Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungs­positionen in der BASF SE

  • Mindestquote im Aufsichtsrat, Zielgrößen für Vorstand und die obersten Führungsebenen

Am 24. April 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten.

Bei der BASF SE wird das Gesetz wie folgt umgesetzt: Nach § 17 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz ist der Aufsichtsrat einer börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE), der aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht derzeit aus neun Männern und drei Frauen. Zwei der sechs von der Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre sind Frauen. Bei gegebenenfalls erforderlichen Neubesetzungen im Aufsichtsrat der BASF SE wird der Frauenanteil in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den darauf aufbauenden Regelungen der Beteiligungsvereinbarung der BASF SE von derzeit 25 % auf mindestens 30 %, das heißt vier Frauen, erhöht. Die gesetzliche Mindestquote wird damit spätestens nach der nächsten regulären Aufsichtsratswahl im Jahr 2019 erreicht.

Außerdem hat der Aufsichtsrat als Zielgröße für den Vorstand gemäß § 111 Abs. 5 Aktiengesetz festgelegt, dass mindestens eine Frau dem Vorstand der BASF SE angehören soll. Dies entspricht bei derzeit acht Vorstandsmitgliedern einem Anteil von 12,5 %. Dieser Anteil war bereits zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße erreicht.

Der Vorstand hat zudem gemäß den gesetzlichen Vorgaben in § 76 Abs. 4 Aktiengesetz Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der BASF SE beschlossen. Diese liegen bei 9,4 % für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und bei 11,8 % auf der zweiten Führungsebene. Das entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen.

Die Frist für die Erreichung der Ziele für den Vorstand der BASF SE und die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurde auf den 31. Dezember 2016 gesetzt. Anschließend wird das Unternehmen die Zahlen überprüfen und erneut Zielgrößen für die BASF SE beschließen.