1.4 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erlösrealisierung

Umsatzerlöse werden bei Auslieferung der Erzeugnisse und Waren beziehungsweise bei Erbringung der Leistungen realisiert, wenn Eigentum und Risiken auf den Erwerber übergegangen sind. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise in Abzug gebracht. Wahrscheinliche Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren und auf Grund von Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zurückgestellt.

Erlöse aus dem Verkauf von Edelmetallen an industrielle Kunden sowie Erlöse aus dem Handel mit Erdgas werden zum Zeitpunkt der Lieferung als Umsatz und die entsprechenden Einstandspreise als Herstellungskosten ausgewiesen. Im Handel mit Edelmetallen und deren Derivaten mit nichtindustriellen Kunden, bei denen in der Regel keine physische Lieferung erfolgt, werden Erlöse mit den zugehörigen Kosten saldiert. Ebenso wird mit Erlösen aus der Vermarktung des Gases aus dem Gasfeld Juschno Russkoje verfahren.

Erträge aus dem Verkauf oder der Auslizenzierung von Technologien oder technologischem Wissen werden gemäß dem vertraglich vereinbarten Übergang der Rechte und Pflichten an den betreffenden Technologien ergebniswirksam erfasst.

Vermögen

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die jeweilige Nutzungsdauer bemisst sich anhand der Laufzeit des zu Grunde liegenden Vertrags oder des voraussichtlichen Verbrauchs des Nutzenpotenzials des immateriellen Vermögenswerts.

Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert wird berechnet auf Basis zukünftiger Mittelzuflüsse und -abflüsse und der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten nach Steuern, abhängig von Steuerraten sowie Länderrisiken. Sollten die Gründe für eine Wertminderung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen bis zu dem Wert, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. Abhängig von der Art des immateriellen Vermögenswerts, werden die Abschreibungen in den Herstellungskosten, den Vertriebskosten, den Forschungskosten oder den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer betreffen Firmen- beziehungsweise Markennamen, die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden. Diese werden zu Anschaffungskosten bewertet und einmal jährlich sowie bei Vorliegen einer Indikation auf eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen selbsterstellte Software. Diese sowie das sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögen werden zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der fortgeführte Buchwert des Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt. Die Herstellungskosten selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile von Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden aktiviert, soweit sie auf den Erwerb oder den Zeitraum der Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entfallen.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei wird auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse und -abflüsse geschätzt. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Die durchschnittlichen gewichteten Abschreibungsdauern des immateriellen Vermögens betrugen:

Durchschnittliche gewichtete Abschreibungsdauern in Jahren

 

 

2015

2014

Vertriebsrechte und ähnliche Rechte

 

14

14

Produktrechte, Lizenzen und Trademarks

 

18

18

Know-how, Patente und Produktionstechnologien

 

12

12

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte

 

4

4

Sonstige Rechte und Werte

 

7

8

Emissionsrechte: Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) oder einer vergleichbaren Behörde in anderen Ländern unentgeltlich ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Wert von null in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Aus den verursachten Emissionen erwächst die Verpflichtung zur Abgabe der Emissionsrechte. Die Folgebewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Marktpreisen, maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Im Falle eines niedrigeren beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag erfolgt eine Abwertung auf diesen Wert.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich und zusätzlich bei Vorliegen einer Indikation für eine Wertminderung überprüft.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verrechneten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Neubewertungsmethode wird nicht angewendet. Geringwertige Anlagegegenstände werden im Erwerbsjahr als Aufwand erfasst.

Die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der allgemeinen Verwaltungskosten der mit der Anlagenerrichtung befassten Bereiche. Fremdkapitalkosten werden aktiviert, soweit sie auf den Erwerb oder den Zeitraum der Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entfallen.

Aufwendungen für turnusmäßige Wartungen von Großanlagen werden in Höhe der Kosten der Maßnahme als separater Vermögenswert angesetzt und linear über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Die Kosten des Austauschs von Komponenten werden als Vermögenswert erfasst, sofern ein zukünftiger zusätzlicher Nutzen erwartet wird. Der Buchwert der ausgetauschten Komponenten wird ausgebucht. Die Kosten der Instandhaltung und Reparatur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs werden als Aufwand erfasst.

Das bewegliche und das unbewegliche Anlagevermögen werden größtenteils linear abgeschrieben, mit Ausnahme der Produktionslizenzen und -anlagen im Segment Oil & Gas, die im Wesentlichen leistungsabhängig nach der Unit-of-Production-Methode abgeschrieben werden. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei wird auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse und -abflüsse geschätzt. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Die durchschnittlichen gewichteten Abschreibungsdauern betrugen:

Durchschnittliche gewichtete Abschreibungsdauern in Jahren

 

 

2015

2014

Gebäude und bauliche Betriebsvorrichtungen

 

23

24

Technische Anlagen und Maschinen

 

10

11

Erdgasfernleitungen

 

25

25

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

7

7

Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung erfolgt anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten oder des Nutzungswerts. Der Nutzungswert wird berechnet auf Basis zukünftiger Mittelzuflüsse und -abflüsse und der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten nach Steuern, abhängig von Steuerraten sowie Länderrisiken. Die Wertminderung erfolgt in Höhe des Unterschieds zwischen dem bisherigen Buchwert und dem erzielbaren Betrag. Sollten die Gründe für eine Wertminderung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen bis zu dem Wert, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Die zur Erzielung von Wertsteigerungen oder Mieteinnahmen gehaltenen Immobilien (Investment Properties) sind unwesentlich und werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen beziehungsweise zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Leasing: Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Leasingverträge sind als Operating-Leasing oder als Finanzierungsleasing zu klassifizieren.

Im Rahmen des Operating-Leasings genutzte Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Die zu leistenden Leasingzahlungen werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst.

Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Vermögenswerte, die im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzt werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, als Vermögenswert aktiviert. Gleichzeitig wird eine Leasingverbindlichkeit in entsprechender Höhe ausgewiesen. Die periodischen Leasingzahlungen sind in die Tilgungs- und Zinskomponente aufzuteilen. Die Tilgungskomponente reduziert die Verbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwand ausgewiesen wird. Abschreibungen erfolgen entsprechend der Nutzungsdauer der geleasten Vermögenswerte oder der kürzeren Leasingdauer.

Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, so werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet. 


Fremdkapitalkosten: Die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die im Rahmen des Erwerbs, des Baus oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts anfallen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn sich der Zeitraum zur Versetzung des Vermögenswerts in den gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt aktiviert, ab dem der Vermögenswert für die vorgesehene Nutzung bereit ist. Dabei wird ein Fremdkapitalkostensatz von 3,0 % (Vorjahr: 4,0 %) zu Grunde gelegt, der länderspezifisch angepasst wird. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfallens ergebniswirksam erfasst.

Staatliche Zuschüsse: Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder den Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Sonstige gewährte Zuschüsse oder Beihilfen werden sofort als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst beziehungsweise abgegrenzt und über den zu Grunde liegenden Zeitraum aufgelöst.

At Equity bilanzierte Beteiligungen: Die Buchwerte dieser Gesellschaften werden jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden oder sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Bei Hinweisen auf einen dauerhaft niedrigeren Wert einer Beteiligung wird eine ergebniswirksame Wertminderung vorgenommen.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Basis der Durchschnittsmethode bewertet. Wenn die Börsen- oder Marktpreise beziehungsweise die beizulegenden Zeitwerte der Absatzprodukte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, erfolgt eine Wertminderung auf diesen niedrigeren Wert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Aufwendungen für Fertigstellung und Vertrieb.

Als Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei Normalkapazität der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten für die betriebliche Altersversorgung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf die Herstellung entfallen. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Abschläge auf Vorräte können sich bei einem Preisrückgang der Absatzprodukte und bei hohen Lagerreichweiten ergeben. Zuschreibungen zu Vorräten werden vorgenommen, wenn der Grund für die Abschreibungen entfallen ist.

Bei der Bewertung von Vorratsbeständen des Edelmetallhandels wird die Ausnahmeregelung des IAS 2 für Händler angewendet. Hiernach sind solche Vorräte, die ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden, mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten anzusetzen. Alle Wertänderungen werden unmittelbar ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Latente Steuern: Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Dies umfasst ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, welche für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanzstichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und die gleiche Fristigkeit aufweisen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und der nicht genutzten Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der erwarteten steuerlichen Einkommensentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Vorteile aus den angesetzten latenten Steueransprüchen realisiert werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gruppengesellschaft.

Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zu Grunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst.

Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.

Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel Börsenkurse, werden diese bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, herangezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt.

Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vorliegen, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für Wertminderungen werden bei Krediten und Forderungen sowie bei den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen erfolgswirksame Wertaufholungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei allen Finanzinstrumenten werden Wertberichtigungen in separaten Konten erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:

  • Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen Derivate und andere Handelsinstrumente. Bei BASF gehören dieser Bewertungskategorie ausschließlich Derivate an. Derivate werden in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen beziehungsweise Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Fair-Value-Option von IAS 39 wendet BASF nicht an. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte basiert auf Marktparametern beziehungsweise auf darauf basierenden Bewertungsmodellen. In Ausnahmefällen basiert die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf nicht am Markt beobachtbaren Parametern.
  • Kredite und Forderungen umfassen die nicht an einem aktiven Markt notierten finanziellen Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die keine Derivate sind und nicht als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden. Dieser Bewertungskategorie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesenen Forderungen und Darlehen zugeordnet. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

    Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Forderung vor, wird eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden regionale und branchenspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Ein Teil des Forderungsbestands ist durch Kreditversicherungen gedeckt. Bankgarantien und Akkreditive werden in unwesentlichem Umfang genutzt. Es werden nur solche Forderungen wertberichtigt, die nicht durch eine Kreditversicherung oder durch andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt. Bei Wertminderungen werden Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden und zudem die Altersstruktur, die Überfälligkeit, vorhandene Versicherungen sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Des Weiteren entsteht Wertberichtigungsbedarf, wenn die einer Forderung zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen durch Neuverhandlungen dergestalt verändert werden, dass der Barwert der zukünftigen Zahlungen sinkt.

    Außerdem werden Wertberichtigungen auf Forderungen gebildet, die sich aus Transferrisiken für bestimmte Länder ergeben.

    Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam rückgängig gemacht. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Kredite und Forderungen werden ausgebucht, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig feststeht.

  • Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden finanziellen Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, bei denen die Absicht und die Fähigkeit zum Halten bis zur Endfälligkeit bestehen und die keiner der anderen Bewertungskategorien zugeordnet sind. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der in den überwiegenden Fällen den Anschaffungskosten entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

    Bei BASF sind dieser Bewertungskategorie keine finanziellen Vermögenswerte von wesentlicher Bedeutung zugeordnet.

  • Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, die keine Derivate sind und keiner der zuvor genannten Bewertungskategorien zugeordnet sind. In dieser Bewertungskategorie sind die in der Position Sonstige Finanzanlagen ausgewiesenen, nicht nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen sowie kurz- und langfristige Wertpapiere enthalten. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und erst bei Veräußerung oder Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Spätere Wertaufholungen werden grundsätzlich ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) erfasst. Lediglich bei Schuldinstrumenten werden Zuschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Wertminderung erfolgswirksam und darüber hinaus ergebnisneutral berücksichtigt. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten, werden Wertberichtigungen vorgenommen, falls die Wertminderung als dauerhaft eingeschätzt wird und signifikant ist. Die beizulegenden Zeitwerte werden anhand von Marktnotierungen bestimmt. Beteiligungen, deren Zeitwert nicht zuverlässig bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet und bei Wertminderung abgeschrieben. Bei diesen Beteiligungen stellen die Anschaffungskosten den besten Schätzwert für den beizulegenden Zeitwert dar. Hierunter fallen Anteile an sonstigen Beteiligungen, sofern diese nicht börsennotiert sind. Eine Veräußerung dieser Beteiligungen in wesentlichem Umfang ist nicht vorgesehen.
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die keine Derivate sind, werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht regelmäßig dem vereinnahmten Betrag. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich im Wesentlichen aus Kassenbeständen und Bankguthaben mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten zusammen.

Umklassifizierungen zwischen den Bewertungskategorien wurden weder im Jahr 2015 noch im Jahr 2014 vorgenommen. Gleiches gilt für Transfers zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Erträge aus verzinslichen Aktiva werden auf die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen unter Berücksichtigung der nach der Effektivzinsmethode anzuwendenden Zinssätze abgegrenzt. Dividendenerträge aus nicht at Equity bilanzierten Beteiligungen werden mit der Entstehung des Rechtsanspruches auf Zahlung erfasst.

Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Finanzgarantie nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanzgarantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag bewertet.

Cashflow Hedge Accounting wird bei ausgewählten Geschäften zur Sicherung von zukünftigen Transaktionen angewendet. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Derivats wird dabei ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Derivats beim erstmaligen Ansatz entweder gegen die Anschaffungskosten ausgebucht oder in den Berichtsperioden erfolgswirksam erfasst, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte oder Schulden zu Grunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt. 


Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes abgesichert. Hierbei werden die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte des dazugehörigen Grundgeschäfts ergebniswirksam um die aus dem abgesicherten Risiko resultierenden Gewinne oder Verluste angepasst.

Die von BASF zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirtschaftlich betrachtet wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen aus den gesicherten Grundgeschäften gegenüber.

Sonstige Eigenkapitalposten

Die ergebnisneutral im sonstigen Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge werden in zwei Kategorien unterteilt: Posten, die in Zukunft über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden (sogenanntes Recycling) oder nicht. Zu der ersten Kategorie gehören Translationsanpassungen, die Bewertung von Wertpapieren zu Marktwerten und die Marktwertänderungen von Derivaten, die zur Absicherung künftiger Zahlungsströme und von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe eingesetzt werden. Zu den Posten im sonstigen Eigenkapital, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, gehören die Effekte aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne.

Schulden

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen: Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeiter sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Die ermittelten Verpflichtungen werden auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen mit mindestens einem AA-Rating zum Bilanzstichtag abgezinst.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungen pensionierter Mitarbeiter sowie von deren Angehörigen, werden als Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zu Grunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag aus Planvermögen sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral im sonstigen Eigenkapital ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn auf Grund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf der Grundlage der erwarteten steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.

Für bestimmte Umweltschutzmaßnahmen und -risiken werden Rückstellungen gebildet, wenn auf Grund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen besteht und der erwartete Mittelabfluss hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen insbesondere Verpflichtungen im Segment Oil & Gas für das Verfüllen von Bohrlöchern und die Beseitigung von Fördereinrichtungen nach Beendigung der Förderung. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zum Barwert der künftigen Rückbauausgaben. In gleicher Höhe wird ein Vermögenswert als Teil des Buchwertes der betreffenden Anlage aktiviert und mit diesem zusammen abgeschrieben. Die Rückstellung wird bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Rückbaus jährlich aufgezinst.

Daneben enthalten die sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für die Sanierung kontaminierter Standorte, zur Rekultivierung von Deponien, zur Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen durch bestehende Produktions- oder Lagereinrichtungen und ähnliche Maßnahmen. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu nehmende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den verfügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen.

Rückstellungen für zu erwartende Abfindungszahlungen oder vergleichbare Personalaufwendungen sowie Abriss- oder Schließungskosten im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, wenn ein entsprechender Plan von der jeweiligen Geschäftsleitung beschlossen und kommuniziert wurde.

Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien und Jubiläumsgaben werden überwiegend nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für abgeschlossene Altersteilzeitverträge werden die zugesagten Aufstockungszahlungen ratierlich über den Zeitraum bis spätestens zum Ende der Freistellungsphase angesammelt. Bilanzierung und Bewertung folgen dem Anwendungshinweis 1 (IFRS) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. vom Dezember 2012.

Sonstige Rückstellungen decken auch Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren ab, sofern die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes zu treffen. Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folgeperioden werden im übrigen Finanzergebnis erfasst.

Übrige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse: Bei Unternehmenszusammenschlüssen werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte ist mit Annahmen verbunden. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf prognostizierten Zahlungsströmen. Die tatsächlichen Zahlungsströme können von den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zu Grunde gelegten Zahlungsströmen signifikant abweichen. Der Kaufpreisaufteilung wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse werden externe unabhängige Gutachten zu Grunde gelegt. Die Bewertungen bei Unternehmenszusammenschlüssen basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt existierten.

Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden beziehungsweise Veräußerungsgruppen: Hierunter fallen separat in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte sowie direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden, deren Veräußerung im Rahmen einer Transaktion höchstwahrscheinlich ist. Die als Veräußerungsgruppe klassifizierten Vermögenswerte und Schulden werden zum niedrigeren Wert aus der Summe der Buchwerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten angesetzt; ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte, die nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5 fallen. Die planmäßige Abschreibung langfristiger Vermögenswerte und die Anwendung der Equity-Methode werden ausgesetzt.

Öl- und Gasgewinnung: Explorations- und Feldesentwicklungsausgaben werden nach der Successful Efforts Method bilanziert. Danach werden Ausgaben für fündige Explorationsbohrungen sowie für fündige und nichtfündige Entwicklungsbohrungen aktiviert.

Eine Explorationsbohrung ist eine Bohrung, die außerhalb eines Gebiets mit bereits nachgewiesenen Öl- und Gasreserven liegt. Eine Entwicklungsbohrung ist eine Bohrung, die bis zur Tiefe eines öl- oder gasführenden Horizonts innerhalb eines Gebiets mit nachgewiesenen Reserven abgeteuft wird.

Explorationsbohrungen werden grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Fündigkeit als Anlagen im Bau ausgewiesen. Sofern Kohlenwasserstoffe nachgewiesen werden, die eine wirtschaftliche Feldesentwicklung wahrscheinlich machen, bleiben die Kosten der Bohrungen als suspendierte Explorationsbohrungen aktiviert. Alle suspendierten Explorationsbohrungen werden mindestens einmal jährlich wirtschaftlich, technisch und strategisch daraufhin überprüft, ob eine Entwicklung weiterhin beabsichtigt ist. Ist dies nicht der Fall, werden die aktivierten Aufwendungen für die betreffenden Bohrungen außerplanmäßig abgeschrieben. Wenn wirtschaftlich förderbare Reserven nachgewiesen werden, erfolgt bei Produktionsbeginn eine Umbuchung der Explorationsbohrungen in die Position Technische Anlagen und Maschinen.

Produktionsaufwendungen beinhalten alle Kosten, die entstehen, um die Bohrungen und die zugehörigen Anlagen und Hilfsausrüstungen zu betreiben, zu reparieren und zu warten sowie deren Abschreibungen.

Die Abschreibung von Vermögenswerten aus der Öl- und Gasgewinnung erfolgt auf Feldes- beziehungsweise Lagerstättenebene gemäß der Unit-of-Production-Methode. Die Abschreibung wird grundsätzlich auf Basis der Produktion der Periode in Relation zu den nachgewiesenen entwickelten Reserven berechnet.

Explorationsaufwendungen betreffen ausschließlich das Segment Oil & Gas und umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit nicht nachgewiesenen Öl- oder Gasvorkommen stehen. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Exploration von Gebieten mit möglichen Öl- und Gasvorkommen. Kosten für geologische und geophysikalische Untersuchungen werden grundsätzlich in den Explorationsaufwendungen ausgewiesen. Des Weiteren umfasst diese Position Wertberichtigungen von aktivierten Aufwendungen für die Explorationsbohrungen, die keine sicheren Reserven nachweisen konnten. Planmäßige Abschreibungen von fündigen Explorationsbohrungen sind Bestandteil der Herstellungskosten.

Die Aufwendungen und Erträge aus den Phasen Exploration, Entwicklung und Produktion bei Erdöl- und Erdgaskonzessionen werden häufig über Explorations- und Produktionsteilungsverträge zwischen dem Staat und einem oder mehreren Entwicklungs- und Produktionsunternehmen nach definierten Schlüsseln aufgeteilt. Die aus diesen Verträgen BASF zustehenden Erlöse werden als Umsatzerlöse ausgewiesen.

Der immaterielle Vermögenswert aus dem Vermarktungsvertrag für Erdgas aus dem Erdgasfeld Juschno Russkoje wird gemäß dem auf BASF entfallenden Anteil an der produzierten und vermarkteten Menge abgeschrieben.

Immaterielle Vermögenswerte im Segment Oil & Gas beinhalten im Wesentlichen Explorations- und Förderrechte. Während der Explorationsphase werden diese nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Bei wirtschaftlicher Fündigkeit werden die Rechte gemäß der Unit-of-Production-Methode abgeschrieben.

Schätzungen oder Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses

Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, der Eventualverbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen, Annahmen sowie der Ausübung von Ermessensspielräumen abhängig. Spezifische Schätzungen oder Annahmen für einzelne Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im jeweiligen Abschnitt erläutert. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen insbesondere die Bestimmung abgezinster Zahlungsströme im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, den Wertansatz von Beteiligungen sowie die Bemessung von Rückstellungen beispielsweise für Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, Gewährleistungen, Preisnachlässe, Umweltschutz oder Steuern. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.

Bei den Annahmen für die Öl- und Gaspreise handelt es sich um unternehmensintern erstellte Prognosen. Die Prognosen beruhen auf empirisch fundierten Analysen zum globalen Öl- und Gasangebot sowie der globalen Öl- und Gasnachfrage. Kurzfristige Schätzungen bis zu drei Jahren berücksichtigen auch aktuelle Preisnotierungen beziehungsweise Termingeschäfte. Bei langfristigen Schätzungen werden unter anderem auch Annahmen zu Inflation, Produktionsmengen und -kosten sowie der Energieeffizienz und der Substitution von Energiequellen getroffen. Anhand externer Quellen und Studien werden die Öl- und Gaspreisschätzungen regelmäßig auf Plausibilität geprüft.

Werthaltigkeitsprüfungen (sogenannte Impairment-Tests) werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren (Triggering Events) auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Zu den externen Indikatoren zählen beispielsweise Veränderungen in den Kundenbranchen, bei den verwendeten Technologien sowie eine rückläufige Konjunkturentwicklung. Eine reduzierte Profitabilität der Produkte, geplante Restrukturierungsmaßnahmen oder physische Schäden der Vermögenswerte stellen interne Indikatoren für eine Wertminderung dar.

Bei einem Impairment-Test werden die fortgeführten Buchwerte der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag der Vermögenswerte verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use). Der Nutzungswert wird in der Regel mit Hilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren bestimmt. Die Schätzung der Zahlungsströme und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen über die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäfts und können von den tatsächlichen künftig eintretenden Entwicklungen abweichen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden langfristige Ertragsprognosen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung getroffen. Von wesentlicher Bedeutung für die Werthaltigkeitsprüfung ist der gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) gemäß dem Capital Asset Pricing Model. Dessen Komponenten sind der risikofreie Zins, die Marktrisikoprämie sowie ein branchenüblicher Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread). Weitere wichtige Annahmen sind die Prognose für den Detailplanungszeitraum sowie die in der Folge angewendete Wachstumsrate.

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Die Wertminderung des Vermögenswerts (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) erfolgt in Höhe des Unterschieds zwischen dem bisherigen Buchwert und dem erzielbaren Betrag.

Die Werthaltigkeitsprüfung beim Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill-Impairment-Test) erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units). Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind bei BASF überwiegend die Geschäftseinheiten, in Einzelfällen auch die Unternehmensbereiche. Falls ein Wertberichtigungsbedarf vorliegt, wird in einem ersten Schritt der bestehende Geschäfts- oder Firmenwert gegebenenfalls vollständig abgeschrieben. Besteht danach weiterhin Wertberichtigungsbedarf, wird dieser auf die übrigen Vermögenswerte der Cash Generating Unit verteilt. Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wertaufholungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.