1.2 – Änderungen in der Rechnungslegung

Änderung des Umsatzausweises von Joint Operations im BASF-Gruppenabschluss

In seiner Sitzung am 24. März 2015 hat das IFRS Interpretation Committee klargestellt, dass der durch andere Partner übernommene Anteil an der Produktion einer Joint Operation nach IFRS 11.20 (d) nicht als Umsatz ausgewiesen werden kann, soweit dieser Umsatz dessen Beteiligungsanteil entspricht. Infolge dieser Klarstellung werden diese Umsätze der Joint Operation an andere Partner seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr ausgewiesen. Eine den Beteiligungsanteil übersteigende Übernahme der Produktion der Joint Operation durch andere Partner wird weiterhin als Umsatz an Dritte im BASF-Konzernabschluss gezeigt. Die Umsätze der Joint Operation an BASF-Gruppengesellschaften werden wie bisher eliminiert.

Im Umsatz des Jahres 2014 sind Umsätze in Höhe von 415 Millionen € enthalten, die nach dem neuen Ausweis gegen die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen zu eliminieren wären. Bei unverändertem Ausweis wären der Umsatz und die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen im Jahr 2015 um 76 Millionen € höher ausgewiesen worden. Eine Anpassung der Vorjahreswerte war nicht erforderlich, da die Ausweisänderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BASF-Gruppe im Jahr 2014 hatte.

Anpassung des Ausweises der Absicherung finanzbedingter Forderungen und Verbindlichkeiten in der Kapitalflussrechnung

Seit dem 1. Januar 2015 erfolgt ein geänderter Ausweis der Absicherung finanzbedingter Forderungen und Verbindlichkeiten in der Kapitalflussrechnung. Dies führt bei unverändertem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zu einer dem Hedging besser Rechnung tragenden Saldierung der Bereinigungseffekte aus den Grundgeschäften mit der Veränderung der Marktwerte aus Absicherungsgeschäften. Die Effekte aus Absicherungsgeschäften waren bisher in der Position Veränderung der Forderungen und diejenigen aus den Grundgeschäften in der Position Veränderung von Pensionsrückstellungen, von Vermögenswerten aus überdeckten Pensionsplänen und sonstige Posten enthalten. Die Werte des Jahres 2014 wurden entsprechend angepasst.

Dies führte im Gesamtjahr 2014 zu einem Anstieg in der Position Veränderung der Forderungen in Höhe von 76 Millionen € und einem Rückgang in der Position Veränderung von Pensionsrückstellungen, von Vermögenswerten aus überdeckten Pensionsplänen und sonstige Posten in Höhe von 76 Millionen €.

Änderung in der Bewertung von unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechten

Zur besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage erfolgte zum 31. Dezember 2015 die Bewertung von unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechten erstmalig nach der Nettomethode. Danach wurden die Zertifikate nicht mehr zu den geltenden Marktpreisen (Fair Value) zum Zeitpunkt der Gutschrift auf den staatlich geführten Konten angesetzt, sondern mit einem Wert von null in der Bilanz ausgewiesen. Entsprechend wurden auf der Passivseite die Gegenposten (Rechnungsabgrenzungsposten sowie Rückstellungen für Emissionsrechte) ebenfalls mit einem Wert von null bilanziert. Die Umstellung von der Bruttodarstellung auf die Nettodarstellung führte daher zu einer ergebnisneutralen Bilanzverkürzung in Höhe von 153 Millionen €.

Noch nicht zu berücksichtigende IFRS und IFRIC

Die Auswirkungen der im Jahr 2015 noch nicht in Kraft getretenen beziehungsweise von der Europäischen Union nicht anerkannten IFRS und IFRIC auf den Abschluss der BASF-Gruppe wurden geprüft und werden nachfolgend erläutert. Sonstige neue Standards oder Interpretationen und Änderungen bestehender Standards oder Interpretationen haben keine nennenswerten Auswirkungen auf die BASF-Gruppe. Eine frühzeitige Anwendung der Standards vor Anerkennung durch die Europäische Union ist nicht geplant.

IFRS 9 „Finanzinstrumente“

Am 24. Juli 2014 hat das IASB die endgültige Fassung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ verabschiedet und damit das mehrjährige Projekt zur Ablösung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ abgeschlossen. IFRS 9 enthält neue Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, grundlegende Änderungen bezüglich der Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte sowie überarbeitete Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten hält IFRS 9 an den bisherigen Wertmaßstäben „fortgeführte Anschaffungskosten“ und „beizulegender Zeitwert“ fest. Die Zuordnung finanzieller Vermögenswerte zu diesen Bewertungskategorien hängt zukünftig jedoch von zwei Kriterien ab: dem zu Grunde liegenden Geschäftsmodell des Portfolios, dem der finanzielle Vermögenswert zugeordnet ist, sowie der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme.

Die Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte bezieht sich nach IFRS 9 künftig auf die erwarteten Verluste. Der allgemeine Ansatz sieht ein dreistufiges Modell zur Ermittlung der Risikovorsorge vor. In Abhängigkeit des Kreditausfallrisikos des Kontrahenten erfordert das Modell ein unterschiedliches Ausmaß an Wertberichtigung. Für bestimmte Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfassung von Wertminderungen.

Die Regelungen des IFRS 9 bezüglich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen orientieren sich stärker an der Risikomanagementstrategie des Unternehmens.

Der neue Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine Übernahme durch die Europäische Union steht noch aus. Die neuen Vorschriften könnten Auswirkungen auf die bilanzielle Behandlung der sonstigen Beteiligungen haben. Weitere mögliche Konsequenzen aus den genannten Änderungen für BASF werden untersucht.

IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“

Das IASB hat am 28. Mai 2014 den neuen Standard zur Umsatzrealisierung IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ veröffentlicht. Die Zielsetzung des überarbeiteten Standards ist insbesondere, die bisherigen Regelungen zu vereinheitlichen und somit die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zu verbessern. Die Regelungen und Definitionen des IFRS 15 ersetzen künftig die Inhalte des IAS 11, IAS 18, IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC 31.

Der neue Standard unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Auftrags- und Leistungsarten, sondern stellt einheitliche Kriterien auf, wann eine Leistungserbringung zu realisieren ist. Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten.

Das neue Modell sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis des Kundenvertrags zu ermitteln und auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Abschließend ist für jede Leistungsverpflichtung Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises zu realisieren, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde beziehungsweise der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat. Anhand vorgegebener Kriterien ist zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungserfüllungen zu unterscheiden.

Der neue Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine Übernahme durch die Europäische Union steht noch aus. Mögliche Auswirkungen aus den genannten Änderungen auf BASF werden untersucht.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“

Das IASB hat am 13. Januar 2016 den Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. Die Regelungen und Definitionen des IFRS 16 ersetzen künftig die Inhalte des IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard sieht für den Leasingnehmer ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Für Leasinggeber unterscheidet sich das Bilanzierungsmodell nicht wesentlich von dem in IAS 17 „Leasingverhältnisse“. Der neue Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine Übernahme durch die Europäische Union steht noch aus. Mögliche Auswirkungen aus den genannten Änderungen auf BASF werden untersucht.

Änderungen an IAS 1 „Angabeninitiative“

Am 18. Dezember 2014 hat das IASB Änderungen an IAS 1 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen verschiedene Ausweisfragen. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben nur dann notwendig sind, wenn sie für das Unternehmen wesentlich sind. Dies gilt explizit auch dann, wenn ein Standard eine Liste von Minimumangaben fordert. Zudem werden Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung aufgenommen. Des Weiteren wird klargestellt, welche Anteile der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ergebnisneutral in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen darzustellen sind. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme durch die Europäische Union wurde am 19. Dezember 2015 veröffentlicht. Voraussichtlich werden die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF haben.

Änderungen an IAS 16 und IAS 38 „Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden“

Das IASB hat am 12. Mai 2014 Änderungen an IAS 16 und IAS 38 veröffentlicht. Mit diesen Änderungen stellt das IASB weitere Leitlinien zur Festlegung einer akzeptablen Abschreibungsmethode zur Verfügung. Umsatzbasierte Abschreibungsmethoden sind demnach für Sachanlagen nicht und für immaterielle Vermögenswerte lediglich in bestimmten Ausnahmefällen (widerlegbare Vermutung der Unangemessenheit) zulässig. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme durch die Europäische Union wurde am 3. Dezember 2015 veröffentlicht. Voraussichtlich werden die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF haben.

Änderungen an IAS 19 „Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge“

Das IASB hat am 11. November 2013 Änderungen an IAS 19 veröffentlicht. Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen beziehungsweise Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Eine Übernahme durch die Europäische Union erfolgte am 9. Januar 2015. Abweichend vom Erstanwendungszeitpunkt laut IASB (Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen) sind die Änderungen in IFRS-Abschlüssen in der Europäischen Union verpflichtend erst in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Voraussichtlich werden die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF haben.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Das IASB hat am 11. September 2014 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht. Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at Equity bilanzierten Beteiligung – sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen – lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als Share oder Asset Deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Mögliche Auswirkungen aus den genannten Änderungen auf BASF werden untersucht.

Änderungen an IFRS 11 – Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

Das IASB hat am 6. Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 veröffentlicht. IFRS 11 enthält Regelungen zur bilanziellen und erfolgsrechnerischen Erfassung von Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Während Gemeinschaftsunternehmen nach der Equitymethode bilanziert werden, ist die in IFRS 11 vorgesehene Abbildung gemeinschaftlicher Tätigkeiten mit der Quotenkonsolidierung vergleichbar. Mit der Änderung des IFRS 11 regelt das IASB die Bilanzierung eines Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse darstellt. In solchen Fällen soll der Erwerber die Grundsätze für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 anwenden. Zudem greifen auch in diesen Fällen die Angabepflichten des IFRS 3. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme durch die Europäische Union wurde am 25. November 2015 veröffentlicht. Voraussichtlich werden die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF haben.

Jährliche Verbesserungen der IFRS: Zyklus 2010–2012

Im Rahmen des Annual Improvement Project hat das IASB am 12. Dezember 2013 Änderungen an mehreren Standards veröffentlicht. Betroffen sind die Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IAS 16, IAS 24 und IAS 38. Die Änderungen bezwecken die Präzisierung von Ansatz, Bewertung und Ausweis von Geschäftsvorfällen, oder vereinheitlichen Terminologien. Eine Übernahme durch die Europäische Union erfolgte am 9. Januar 2015. Abweichend vom Erstanwendungszeitpunkt laut IASB (Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen) sind die Änderungen in IFRS-Abschlüssen in der Europäischen Union verpflichtend erst in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Voraussichtlich werden die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF haben.

Jährliche Verbesserungen der IFRS: Zyklus 2012–2014

Im Rahmen des Annual Improvement Project hat das IASB am 25. September 2014 Änderungen an mehreren Standards veröffentlicht. Betroffen sind die Standards IAS 19, IAS 34, IFRS 5 sowie IFRS 7. Die Änderungen bezwecken die Präzisierung von Ansatz, Bewertung und Ausweis von Geschäftsvorfällen, oder vereinheitlichen Terminologien. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme durch die Europäische Union wurde am 16. Dezember 2015 veröffentlicht. Voraussichtlich werden die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf BASF haben.