26 – Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

In dem seit Mai 2013 laufenden Schiedsverfahren gegen Wintershall Energía S.A., Argentinien („WIAR“), Total Austral S.A., Argentinien, und Pan American Energy LLC, Argentinien, hat die Metrogas S.A., Chile, am 12. August 2014 eine Anspruchsbegründung eingereicht. Die Beklagten schlossen als Verkäufer im Jahr 1997 mit Metrogas einen Erdgasliefervertrag ab. In dem Schiedsgerichtsverfahren macht Metrogas Schadenersatzansprüche im Wert von 220 Millionen € wegen unzureichender Gaslieferungen geltend. An den zu Grunde liegenden Verträgen hat WIAR einen Lieferanteil von 37,5 %. Die Beklagten haben am 10. Dezember 2014 ihre Erwiderung auf die Anspruchsbegründung eingereicht. Eine erste Anhörung von Zeugen und Sachverständigen ist für Mai 2016 anberaumt. Die Beklagten sind weiter der Auffassung, dass keine Schadensersatzansprüche seitens Metrogas bestehen.

BASF Corporation kann unter US-amerikanischem Umwelthaftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic River Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area“). BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group“, CPG) haben sich mit der US-amerikanischen Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency“, USEPA) auf eine Sanierungsuntersuchung und die Durchführung einer Machbarkeitsstudie geeinigt. Basierend auf dem von der CPG vorgeschlagenen Sanierungskonzept und dem von BASF geschätzten Anteil an den dafür anfallenden Kosten wird der von BASF zu tragende Betrag inzwischen als unwesentlich eingeschätzt. Über die endgültige Sanierungsmaßnahme für den unteren Abschnitt des LPRSA wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 entschieden; eine Entscheidung für den oberen Abschnitt soll im Anschluss getroffen werden.

Seit November 2014 ist beim United States District Court für den Südlichen Bezirk von New York eine Sammelklage gegen die BASF Metals Limited („BML“) sowie weitere Beklagte wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbs- und Rohstoffhandelsrecht bei der Preisfindung für Platin und Palladium anhängig. Der in Großbritannien ansässigen BASF Metals Limited und den drei anderen Beklagten wird vorgeworfen, dass es im Zusammenhang mit der Ermittlung der Marktpreise für Platin und Palladium zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Zwischen November 2014 und März 2015 wurden vier weitere Klagen erhoben. Diese wurden zusammengeführt und im Juli 2015 schließlich als geänderte Sammelklage („Second Consolidated Amended Class Action Complaint“) eingereicht. In dieser geänderten Sammelklage ist neben weiteren Beklagten auch BASF Corporation mitbeklagt. Im Hinblick auf die geänderte Sammelklage haben die Beklagten am 21. September 2015 einen gemeinsamen Antrag und BML sowie BASF Corporation jeweils Einzelanträge auf Klageabweisung eingereicht. Zusätzlich ging am gleichen Gericht im September 2015 eine weitere Klage ein, die jedoch von der geänderten Sammelklage getrennt behandelt wird. Im Frühjahr 2015 leitete die Europäische Kommission Untersuchungen zu dem gegen verschiedene Banken und BASF gerichteten Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen des Spot Trading mit Edelmetallen in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein. Ergebnisse dieser Untersuchung liegen noch nicht vor.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in gerichtliche und schiedsgerichtliche Klageverfahren sowie behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der BASF.