BASF-Bericht 2025

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für eine Gesamtübersicht siehe ESRS-Index.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

ESRS-Kennzeichnung:

Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Dies umfasst auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen durch den Vorstand bei der Unternehmensführung. Weiter obliegt dem Aufsichtsrat die Prüfung des Jahresabschlusses der BASF SE und des Konzerns.

Da Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören dürfen, ist bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind neben der SE-Verordnung und dem SEAG die Satzung der BASF SE und die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der BASF SE (Beteiligungsvereinbarung). Letztere enthält auch die bei BASF anzuwendenden Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Geschlechterquote im Aufsichtsrat. Das deutsche Mitbestimmungsgesetz gilt für die BASF SE als eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) nicht.

Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht aus zwölf Mitgliedern und ist paritätisch besetzt: Die eine Hälfte der Mitglieder wird von den Aktionären in der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt und die andere Hälfte wird vom BASF Europa Betriebsrat, der Vertretung der europäischen Beschäftigten der BASF-Gruppe, bestellt. Die Bestellungsperiode für Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt vier Jahre. Dadurch besteht ein Gleichlauf von insgesamt drei Wahlperioden mit der Mitgliedschaftsdauer von maximal zwölf Jahren, bis zu der ein Aufsichtsratsmitglied im Einklang mit dem DCGK als unabhängig eingestuft wird.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner vier Ausschüsse werden regelmäßig von ihren jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Unabhängig davon können Sitzungen auch auf Verlangen eines Aufsichtsrats-, Ausschuss- oder Vorstandsmitglieds einberufen werden. Die Aktionärs- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bereiten die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils in getrennten Vorbesprechungen vor. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der immer ein von den Aktionären gewähltes Aufsichtsratsmitglied sein muss. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Beschlüsse können bei Bedarf auch auf schriftlichem Weg oder mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand kontinuierlich unter anderem über den Geschäftsverlauf und die voraussichtliche Geschäftsentwicklung, die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, wesentliche Akquisitions- und Devestitionsprojekte, die Unternehmensplanung, die Umsetzung der Unternehmensstrategie einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie, unternehmerische Chancen und Risiken sowie das Risiko- und Compliance-Management und das interne Kontrollsystem informiert. Die wesentlichen Berichtserfordernisse hat der Aufsichtsrat in einer Informationsordnung verankert. Auch außerhalb der Sitzungen steht der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der BASF SE mit Kennzeichnung als Aktionärs- oder Arbeitnehmervertreter und die von ihnen wahrgenommenen Mandate in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften sind unter Organe der Gesellschaft aufgeführt.

Personalausschuss

Mitglieder

Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer1,2 (Vorsitz), Dr. Kurt Bock1,2, Prof. Dr. Thomas Carell1,2, Tatjana Diether1,3, Sinischa Horvat1,3, Michael Vassiliadis3

Aufgaben

  • Bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat auf der Grundlage des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für den Vorstand vor
  • Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstandsvergütung sowie über die jährliche Zielvereinbarung und Leistungsbeurteilung für den Vorstand vor
  • Bereitet Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge vor und verhandelt und entscheidet über diese innerhalb des vom Aufsichtsrat beschlossenen Ausgestaltungsrahmens

Prüfungsausschuss

Mitglieder

Alessandra Genco1,2 (Vorsitz), Tatjana Diether1,3, Michael Vassiliadis3, Tamara Weinert1,2

Aufgaben und Befugnisse

  • Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Erklärungen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor und erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Finanzvorstand
  • Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance-Management-Systems sowie mit Fragen der Compliance einschließlich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (EHS-Compliance)
  • Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer und zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts: bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, erörtert mit dem Abschlussprüfer das Prüfungsrisiko, die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung und vereinbart das Prüfungshonorar, beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung und beschließt die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer; regelmäßiger Dialog hierzu besteht zwischen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer auch außerhalb der Sitzungen, hierzu berichtet die Vorsitzende dem Ausschuss; mit dem Abschlussprüfer berät der Prüfungsausschuss regelmäßig auch ohne den Finanzvorstand oder ein anderes Mitglied des Vorstands.
  • Befasst sich mit der Nachkontrolle wesentlicher Akquisitions- und Investitionsprojekte
  • Ist zuständig für die Überwachung des internen Verfahrens zur Erfassung von Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) sowie die Sicherstellung der gesetzlichen Zustimmungs- und Veröffentlichungspflichten und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen
  • Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschlussprüfer und vom Vorstand einzuholen, und hat einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Leitern der Einheiten des Corporate Centers wie „Corporate Audit“ oder „Corporate Compliance“; kann zudem in alle Geschäftsunterlagen von BASF Einsicht nehmen und diese und alle Vermögensgegenstände von BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beauftragen.

Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung

Dem Prüfungsausschuss gehören zwei Mitglieder mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung an (besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des DCGK). Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Alessandra Genco, verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschaftswissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanzinstituten und ihrer früheren Tätigkeit als Finanzvorständin bei Leonardo – einem börsennotierten international tätigen und in der EU ansässigen Unternehmen – über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Tamara Weinert verfügt aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Chief Financial Officer für die Region EMEA bei Outokumpu und ihrer beruflichen Tätigkeit in den Finanzabteilungen verschiedener Unternehmen weltweit über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sowie auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Beide verfolgen intensiv die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sowie ihrer Prüfung und bringen diese Expertise aktiv in den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ein.

Nominierungsausschuss

Mitglieder

Dr. Kurt Bock1,2 (Vorsitz), Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer1,2, Prof. Dr. Thomas Carell1,2, Liming Chen1,2, Alessandra Genco1,2, Tamara Weinert1,2

Aufgaben

  • Identifiziert geeignete Personen für die Aufsichtsratsbesetzung auf Basis der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zusammensetzungsziele
  • Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung vor

Strategieausschuss

Mitglieder

Dr. Kurt Bock (Vorsitz)1,2, Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer1,2, Alessandra Genco1,2, Sinischa Horvat1,3, André Matta1,3, Michael Vassiliadis3

Aufgaben

  • Befasst sich mit der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens
  • Bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats zu wesentlichen Akquisitionen, Devestitionen und Portfoliomaßnahmen des Unternehmens vor

Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss hat der Aufsichtsrat nicht eingerichtet. Das Thema Nachhaltigkeit ist mit seinen auf wirtschaftlichen Erfolg, Umwelt und Soziales bezogenen Aspekten ebenso wie Governance von so zentraler Bedeutung für BASF, dass es als Querschnittsthema regelmäßig und eingehend im Gesamtaufsichtsrat diskutiert wird.

Sitzungen und Sitzungsteilnahmen

Im Geschäftsjahr 2025 hat

  • der Aufsichtsrat sechs Sitzungen (davon eine als rein virtuelle Sitzung),
  • der Personalausschuss vier Sitzungen,
  • der Prüfungsausschuss sechs Sitzungen (davon zwei als rein virtuelle Sitzungen),
  • der Nominierungsausschuss keine Sitzung und
  • der Strategieausschuss eine Sitzung (als rein virtuelle Sitzung) abgehalten.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen, wobei ein Mitglied an der zweitägigen Strategiesitzung im Juli krankheitsbedingt nur am zweiten Tag und nur virtuell teilnehmen konnte. An den Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2025 überwiegend als generelle Präsenzsitzungen mit der zusätzlichen Möglichkeit der virtuellen Teilnahme durchgeführt.

Mehr zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2025 findet sich im „Bericht des Aufsichtsrats“.

Kompetenzprofil, Diversitätskonzept, Unabhängigkeit und weitere Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine dem Unternehmen angemessene Besetzung der verantwortlichen Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat daher in Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts beschlossen und zuletzt im Dezember 2022 aktualisiert. Leitender Grundsatz für die Besetzung des Aufsichtsrats ist es, eine qualifizierte Aufsicht und Beratung des Vorstands der BASF SE sicherzustellen. Für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen der Hauptversammlung nur Personen vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen, ihrer Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Chemieunternehmen erfolgreich wahrnehmen können.

Kompetenzprofil

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium werden folgende Anforderungen und Ziele als wesentlich erachtet:

  • Erfahrung im Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken
  • Vertrautheit der Mitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Chemiesektor und damit verbundenen Wertschöpfungsketten
  • Angemessene Kenntnis im Gesamtgremium zu Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Risikomanagement, Recht und Compliance
  • Angemessene Expertise im Gesamtgremium zu den für BASF bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen
  • Mindestens ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (besonderer Sachverstand) auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Mindestens ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (besonderer Sachverstand) auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschließlich der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Mindestens ein Mitglied mit ausgeprägter Erfahrung in Innovation, Forschung & Entwicklung und Technologie
  • Mindestens ein Mitglied mit ausgeprägter Erfahrung auf den Gebieten Digitalisierung, Informationstechnologie, Geschäftsmodelle und Start-ups
  • Mindestens ein Mitglied mit ausgeprägter Erfahrung auf den Gebieten Personal, Gesellschaft, Kommunikation und Medien
  • Fachkenntnisse und Erfahrungen aus Wirtschaftsbereichen außerhalb der Chemieindustrie

Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt im Hinblick auf Persönlichkeit, Geschlecht, Internationalität, beruflichen Hintergrund, Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Altersverteilung an. Für seine Zusammensetzung werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Mindestens jeweils 30 % der Mitglieder sind Frauen und Männer.
  • Mindestens 30 % der Mitglieder mit internationaler Erfahrung aufgrund von Herkunft oder Tätigkeit
  • Mindestens 50 % der Mitglieder mit unterschiedlichen Ausbildungen und beruflichen Erfahrungen
  • Mindestens 30 % der Mitglieder sind unter 60 Jahren.

Unabhängigkeit

Um eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten, sollen dem Aufsichtsrat sowohl insgesamt als auch auf Seiten seiner von den Aktionären gewählten Mitglieder (Anteilseignervertreter) eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist dies der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter und insgesamt mindestens acht Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig angesehen werden können. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit zieht der Aufsichtsrat die Einschätzungskriterien des jeweils aktuellen DCGK in Verbindung mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 heran.

Danach sind Indikatoren für eine fehlende Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds:

  • Mitgliedschaft im Vorstand der Gesellschaft in den zwei Jahren vor der Ernennung als Mitglied des Aufsichtsrats,
  • wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung, direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens,
  • nahe Familienangehörigkeit zu einem Vorstandsmitglied,
  • Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat folgende Grundsätze zur Konkretisierung der Unabhängigkeit festgelegt:

  • Für die Arbeitnehmervertreter stellt diese Eigenschaft allein oder die Beschäftigung bei der BASF SE oder einer Gruppengesellschaft die Einstufung als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied nicht infrage.
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Cooling-off-Periode von zwei Jahren schließt die vormalige Mitgliedschaft im Vorstand der BASF SE die Bewertung als unabhängig nicht aus.
  • Wesentliche Geschäfte zwischen einem Aufsichtsratsmitglied oder einer dem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Person oder Gesellschaft einerseits und der BASF SE oder einer BASF-Gruppengesellschaft andererseits schließen die Qualifikation des Aufsichtsratsmitglieds als unabhängig grundsätzlich aus. Als wesentliches Geschäft werden ein oder mehrere Geschäfte mit einer Gesamtsumme in einem Kalenderjahr von 1 % oder mehr des Umsatzes der jeweils beteiligten Unternehmen eingestuft.
  • Persönliche Dienstleistungs- oder Beratungsverträge zwischen einem Aufsichtsratsmitglied oder einer dem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Person beziehungsweise einem dem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Unternehmen und der BASF SE oder einer ihrer Gruppengesellschaften mit einer jährlichen Vergütung von über 50 % der Aufsichtsratsvergütung führen zu einer Einstufung als nicht unabhängig.
  • Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Aufsichtsratsmitglieds oder einer einem Aufsichtsratsmitglied nahestehenden Person in Höhe von mehr als 20 % an einer Gesellschaft, an der die BASF SE unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, führt ebenso zu einer Einstufung als nicht unabhängig.

Die Einschätzungskriterien des DCGK zur Unabhängigkeit sowie die eigenen Grundsätze des Aufsichtsrats zur Konkretisierung der Unabhängigkeit sind in ihrer Formulierung differenzierter als die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772. Daraus folgt, dass nach beiden Maßstäben bei der Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats keine Interessen, Stellungen, Zusammenschlüsse oder Beziehungen bestehen, die aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten geeignet sind, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen.

Weitere Ziele für die Zusammensetzung

  • Persönlichkeit und Integrität: Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen persönlich zuverlässig sein und über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die zur gewissenhaften und eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich sind.
  • Zeitliche Verfügbarkeit: Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass der Zeitaufwand, der zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Mandats als Aufsichtsrat der BASF SE erforderlich ist, erbracht wird. Bei der Übernahme weiterer Mandate sind die gesetzlichen Mandatsbeschränkungen und die Empfehlungen des DCGK einzuhalten.
  • Kein Interessenkonflikt: Personen, bei denen ein Interessenkonflikt bestehen kann, sollen nicht zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Als Interessenkonflikt wird dabei ein Eigeninteresse oder für die vorgeschlagene Person relevantes Drittinteresse verstanden, das aufgrund seiner Dauer oder Intensität befürchten lässt, dass das Unternehmensinteresse von BASF beeinträchtigt oder gefährdet wird.
  • Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer: Personen, die am Tag der Wahl durch die Hauptversammlung das 72. Lebensjahr vollendet haben, sollen grundsätzlich nicht zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel zwölf Jahre nicht überschreiten, was drei regulären satzungsgemäßen Mandatsperioden entspricht.

Umsetzung des Kompetenzprofils, des Diversitätskonzepts, der Unabhängigkeitsanforderungen und der weiteren Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat erfüllt nach eigener Einschätzung in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Anforderungen des Kompetenzprofils vollständig: Jeder einzelne Kompetenzbereich wird von mehreren Mitgliedern des Aufsichtsrats abgedeckt. Insbesondere die für das Verständnis der Geschäftstätigkeit von BASF entscheidenden fundierten Kenntnisse und Erfahrungen im Chemiesektor und damit verbundenen Wertschöpfungsketten sind breit vorhanden. Ebenso verfügt er über die für die Überwachung der Unternehmensleitung wesentlichen Kenntnisse in Bilanzierung und Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Darüber hinaus erfüllt der Aufsichtsrat nach eigener Einschätzung in seiner derzeitigen Zusammensetzung seine Unabhängigkeitsanforderungen vollständig: Elf der derzeitigen zwölf Mitglieder, davon sechs Anteilseignervertreter und fünf Arbeitnehmervertreter, sind bei Anwendung der oben genannten Kriterien als unabhängig zu betrachten. Nur der Arbeitnehmervertreter Michael Vassiliadis wird nicht mehr als unabhängig eingestuft, da er seit August 2004 und damit seit mehr als zwölf Jahren dem Aufsichtsrat angehört.

Die nach dem Diversitätskonzept erforderlichen Kriterien für die Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat ebenfalls vollständig:

Anteile im Aufsichtsrat nach den berücksichtigten Aspekten der Vielfalt und Unabhängigkeit

 

31.12.2025

31.12.2024

Frauenanteil

33,3 %

33,3 %

Anteil der Mitglieder mit internationaler Erfahrung aufgrund von Herkunft oder Tätigkeit

50 %

50 %

Anteil unterschiedlicher Ausbildung und beruflicher Erfahrungen

66,7 %

66,7 %

Anteil der Mitglieder unter 60 Jahren

58,3 %

66,7 %

Anteil unabhängiger Mitglieder gemäß DCGK

91,7 %

91,7 %

Anteil unabhängiger Mitglieder gemäß Delegierter VO (EU) 2023/2772

100 %

100 %

Mehr zum gesetzlichen Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat findet sich im Abschnitt „Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der BASF SE“.

In den folgenden Qualifikationsmatrizes wird für jedes Aufsichtsratsmitglied individualisiert die Umsetzung des Kompetenzprofils, des Diversitätskonzepts, der Unabhängigkeitsanforderungen und der weiteren Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats offengelegt:

Qualifikationsmatrix der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat

 

Dr. Kurt Bock

Prof. Dr. Stefan Asenkersch­baumer

Prof. Dr. Thomas Carell

Liming Chen

Alessandra Gencoa

Tamara Weinertb

Mitgliedschaft im BASF-SE-Aufsichtsrat

Mitglied seit

18.06.2020

29.04.2022

03.05.2019

08.10.2020

29.04.2022

25.04.2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Persönliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit

Unabhängigkeit gemäß DCGK

Unabhängigkeit gemäß Delegierter VO (EU) 2023/2772

Kein Overboarding

Teilnahmequote an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (2025)

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diversität

Geburtsjahr

1958

1956

1966

1960

1973

1965

Geschlecht

Männlich

Männlich

Männlich

Männlich

Weiblich

Weiblich

Berufliche Ausbildung

Betriebs­wirtschafts­lehre

Wirtschafts­pädagogik; Betriebs­wirtschafts­lehre

Organische Chemie

Lebensmittel­wissenschaften

Wirtschafts­wissenschaften

Bankwesen; Finanzwesen; Protected Landscape Management

Staatsangehörigkeit

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Singapurisch

Italienisch

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Internationale Erfahrung

Europa, Naher Osten, Afrika

Nord-/Süd-/Mittelamerika

 

China

 

 

 

 

 

Asien-Pazifik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen/Kompetenzprofilc

Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken

Chemiesektor und verbundene Wertschöpfungsketten

 

 

Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen, Risikomanagement, Recht & Compliance

 

Nachhaltigkeitsfragend

Rechnungslegung/Abschlussprüfung einschl. Nachhaltig­keitsbericht­erstattung

 

 

Innovation, Forschung & Entwicklung sowie Technologie

 

 

 

Digitalisierung, IT, Geschäftsmodelle und Start-ups

Personal, Gesellschaft, Kommunikation, Medien

Andere Wirtschafts­bereiche als Chemie

a

Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung

b

Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschließlich Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

c

Basierend auf einer Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Einschätzung seiner Mitglieder. Ein Haken bedeutet mindestens „gute Kenntnisse“ und damit die Fähigkeit, relevante Sachverhalte gut nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können, entweder aufgrund von bereits vorhandenen Qualifikationen oder aufgrund von Kenntnissen, die im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit sowie in Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden.

d

Insbesondere unter Berücksichtigung der für BASF wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Einzelheiten finden sich im Abschnitt „Kompetenz des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten“.

Qualifikationsmatrix der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

 

Sinischa Horvat

Tatjana Diether

André Matta

Natalie Mühlenfeld

Michael Vassiliadis

Peter Zaman

Mitgliedschaft im BASF-SE-Aufsichtsrat

Mitglied seit

12.05.2017

04.05.2018

29.04.2022

29.04.2022

01.08.2004

29.04.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Persönliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit

Unabhängigkeit gemäß DCGK

 

Unabhängigkeit gemäß Delegierter VO (EU) 2023/2772

Kein Overboarding

Teilnahmequote an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse (2025)

100 %

100 %

93 %

100 %

100 %

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diversität

Geburtsjahr

1976

1975

1970

1980

1964

1968

Geschlecht

Männlich

Weiblich

Männlich

Weiblich

Männlich

Männlich

Berufliche Ausbildung

Prozessleitelektronik; Betriebswirtschafts­lehre

Technisches Zeichnen; kfm. Ausbildung

Maschinen­schlosser; Chemikant

Rechts­wissenschaften

Chemielaborant

KFZ-Mechaniker; Anlagenfahrer

Staatsangehörigkeit

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Belgisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Internationale Erfahrung

Europa, Naher Osten, Afrika

Nord-/Süd-/Mittelamerika

 

 

 

 

 

 

China

 

 

 

 

 

 

Asien-Pazifik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen/Kompetenzprofila

Führen von Unternehmen, Verbänden und Netzwerken

 

Chemiesektor und verbundene Wertschöpfungsketten

Finanzen, Bilanzierung, Rechnungswesen,
Risikomanagement, Recht & Compliance

 

 

 

Nachhaltigkeitsfragenb

Rechnungslegung/Abschlussprüfung einschl. Nachhaltig­keitsbericht­erstattung

 

 

 

 

Innovation, Forschung & Entwicklung sowie Technologie

 

 

 

 

Digitalisierung, IT, Geschäftsmodelle und Start-ups

 

 

 

Personal, Gesellschaft, Kommunikation, Medien

Andere Wirtschafts­bereiche als Chemie

 

 

 

a

Basierend auf einer Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Einschätzung seiner Mitglieder. Ein Haken bedeutet mindestens „gute Kenntnisse“ und damit die Fähigkeit, relevante Sachverhalte gut nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können, entweder aufgrund von bereits vorhandenen Qualifikationen oder aufgrund von Kenntnissen, die im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit sowie in Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden.

b

Insbesondere unter Berücksichtigung der für BASF wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Einzelheiten finden sich im Abschnitt „Kompetenz des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten“.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden sich im Abschnitt „Organe der Gesellschaft“.

1 Vom Aufsichtsrat als unabhängig eingestuftes Aufsichtsratsmitglied (zu den angewandten Unabhängigkeitskriterien siehe Unabhängigkeit)

2 Aktionärsvertreter

3 Arbeitnehmervertreter

Wertschöpfungskette
Als Wertschöpfungskette wird die Aufeinanderfolge von Veredlungsschritten im Produktionsprozess bezeichnet, angefangen bei den Rohstoffen über verschiedene Zwischenstufen wie Transport und Produktion bis zum fertigen Endprodukt.

Themenfilter

Ergebnisse für