Mica Initiative (RMI) setzen wir uns dafür ein, Kinderarbeit und inakzeptable Arbeitsbedingungen speziell in der indischen Mica-Lieferkette zu beseitigen. Im Fokus der Initiative stehen bis zum Zieljahr 2030 Arbeitsstandards, die Stärkung lokaler Gemeinschaften sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Wie der aktuelle Fortschrittsbericht der RMI zeigt, haben die Aktivitäten in den entsprechenden Gebieten Indiens bereits zu besseren Einkommens- und Lebensverhältnissen geführt. Hierzu zählen etwa der verbesserte Zugang zu sauberem Trinkwasser durch die Installation von Pumpen und Filteranlagen oder ein verbesserter Zugang zur Gesundheitsversorgung durch Arztbesuche in Dörfern und die Aufnahme in öffentliche Krankenversicherungen.
Umgang mit konkreten Vorfällen
Wenn wir im Zuge unserer Audits oder durch andere Quellen wie Medienberichte oder über unsere Compliance-Hotline von Auffälligkeiten oder Verstößen erfahren, nehmen wir das sehr ernst, reagieren sofort und fordern von unseren Partnern und Lieferanten, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu implementieren und die Verstöße zu beenden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen unsere im Verhaltenskodex für Lieferanten definierten Standards oder gegen internationale Prinzipien, wie etwa bei untragbaren Arbeitsbedingungen, Kinder- oder Zwangsarbeit, behalten wir uns vor, kommerzielle Sanktionen zu verhängen. Diese können bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen. Gleiches gilt, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um derartige Verstöße zu beheben, oder systematische Verstöße erkennbar sind. Im Jahr 2025 haben wir uns dazu entschieden, eine unmittelbare Geschäftsbeziehung mit Wirkung zum 1. März 2026 zu beenden.2 Insbesondere in Bereichen und Regionen mit erhöhtem Risiko stehen wir in engem Austausch mit unseren Lieferanten und verfolgen, ob maßgebliche Standards und erforderliche Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Mit Wirkung zum 21. April 2025 hat BASF ihre Anteile an den Joint-Venture-Unternehmen BASF Markor Chemical Manufacturing (Xinjiang) Co., Ltd. und Markor Meiou Chemical (Xinjiang) Co., Ltd. in Korla in der nordwestchinesischen Provinz Xinjiang an Verde Chemical Singapore Pte. Ltd. verkauft.
Zudem wurden für die im Jahr 2024 festgestellten Fälle von Verletzungen gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) inzwischen Aktionspläne entwickelt und umgesetzt. Im Berichtsjahr 2025 wurden Verletzungsfälle identifiziert, die derzeit bearbeitet werden.
1 Als Mica bezeichnet man eine Gruppe von Mineralen aus der Abteilung der Schichtsilikate mit dem gleichen atomaren Aufbau. Umgangssprachlich wird Mica auch als Glimmer bezeichnet.
2 Wir betrachten hierbei alle direkten Zulieferer, die im jeweiligen Geschäftsjahr Leistungen für die BASF-Gruppe erbringen (Tier-1-Lieferanten). Das sind Lieferanten, die uns mit Rohstoffen, Investitionsgütern, Verbrauchsmaterialien sowie Dienstleistungen beliefern. Als Lieferanten kommen natürliche Personen, Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts infrage.
Globale Ziele
ESRS-Kennzeichnung:
Das globale Unternehmensziel für einen verantwortungsvollen Einkauf (ergänzende Informationen unter Unsere Ziele und Zielerreichung 2025) ist auf eine ganzheitliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance unserer Lieferanten ausgerichtet: Es beinhaltet sowohl umfassende Nachhaltigkeitsaspekte als auch die für den Themenbereich „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ wesentlichen Aspekte der Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie potenzieller Kinder- oder Zwangsarbeit. BASF hat sich kein spezifisches Ziel für den Themenbereich „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ gesetzt.
Wir wollen die Nachhaltigkeit in der Lieferkette gezielt vorantreiben und legen unseren Fokus deshalb auf Lieferanten mit erhöhtem Nachhaltigkeitsrisiko: BASF konzentriert sich für den Zeithorizont bis 2030 auf die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten, die in Bewertungen unzureichende Ergebnisse erzielt haben. Wir streben an, dass jährlich 80 % der Lieferanten, die im Berichtszeitraum eine Nachhaltigkeitsbewertung durchgeführt haben und für die eine vorherige, vergleichbare Bewertung mit unzureichendem Ergebnis vorliegt, ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern. Eine Verbesserung ergibt sich beispielsweise aus einer positiven Entwicklung des EcoVadis-Scores oder einer in einem Folgeaudit bestätigten erfolgreichen Umsetzung von Korrekturmaßnahmen. Im Jahr 2025 lag dieser Wert bei 77 % (2024: 76 %). Um bis 2030 unser angestrebtes Zielniveau von 80 % jährlich zu erreichen, haben wir im Jahr 2024 mit der Etablierung eines Nachverfolgungsprozesses begonnen, in den Spezialisten aus der Compliance-Organisation involviert sind. Diese kontaktieren Lieferanten mit unzureichenden Ergebnissen und überwachen die Durchführung von Korrekturmaßnahmen.
Für uns ist eine Lieferantenbewertung drei Jahre gültig. Anschließend nehmen wir intern eine neue Einstufung mittels Risikoeinschätzung vor und leiten darauf basierend entsprechende Folgemaßnahmen ab. Das globale Ziel ist in den Zielen unserer Mitarbeitenden mit Einkaufsverantwortung verankert.
Grundsätzlich gilt: Wir streben die Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit, negativen Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Auswirkungen auf weitere nachhaltigkeitsbezogene Themen an. Diese Ansprüche sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten weltweit festgelegt und werden durch mehrstufige, risikobasierte Monitoringsysteme überprüft. Wir steuern darauf hin, dass unsere Lieferanten die im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Anforderungen erfüllen. Sollten uns gravierende Verstöße im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie Kinder- oder Zwangsarbeit bekannt werden, ergreifen wir Maßnahmen. Wir kontaktieren diese Lieferanten, stellen ihnen Trainingsangebote zur Verfügung und fordern sie explizit auf, Korrekturmaßnahmen in einem vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen. Wir verfolgen die Implementierung konsequent nach, da wir Verbesserungen in diesen Bereichen erzielen wollen. Stellen wir fest, dass Verletzungen nicht beseitigt oder minimiert werden, kann es zu kommerziellen Sanktionen oder Vertragsbeendigungen kommen.
Stakeholder-Erwartungen fließen kontinuierlich in mögliche Zielsetzungen ein. Dies stellen wir durch regelmäßige Treffen mit externen Interessenvertretungen im Rahmen unseres strategischen Stakeholder-Engagements sowie in Gesprächen mit Investoren (siehe Allgemeine Angaben) sicher, indem wir die für BASF wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen diskutieren.
Hier finden Sie eine ausführlichere Definition.
