Compliance

Mit unserem gruppenweiten Compliance-Programm wollen wir die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien sicherstellen. Das Thema Compliance haben wir in unsere „We create chemistry“-Strategie integriert. Unser Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter verankert diese Standards verbindlich im Unternehmensalltag. Auch die Mitglieder des Vorstands sind diesen Grundsätzen ausdrücklich verpflichtet.

Verhaltenskodex

als Kern unseres Compliance-Programms

mehr als 64.000

Teilnehmer an Compliance-Schulungen

92 Prüfungen

zur Einhaltung von Compliance intern durchgeführt

Compliance-Programm und Verhaltenskodex

  • Einhaltung von Compliance-Standards in Unternehmenswerten verankert
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen

Das Compliance-Programm der BASF basiert auf international geltenden Standards und fasst wichtige Gesetze sowie darüber hinausgehende unternehmensinterne Regelwerke und externe Selbstverpflichtungen zusammen, die das Verhalten aller BASF-Mitarbeiter in ihrem Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern, Kollegen und der Gesellschaft regeln. Kern unseres Compliance-Programms ist der globale, einheitliche Verhaltenskodex, den jeder Mitarbeiter erhält und auf dessen Einhaltung sich alle Mitarbeiter und Führungskräfte verpflichten. Er beschreibt unsere Verhaltensgrundsätze und umfasst nicht nur Themen wie Korruption und Kartellrecht, sondern beispielsweise auch Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Interessenkonflikte sowie Handelskontrolle und Datenschutz.

Die Einhaltung der Compliance-Standards ist Basis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dies haben wir in unseren Werten ausdrücklich verankert. Dort heißt es: „Wir halten uns strikt an unsere Compliance-Standards.“ Wir sind davon überzeugt, dass die Einhaltung dieser Standards nicht nur die mit Verstößen verbundenen Nachteile – zum Beispiel Strafen und Bußgelder – vermeidet, sondern sehen darin auch den richtigen Weg, um den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens sicherzustellen.

Vorrangiges Ziel unseres Compliance-Programms ist es, Verstöße von vornherein zu vermeiden. Zu diesem Zweck müssen alle Mitarbeiter innerhalb vorgeschriebener Fristen an Grund-, Auffrischungs- oder auch Spezialschulungen, zum Beispiel zum Kartellrecht oder zu Handelskontrollbestimmungen, teilnehmen. Die Trainings finden in unterschiedlichen Formaten statt – beispielsweise als Präsenzschulungen, in elektronischer Form oder als Workshops. Im Jahr 2015 haben wir zudem ein neues E-Learning-Programm zum Thema Handelskontrolle mit den Schwerpunkten Exportkontrolle und Embargos eingeführt. Insgesamt haben 2015 mehr als 64.000 Mitarbeiter weltweit zusammengenommen circa 70.000 Stunden an Compliance-Schulungen teilgenommen.

Verhaltenskodex der BASF

Verhaltenskodex der BASF (Grafik)

Compliance-Kultur bei BASF

Wir sind davon überzeugt, dass es letztendlich die gelebte Compliance-Kultur ist, die über den Erfolg von Compliance im Unternehmen entscheidet. Diese Kultur entsteht über Jahre hinweg und bedarf einer konsequenten und konsistenten Anwendung der Compliance-Standards. Da wir unsere Compliance-Kodizes bereits sehr frühzeitig im Unternehmen eingeführt haben, sind diese Standards etabliert und unumstritten. In unserer 2015 durchgeführten „Globalen Mitarbeiterbefragung“ hat die große Mehrheit der Mitarbeiter bestätigt, dass in ihrem Arbeitsumfeld hoher Wert auf rechtmäßiges Vorgehen und Verhalten in Übereinstimmung mit den internen Unternehmensrichtlinien und Standards gelegt wird. Allen Fällen, in denen sich bei der Beantwortung der entsprechenden Frage einheitsbezogen Auffälligkeiten ergaben, gehen wir konsequent nach.

Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze

  • Zentrale Rolle des Chief Compliance Officers und der Compliance-Beauftragten
  • Weltweit 50 externe Hotlines
  • Zahlreiche interne Compliance-Audits

Der BASF Chief Compliance Officer (CCO) steuert die Umsetzung unseres Compliance-Management-Systems. Er wird dabei von weltweit 94 Compliance-Beauftragten unterstützt. Der CCO berichtet regelmäßig an den Vorstand über den Stand der Umsetzung sowie wesentliche Erkenntnisse. Außerdem informiert er den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mindestens einmal jährlich über den Status sowie wesentliche Entwicklungen des Compliance-Programms. Bei wichtigen Ereignissen wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend unterrichtet.

Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter bei Zweifeln aktiv und frühzeitig Rat einholen. Hierfür stehen nicht nur die Vorgesetzten, sondern auch bestimmte Fachstellen sowie die Compliance-Beauftragten des Unternehmens zur Verfügung. Zudem haben wir weltweit 50 externe Hotlines eingerichtet, an die sich unsere Mitarbeiter auch anonym wenden können. Wir stellen sicher, dass jedes Anliegen innerhalb kurzer Zeit bearbeitet und beantwortet wird.

Im Jahr 2015 gingen über unsere externen Hotlines 357 Anrufe und E-Mails ein (2014: 276). Die Anliegen umfassten beispielsweise Fragen zur Personalführung, zum Umgang mit Firmeneigentum, Hinweise auf das Verhalten von Geschäftspartnern oder menschenrechtsbezogene Themen – zum Beispiel Arbeits- und Sozialstandards. Eine zunehmende Sensibilität stellten wir auch beim Thema möglicher Interessenkonflikte fest. In allen uns bekannt gewordenen Fällen, bei denen ein Verdacht auf Fehlverhalten bestand, haben wir fallspezifisch auf der Grundlage geltenden Rechts und interner Vorschriften Gegenmaßnahmen ergriffen. Festgestellte Verstöße wurden mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung geahndet. Dabei haben wir sichergestellt, dass wir unternehmensintern nach einheitlichen Maßstäben die notwendigen Konsequenzen ziehen. In dem Korruptionsverdachtsfall, den wir 2014 den zuständigen Behörden gemeldet hatten, bestätigte sich der Korruptionsvorwurf im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter sowie den Mitarbeiter eines Kundenunternehmens nicht.

Die Einheit Corporate Audit der BASF überprüft, ob die Compliance-Grundsätze eingehalten werden. Dabei werden alle Themenfelder möglicher Compliance-Verstöße abgedeckt. Es wird sowohl geprüft, ob die Mitarbeiter die vorgegebenen Regeln einhalten, als auch, ob die etablierten Prozesse, Arbeitsabläufe und Kontrollen angemessen und ausreichend sind, um mögliche Risiken zu minimieren oder Verstöße von vornherein auszuschließen. Im Jahr 2015 wurden gruppenweit 92 (2014: 104) solcher Prüfungen durchgeführt, vorwiegend in den Bereichen Kartellrecht, Importe und Exporte sowie Geschenke und Einladungen. Sofern sich aus den ComplianceAudits die Notwendigkeit ergibt, Arbeitsabläufe zu optimieren oder Kontrollmaßnahmen zu vertiefen, setzen wir dies umgehend um.

Zum 1. April 2015 haben wir eine neue globale Richtlinie „Due Diligence bei Geschäftspartnern“ eingeführt. Auf Basis dieser Richtlinie werden alle unsere Geschäftspartner im Vertriebsbereich auf mögliche Compliance-Risiken überprüft. Die Prüfung erfolgt mittels einer Checkliste, eines Fragebogens an die Geschäftspartner sowie einer internetbasierten Auswertung. Das Ergebnis der Überprüfung wird dokumentiert. Darüber hinaus legen wir Wert darauf, dass alle Lieferanten unseren globalen Verhaltenskodex für Lieferanten kennen und dementsprechend handeln.

Wir unterstützen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und arbeiten kontinuierlich daran, unsere internen Richtlinien und Prozesse im Sinne dieser Leitprinzipien weiterzuentwickeln. So haben wir 2015 eine BASF-interne, interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Thema Menschenrechte etabliert, um die Verantwortlichkeiten in diesem Bereich zusammenzuführen. Auch außerhalb unseres Unternehmens setzen wir uns für die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption ein. So sind wir Gründungsmitglied des UN Global Compact. Als Mitglied bei Transparency International Deutschland sowie der „Partnering Against Corruption Initiative“ des World Economic Forum begleiten wir die Umsetzung der Zielsetzungen dieser Organisationen. Als Mitglied von UN Global Compact LEAD berichten wir nach dem Blueprint for Corporate Sustainability Leadership.