Vergütung des Vorstands

Die Darstellung der Vergütung des Vorstands enthält die nach deutschem Handelsrecht, erweitert durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) sowie durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), erforderlichen Angaben und richtet sich zudem nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015.

Die Systematik und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Diese Festlegung orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Vorstands. Die interne und externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch einen unabhängigen externen Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft. Weltweit tätige Unternehmen aus Europa dienen dabei als externe Referenz. Beim internen Vergleich wird insbesondere die Vergütung des Kreises der Senior Executives sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.

Mehr zum Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen:
Aufsichtsrat
Bericht des Aufsichtsrats

Grundsätze

Die Vergütung des Vorstands ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der Leistung des Vorstands und der Gesamtkapitalrendite der BASF-Gruppe gekennzeichnet.

Die Bezüge des Vorstands setzen sich wie folgt zusammen:

1. Festvergütung

2. Jährliche variable Vergütung

3. Aktienkursbasiertes, langfristig orientiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm)

4. Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen

5. Betriebliche Altersversorgung

Die Vergütungskomponenten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausbezahlt wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst.

2. Die jährliche variable Ist-Vergütung (Jahrestantieme) basiert auf der Leistung des Gesamtvorstands und der Höhe der Gesamtkapitalrendite. Die Gesamtkapitalrendite bildet auch die Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung aller anderen Mitarbeitergruppen.

Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands trifft der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand jährlich eine Zielvereinbarung, die überwiegend mittel- und langfristige Ziele beinhaltet.

Der Aufsichtsrat beurteilt die Zielerreichung des aktuellen Jahres und der beiden vorausgegangenen Jahre. Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichung wird ein Performance-Faktor ermittelt, der sich zwischen 0 und 1,5 bewegt. Die Jahrestantieme wird jeweils im Anschluss an die Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.

Die Mitglieder des Vorstands können wie andere Mitarbeitergruppen auch zu Gunsten von Versorgungsanwartschaften auf Teile ihrer Jahrestantieme verzichten (Bruttogehaltsumwandlung). Für Mitglieder des Vorstands beläuft sich der maximal umwandelbare Betrag, wie für alle anderen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland, auf 30.000 €. Von dieser Möglichkeit haben die Vorstandsmitglieder in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht.

3. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein aktienkursbasiertes, langfristig orientiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm), das auch allen übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe angeboten wird. Gegenüber den allgemeinen Programmbedingungen bestehen für die Mitglieder des Vorstands engere Regelungen: So sind sie verpflichtet, mit mindestens 10 % der Jahrestantieme am Programm teilzunehmen. Dieses verpflichtende Eigeninvestment in Form von BASF-Aktien unterliegt einer Haltefrist von vier Jahren. Für ein freiwilliges Eigeninvestment von zusätzlich bis zu 20 % der Jahrestantieme gilt die allgemeine Haltefrist von zwei Jahren. Eine Ausübung der Optionsrechte ist für die Mitglieder des Vorstands frühestens vier Jahre nach Gewährung (Wartefrist) möglich. Durch die Ausgestaltung des LTI-Programms und die Festlegung einer Obergrenze für den Ausübungswert der Optionsrechte ist auch dieser Vergütungsbestandteil betragsmäßig begrenzt. Auf Grund des mehrjährigen Ausübungszeitraums kann es in einem Jahr gegebenenfalls zur Kumulation von zugeflossenen Ausübungsgewinnen aus mehreren LTI-Programmjahren kommen; ebenso kann es Jahre ohne Zufluss von Ausübungsgewinnen geben.

4. Zu den Sachbezügen und sonstigen Zusatzvergütungen (Nebenleistungen) zählen Transferzulagen, Prämien für Unfallversicherung und Ähnliches sowie geldwerte Vorteile durch die Zurverfügungstellung von Verkehrsmitteln und Sicherheitsmaßnahmen. Im Jahr 2015 wurden Mitgliedern des Vorstands keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen.

5. Die betriebliche Altersversorgung sieht vor, dass im Rahmen der Versorgungszusagen, die dem Vorstand erteilt werden („Performance Pension Vorstand“) jährliche Rentenbausteine angesammelt werden. Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen für die übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland zu Grunde liegt. Ziel dieser Systematik ist es, sowohl dem Unternehmenserfolg als auch dem Karriereverlauf des jeweiligen Vorstandsmitglieds einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Versorgungsleistung einzuräumen.

Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Prozentsatz (Versorgungsfaktor) von 32 %. Der variable Teil des Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation des fixen Teils mit einem Faktor, welcher von der Gesamtkapitalrendite des jeweiligen Geschäftsjahres sowie dem für die Jahrestantieme maßgeblichen Performance-Faktor abhängt. Der aus dem fixen und dem variablen Teil resultierende Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren verrentet, also unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses (5 %), einer Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit gemäß Heubeck-Richttafeln 2005G (modifiziert) sowie einer angenommenen Rentenanpassung (mindestens 1 % pro Jahr) in einen Rentenbaustein (lebenslange Rente) umgerechnet.

Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder auf Grund von Invalidität oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden regelmäßig überprüft und um mindestens 1 % pro Jahr angepasst.

Die Rentenbausteine umfassen auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %, jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt.

Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE, sind auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Höhe der Gesamtvergütung

In den folgenden Tabellen sind die dem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 dargestellt.

Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)

In der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ werden im Einzelnen aufgeführt: Festvergütung, Nebenleistungen, jährliche variable Zielvergütung, LTI-Programm mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung sowie Versorgungsaufwand. Die einzelnen Vergütungselemente werden um Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen ergänzt.

Zudem befindet sich unterhalb der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ auf Grund der nach § 314 (1) Nr. 6a Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 17 (DRS 17) geforderten Angaben eine Überleitungsrechnung zu der auszuweisenden Gesamtvergütung.

Die Festvergütung sowie die jährliche variable Zielvergütung wurden zuletzt zum 1. Januar 2014 angepasst.

Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) (in Tsd. €)

 

 

Dr. Kurt Bock

Dr. Martin Brudermüller

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

 

Vorsitzender des Vorstands

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

 

 

 

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

Festvergütung

 

1.300

1.300

1.300

1.300

864 1

866 1

866 1

866 1

616 1

662 1

662 1

662 1

Nebenleistungen

 

173

215

215

215

754 2

389 2

389 2

389 2

812 2

412 2

412 2

412 2

Summe

 

1.473

1.515

1.515

1.515

1.618

1.255

1.255

1.255

1.428

1.074

1.074

1.074

Jährliche variable Zielvergütung

 

2.600

2.600

0

4.000

1.729

1.729

0

2.660

1.300

1.300

0

2.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.299

884

0

4.020

864

588

0

2.673

649

442

0

2.010

LTI-Programm 2014 (2014–2022)

 

1.299

864

649

LTI-Programm 2015 (2015–2023)

 

884

0

4.020

588

0

2.673

442

0

2.010

Summe

 

5.372

4.999

1.515

9.535

4.211

3.572

1.255

6.588

3.377

2.816

1.074

5.084

Versorgungsaufwand

 

820

605

605

605

587

529

529

529

482

402

402

402

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

6.192

5.604

2.120

10.140

4.798

4.101

1.784

7.117

3.859

3.218

1.476

5.486

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

−2.600

−2.600

 

 

−1.729

−1.729

 

 

−1.300

−1.300

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

2.680

2.046

 

 

1.782

1.361

 

 

1.340

1.023

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

−820

−605

 

 

−587

−529

 

 

−482

−402

 

 

Gesamtvergütung

 

5.452

4.445

 

 

4.264

3.204

 

 

3.417

2.539

 

 

 

 

Sanjeev Gandhi

Michael Heinz

Dr. Andreas Kreimeyer

 

 

Seit 01.12.2014

 

Bis 30.04.2015 

 

 

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

Festvergütung

 

54

514 1

514 1

514 1

650

650

650

650

650

217

217

217

Nebenleistungen

 

5

598 2

598 2

598 2

168

150

150

150

96

55

55

55

Summe

 

59

1.112

1.112

1.112

818

800

800

800

746

272

272

272

Jährliche variable Zielvergütung

 

108

1.300

0

2.000

1.300

1.300

0

2.000

1.300

433

0

667

Mehrjährige variable Vergütung

 

171

0

776

649

442

0

2.010

649

368

0

1.674

LTI-Programm 2014 (2014–2022)

 

649

649

LTI-Programm 2015 (2015–2023)

 

171

0

776

442

0

2.010

368

0

1.674

Summe

 

167

2.583

1.112

3.888

2.767

2.542

800

4.810

2.695

1.073

272

2.613

Versorgungsaufwand

 

37

489

489

489

445

421

421

421

478

132

132

132

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

204

3.072

1.601

4.377

3.212

2.963

1.221

5.231

3.173

1.205

404

2.745

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

−108

−1.300

 

 

−1.300

−1.300

 

 

−1.300

−433

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

112

1.023

 

 

1.340

1.023

 

 

1.340

341

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

−37

−489

 

 

−445

−421

 

 

−478

−132

 

 

Gesamtvergütung

 

171

2.306

 

 

2.807

2.265

 

 

2.735

981

 

 

 

 

Dr. Harald Schwager

Wayne T. Smith

Margret Suckale

 

 

 

 

 

 

 

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

2014

2015

2015
(Min)

2015
(Max)

1

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

2

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

Festvergütung

 

650

650

650

650

650

668 1

668 1

668 1

650

650

650

650

Nebenleistungen

 

106

155

155

155

583 2

256 2

256 2

256 2

71

80

80

80

Summe

 

756

805

805

805

1.233

924

924

924

721

730

730

730

Jährliche variable Zielvergütung

 

1.300

1.300

0

2.000

1.300

1.300

0

2.000

1.300

1.300

0

2.000

Mehrjährige variable Vergütung

 

649

442

0

2.010

649

519

0

2.010

649

442

0

2.010

LTI-Programm 2014 (2014–2022)

 

649

649

649

LTI-Programm 2015 (2015–2023)

 

442

0

2.010

519

0

2.010

442

0

2.010

Summe

 

2.705

2.547

805

4.815

3.182

2.743

924

4.934

2.670

2.472

730

4.740

Versorgungsaufwand

 

457

399

399

399

477

478

478

478

391

326

326

326

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

3.162

2.946

1.204

5.214

3.659

3.221

1.402

5.412

3.061

2.798

1.056

5.066

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

−1.300

−1.300

 

 

−1.300

−1.300

 

 

−1.300

−1.300

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

1.340

1.023

 

 

1.340

1.023

 

 

1.340

1.023

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

−457

−399

 

 

−477

−478

 

 

−391

−326

 

 

Gesamtvergütung

 

2.745

2.270

 

 

3.222

2.466

 

 

2.710

2.195

 

 

Die untenstehende Übersicht weist die dem Vorstand in den beiden Berichtsjahren zum Stichtag 1. Juli gewährten Optionsrechte aus.

Anzahl gewährter Optionen

 

 

2015

2014

1

Sanjeev Gandhi war zum Stichtag 1. Juli 2014 kein Mitglied des Vorstands.

2

Dr. Andreas Kreimeyer war auf Grund seines Ausscheidens aus dem Vorstand am 30. April 2015 zum Stichtag 1. Juli 2015 anteilig zur Teilnahme am LTI-Programm berechtigt.

Dr. Kurt Bock

 

36.248

41.412

Dr. Martin Brudermüller

 

24.104

27.536

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

18.124

20.704

Sanjeev Gandhi

 

7.000

– 1

Michael Heinz

 

18.124

20.704

Dr. Andreas Kreimeyer

 

15.092 2

20.704

Dr. Harald Schwager

 

18.124

20.704

Wayne T. Smith

 

18.124

20.704

Margret Suckale

 

18.124

20.704

Gesamt

 

173.064

193.172

Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)

Der für die Jahre 2014 und 2015 angegebene „Zufluss gemäß DCGK“ umfasst die tatsächlich zugeflossenen fixen und variablen Vergütungsbestandteile zuzüglich des in den Berichtsjahren für das einzelne Vorstandsmitglied ermittelten Versorgungsaufwands, obwohl dieser keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt.

Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) (in Tsd. €)

 

 

Dr. Kurt Bock

Dr. Martin Brudermüller

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

 

Vorsitzender des Vorstands

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

 

 

 

2015

2014

2015

2014

2015

2014

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

4

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2006 flossen 2014 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Dr. Hans-Ulrich Engel die im Jahr 2010 beziehungsweise 2011 realisierten Ausübungsgewinne zu.

5

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2007 flossen 2015 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock, Dr. Hans-Ulrich Engel und Wayne T. Smith die in den Jahren 2009, 2012 oder 2013 realisierten Ausübungsgewinne zu.

Festvergütung

 

1.300

1.300

866 2

864 2

662 2

616 2

Nebenleistungen

 

215

173

389 3

754 3

412 3

812 3

Summe

 

1.515

1.473

1.255

1.618

1.074

1.428

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

2.046

2.680

1.361

1.782

1.023

1.340

Mehrjährige variable Vergütung

 

2.683 5

2.825 4

2.071 5

1.897 4

LTI-Programm 2006 (2006–2014)

 

2.825 4

1.897 4

LTI-Programm 2007 (2007–2015)

 

2.683 5

2.071 5

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

Summe

 

6.244

6.978

2.616

3.400

4.168

4.665

Versorgungsaufwand

 

605

820

529

587

402

482

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

6.849

7.798

3.145

3.987

4.570

5.147

 

 

Sanjeev Gandhi

Michael Heinz

Dr. Andreas Kreimeyer

 

 

Seit 01.12.2014

 

Bis 30.04.2015 

 

 

2015

2014

2015

2014

2015

2014

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

Festvergütung

 

514 2

54

650

650

217

650

Nebenleistungen

 

598 3

5

150

168

55

96

Summe

 

1.112

59

800

818

272

746

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.023

112

1.023

1.340

341

1.340

Mehrjährige variable Vergütung

 

686

437

LTI-Programm 2006 (2006–2014)

 

LTI-Programm 2007 (2007–2015)

 

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

686

437

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

Summe

 

2.135

171

1.823

2.158

1.299

2.523

Versorgungsaufwand

 

489

37

421

445

132

478

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

2.624

208

2.244

2.603

1.431

3.001

 

 

Dr. Harald Schwager

Wayne T. Smith

Margret Suckale

 

 

 

 

 

 

 

2015

2014

2015

2014

2015

2014

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

5

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2007 flossen 2015 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock, Dr. Hans-Ulrich Engel und Wayne T. Smith die in den Jahren 2009, 2012 oder 2013 realisierten Ausübungsgewinne zu.

Festvergütung

 

650

650

668 2

650

650

650

Nebenleistungen

 

155

106

256 3

583 3

80

71

Summe

 

805

756

924

1.233

730

721

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.023

1.340

1.023

1.340

1.023

1.340

Mehrjährige variable Vergütung

 

151 5

LTI-Programm 2006 (2006–2014)

 

LTI-Programm 2007 (2007–2015)

 

151 5

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

Summe

 

1.828

2.096

2.098

2.573

1.753

2.061

Versorgungsaufwand

 

399

457

478

477

326

391

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

2.227

2.553

2.576

3.050

2.079

2.452

Bilanzielle Bewertung der mehrjährigen variablen Vergütung (LTI-Programme)

Während im Jahr 2014 auf die zugeteilten Optionsrechte – außer bei Dr. Andreas Kreimeyer – ein Ertrag entfiel, führten diese im Jahr 2015 zu einem Aufwand. Dieser Aufwand bezieht sich auf die Summe aller Optionsrechte aus den LTI-Programmen 2007 bis 2015 und ergibt sich aus einer stichtagsbezogenen Bewertung dieser Optionsrechte zum 31. Dezember 2015 und der Veränderung dieses Wertes gegenüber dem 31. Dezember 2014 unter Berücksichtigung der im Jahr 2015 ausgeübten und neu gewährten Optionsrechte. Maßgeblich für die Bewertung der Optionsrechte ist die Kursentwicklung der BASF-Aktie und deren relative Performance gegenüber dem in den LTI-Programmen 2007 bis 2015 festgelegten Vergleichsindex. Da der Wert der zum 31. Dezember 2015 vorhandenen Optionsrechte größer war als der Wert der zum 31. Dezember 2014 vorhandenen Optionsrechte, entfällt auf das Jahr 2015 kein Ertrag, sondern ein Aufwand.

Der nachstehend aufgeführte Aufwand ist als rechnerische Größe jeweils nicht mit dem tatsächlichen Zufluss der realisierten Gewinne bei Ausübung der Optionsrechte gleichzusetzen. Über Zeitpunkt und Umfang der Ausübung von Optionsrechten aus den LTI-Programmjahren entscheidet jedes Mitglied des Vorstands unter Beachtung der Programmbedingungen individuell.

Der auf das Jahr 2015 entfallende Aufwand aller zugeteilten Optionsrechte betrug für Dr. Kurt Bock 1.058 Tausend € (2014: Ertrag 97 Tausend €), für Dr. Martin Brudermüller 788 Tausend € (2014: Ertrag 333 Tausend €), für Dr. Hans-Ulrich Engel 660 Tausend € (2014: Ertrag 90 Tausend €), für Sanjeev Gandhi 17 Tausend €, für Michael Heinz 517 Tausend € (2014: Ertrag 146 Tausend €), für Dr. Andreas Kreimeyer 1.023 Tausend € (2014: Aufwand 446 Tausend €), für Dr. Harald Schwager 642 Tausend € (2014: Ertrag 388 Tausend €), für Wayne T. Smith 616 Tausend € (2014: Ertrag 165 Tausend €) und für Margret Suckale 419 Tausend € (2014: Ertrag 145 Tausend €).

Versorgungszusagen

Die Werte für die im Jahr 2015 erworbenen Versorgungsansprüche beinhalten den Versorgungsaufwand für die BASF Pensionskasse VVaG und für die „Performance Pension Vorstand“. Der Versorgungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands ist in den Tabellen „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ sowie „Zufluss gemäß DCGK“ individuell ausgewiesen.

Der Barwert der Versorgungszusagen stellt einen bilanziellen Wert der Anwartschaften dar, den die Vorstandsmitglieder über ihre BASF-Dienstjahre erworben haben. Der Anwartschaftsbarwert für die bis einschließlich 2015 erworbenen Versorgungsansprüche betrug für Dr. Kurt Bock 15.684 Tausend € (2014: 18.571 Tausend €), für Dr. Martin Brudermüller 13.148 Tausend € (2014: 13.259 Tausend €), für Dr. Hans-Ulrich Engel 9.068 Tausend € (2014: 10.165 Tausend €), für Sanjeev Gandhi 1.588 Tausend € (2014: 1.193 Tausend €), für Michael Heinz 8.226 Tausend € (2014: 8.295 Tausend €), für Dr. Andreas Kreimeyer 13.502 Tausend € (2014: 14.582 Tausend €), für Dr. Harald Schwager 9.157 Tausend € (2014: 9.680 Tausend €), für Wayne T. Smith 2.355 Tausend € (2014: 1.933 Tausend €) und für Margret Suckale 3.518 Tausend € (2014: 3.290 Tausend €).

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem Grund widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage, wenn das Vorstandsmitglied mindestens zehn Jahre im Vorstand war oder der Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als zehn Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen.

Bei Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines Kontrollwechsels („Change of Control“) gilt Folgendes: Ein „Change of Control“ im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25 % oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines „Change of Control“ erhält das Vorstandsmitglied die bis zum regulären Mandatsablauf ausstehende Vergütung (Festvergütung und jährliche variable Zielvergütung) als Einmalzahlung. Weiterhin kann sich das Vorstandsmitglied innerhalb von drei Monaten seine im Rahmen des LTI-Programms noch vorhandenen Optionen zum beizulegenden Zeitwert abfinden oder aber die bestehenden Rechte programmgemäß fortbestehen lassen. Für die Ermittlung der Pensionsanwartschaft aus der „Performance Pension Vorstand“ wird die Zeit bis zum regulären Mandatsablauf mitberücksichtigt.

Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap). Danach dürfen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines „Change of Control“ dürfen die Leistungen 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.

Ehemalige Vorstände

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr 2015 auf 10,4 Millionen € (2014: 6,5 Millionen €). Hierin enthalten sind auch Zahlungen, die von früheren Mitgliedern des Vorstands durch eine etwaige Bruttogehaltsumwandlung selbst finanziert wurden, sowie der auf das Jahr 2015 entfallende Aufwand beziehungsweise Ertrag der Optionsrechte, welche die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus ihrer aktiven Dienstzeit noch innehaben.

Die Fortführung der bei Pensionierung noch nicht ausgeübten Optionen und die damit verbundene Weitergeltung der Haltefrist für das Eigeninvestment in BASF-Aktien gemäß Programmbedingungen ist bewusst vorgesehen, um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf Nachhaltigkeit besonders zu betonen. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betrugen 126,5 Millionen € (2014: 143,5 Millionen €).