Globale Arbeits- und Sozialstandards

  • Orientierung an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Managementprozess zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards angepasst

Unsere Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards ist in unserem globalen Verhaltenskodex verankert. Sie umfasst international anerkannte Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. BASF ist bestrebt, diese Standards weltweit einzuhalten. In Ländern, in denen nationale Gesetze, Regeln und Gebräuche von internationalen Standards abweichen, stellen wir uns der Herausforderung, im Einklang mit lokalen Gegebenheiten und im Dialog mit Stakeholdern adäquate Lösungen zu finden.

Die Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards überprüfen wir über ein weltweites Monitoringsystem, das im Kern aus drei Instrumenten besteht:

  • den externen Compliance-Hotlines
  • der jährlichen Abfrage bei unseren Gruppengesellschaften
  • dem intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern, beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen

Um die Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards weltweit noch besser prüfen zu können, haben wir 2015 begonnen, unseren Managementprozess umzustellen. Schritt für Schritt soll die jährliche Abfrage bei unseren Gruppengesellschaften durch einen Prozess ersetzt werden, über den die weltweite Einhaltung internationaler Arbeitsstandards auf der Grundlage einer global geltenden BASF-Leitlinie effizienter kontrolliert werden kann. Der Managementprozess orientiert sich an den internen Vorgaben zu Compliance- und Risikomanagement sowie den Anforderungen im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.