18. Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn
Gezeichnetes Kapital
BASF SE hat nur nennwertlose, voll eingezahlte Namensaktien ausgegeben. Es gibt keine Vorzugsrechte oder sonstigen Beschränkungen.
Das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2023 betrug 1.142 Millionen €, eingeteilt in 892.522.164 gewinnbezugsberechtigte Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Grundkapital und die Anzahl der Aktien reduzierten sich im Jahr 2023 durch die Einziehung von im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien; zum 31. Dezember 2022 betrug das gezeichnete Kapital 1.144 Millionen €, eingeteilt in 893.854.929 Aktien.
Aktienrückkauf/eigene Aktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2022 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. April 2027 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt.
Der Erwerb ist auf höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt und kann über die Börse, im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder im Wege einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil herabzusetzen. Der Vorstand kann die Aktien auch ohne Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. In diesem Fall ist der Vorstand auch zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.
Im Geschäftsjahr 2023 hat BASF im Rahmen der Rückkaufermächtigung bis zur Beendigung des Aktienrückkaufprogramms am 24. Februar 2023 insgesamt 1.332.765 Aktien (Vorjahr: 24.623.765 Aktien) oder 0,15 % (Vorjahr: 2,68 %) des Grundkapitals zu einem Kurs von durchschnittlich 52,56 € je Aktie (Vorjahr: 53,83 € je Aktie) erworben. Alle zurückgekauften Aktien wurden eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt. Zum Bilanzstichtag sowie zum 31. Dezember 2022 standen keine eigenen Aktien im Eigentum von BASF.
Insgesamt hat BASF im Jahr 2023 70 Millionen € für den Aktienrückkauf ausgegeben. Der Betrag wurde den anderen Gewinnrücklagen entnommen und minderte darüber hinaus das gezeichnete Kapital um 2 Millionen €. Dieser Herabsetzungsbetrag wurde in die Kapitalrücklage umgegliedert.
Genehmigtes Kapital
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 470 Millionen € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungsbeschluss genannten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag von 10 % ist der anteilige Betrag des Grundkapitals derjenigen Aktien anzurechnen, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind. Von der Ermächtigung wurde bis Ende des Geschäftsjahres 2023 kein Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital
In der Hauptversammlung am 29. April 2022 wurde der Vorstand bis zum 28. April 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Milliarden € zu begeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte für bis zu 91.847.800 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 117.565.184 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sacheinlagen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, begeben werden.
Zur Absicherung des Bezugsrechts von unter der Ermächtigung ausgegebenen Wandel- und Optionsrechten wurde das Grundkapital um bis zu 117.565.184 € mit der Möglichkeit zur Ausgabe von bis zu 91.847.800 neuen, auf den Namen lautenden BASF-Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft bis zum 28. April 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen BASF-Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- beziehungsweise Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen neuen BASF-Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung wurde bis Ende des Geschäftsjahres 2023 kein Gebrauch gemacht.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält unter anderem Effekte aus dem BASF-Aktienprogramm, Aufgelder aus Kapitalerhöhungen, Entgelte für Optionsscheine und passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien der BASF SE zu pari ergaben. Im Jahr 2023 führte die Bewertung der BASF-Aktien im Rahmen des BASF-Aktienprogramms „Plus“ zu einem Rückgang der Kapitalrücklage in Höhe von 9 Millionen €, im Vergleich zu einer Erhöhung um 9 Millionen € im Vorjahr.
Der auf die im Jahr 2023 eingezogenen eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital wurde im Jahr 2023 in die Kapitalrücklage umgebucht.
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn enthalten die in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2023 erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die bereits von BASF beherrscht oder als Joint Arrangement in den Konzernabschluss einbezogen wurden, wird als Transaktion zwischen Anteilseignern behandelt, wenn er zu keiner Veränderung der Konsolidierungsmethode führt. Im Jahr 2023 sowie im Vorjahr erfolgte keine wesentliche Transaktion dieser Art.
Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurde der über den Nennbetrag hinausgehende Betrag von den Gewinnrücklagen abgesetzt. Bei Einzug der Aktien wurden die bisher offen abgesetzten Beträge mit dem Grundkapital und Gewinnrücklagen verrechnet. Zusätzlich wurde der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von den Gewinnrücklagen in die Kapitalrücklagen umgebucht. Insgesamt reduzierten sich die Gewinnrücklagen dadurch im Geschäftsjahr 2023 um 70 Millionen € und um 1.325 Millionen € im Vorjahr.
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
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Gesetzliche Rücklage |
1.066 |
1.032 |
Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn |
31.450 |
34.422 |
Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn |
32.517 |
35.453 |
Die Gesetzliche Rücklage erhöhte sich im Jahr 2023 um 35 Millionen € und im Jahr 2022 um 74 Millionen € durch Umgliederungen aus den Gewinnrücklagen beziehungsweise dem Bilanzgewinn.
Im Jahr 2023 wurden 59 Millionen € aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Dividendenausschüttung
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 hat die BASF SE aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 eine Dividende von 3,40 € je gewinnbezugsberechtigter Aktie ausgeschüttet. Dies entsprach bei 892.522.164 zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gewinnbezugsberechtigten Aktien einer Dividendensumme von 3.034.575.357,60 €. Der danach verbleibende Bilanzgewinn von 814.148.142,03 € wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.