26 – Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

BASF Corporation kann unter US-amerikanischem Umwelthaftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic-River-Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area, LPRSA“). BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group beziehungsweise CPG“) haben sich auf die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Machbarkeitsstudie („Remedial Investigation/Feasibility Study“, RI/FS) für die LPRSA geeinigt. Die US-amerikanische Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency, USEPA“) hat im Jahr 2016 eine endgültige Sanierungsmaßnahme für die unteren acht Meilen der LPRSA festgelegt. Ende 2018 hat die USEPA mitgeteilt, dass sie erwägt, dem von der CPG vorgeschlagenen Ansatz für die Sanierungsarbeiten für den oberen Teil der LPRSA zu folgen. Die RI/FS wurde im August 2019 abgeschlossen und eine formale Entscheidung der USEPA über eine gezielte Sanierungsmaßnahme für den oberen Teil der LPRSA ist 2020 zu erwarten. BASF Corporation hat für den derzeit geschätzten Anteil von BASF an den Kosten für die Sanierungsarbeiten eine Rückstellung gebildet.

Zwischen November 2014 und März 2015 wurden beim United States District Court für den Südlichen Bezirk von New York eine Sammelklage sowie mehrere Einzelklagen gegen die in Großbritannien ansässige BASF Metals Limited („BML“) und weitere Beklagte wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbs- und Rohstoffhandelsrecht bei der Preisfindung für Platin und Palladium eingereicht. Die Verfahren wurden zusammengeführt und im Juli 2015 schließlich als geänderte Sammelklage („Second Consolidated Amended Class Action Complaint“), in der neben weiteren Beklagten auch BASF Corporation genannt ist, eingereicht. Die geänderte Sammelklage wurde am 28. März 2017 aus prozessualen Gründen zurückgewiesen. Am 15. Mai 2017 reichten die Kläger eine überarbeitete Klageschrift ein, in der die Anschuldigungen gegen die Beklagten und BML erneuert wurden, während die BASF Corporation nicht mehr als Beklagte benannt wird. Die Beklagten reichten daraufhin einen überarbeiteten gemeinsamen Antrag und BML einen überarbeiteten Einzelantrag auf Klageabweisung ein. Weitere Entwicklungen gab es in den Jahren 2018 und 2019 in diesem Verfahren nicht. Eine im September 2015 eingereichte und nicht in die Sammelklage einbezogene Einzelklage wurde am 18. November 2019 endgültig abgewiesen.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in gerichtliche und schiedsgerichtliche Klageverfahren sowie behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von BASF.