Produktverantwortung Wir bewerten die Sicherheit unserer Produkte von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zur Anwendung bei unseren Kunden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass unsere Produkte bei verantwortungsvoller und sachgerechter Verwendung kein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Strategie Globale Richtlinien mit einheitlich hohen Standards für Produktverantwortung Mit unserem Bekenntnis zu Produktverantwortung im Rahmen von Responsible Care® und den Initiativen des International Council of Chemical Associations (ICCA) verpflichten wir uns, negative Einflüsse unserer Produkte auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette – von der Entwicklung bis hin zur Entsorgung – kontinuierlich zu minimieren. Dazu stellen wir weltweit einheitlich hohe Standards für Produktverantwortung sicher und gehen stellenweise mit freiwilligen Initiativen über lokale gesetzliche Anforderungen hinaus. In einer globalen Datenbank speichern und bewerten wir Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltinformationen für unsere Stoffe und Produkte. Diese Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Die Datenbank bildet die Basis für unsere Sicherheitsdatenblätter, die wir unseren Kunden in rund 40 Sprachen zur Verfügung stellen. Über unser weltweites Netzwerk von Notfalltelefonen können wir rund um die Uhr Auskunft geben. Wir schulen und unterstützen unsere Kunden, ihre industrie- oder anwendungsspezifischen Produktanforderungen zu erfüllen. BASF treibt in Verbänden und in Zusammenarbeit mit anderen Herstellern die Etablierung weltweiter freiwilliger Selbstverpflichtungen zur Verhinderung von Chemikalienmissbrauch voran. BASF unterstützt unter anderem die Umsetzung der Globalen Produktstrategie (GPS) des ICCA. GPS soll weltweite Standards und Verfahren etablieren, um die Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen zu verbessern und Regierungen bei der Einführung von lokalen Chemikalienregulierungen zu unterstützen. Dazu beteiligen wir uns beispielsweise an Workshops und Schulungen in Entwicklungs- und Schwellenländern, im Jahr 2019 etwa im Zuge des ASEAN (Association of Southeast Asian Nations)-Workshops zu regulatorischer Kooperation in Vietnam und eines Responsible-Care-Workshops in Argentinien. Mehr zu GPS Weltweite Regulierungen von Chemikalien In Anlehnung an die EU-Chemikalienverordnung REACH sind weltweit ähnliche Chemikalienregulierungen in der Umsetzung, zum Beispiel in Südkorea und der Türkei. In beiden Ländern haben wir im Jahr 2019 wichtige Meilensteine erreicht. In Südkorea konnte BASF die Vorregistrierphase bis Ende Juni erfolgreich abschließen. In der Türkei haben wir während der andauernden Vorregistrierphase bereits eine vierstellige Anzahl von Vorregistrierungen eingereicht. In Europa bestimmen Entscheidungen der EU-Behörden über Dossierbewertungen weiterhin unsere Aktivitäten zu REACH. Zudem sind wir verpflichtet, unsere Registrierunterlagen kontinuierlich zu aktualisieren. Im Rahmen des REACH-Dossier-Verbesserungsprojekts arbeitet BASF mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA an der Dossierqualität. BASF war eines der ersten Unternehmen, das sich dieser branchenweiten Initiative angeschlossen hat. Im Bereich Agrochemikalien steigen weiterhin die regulatorischen Anforderungen sowie die Anzahl zusätzlich geforderter Studien, um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu erhalten beziehungsweise zu verlängern. Mögliche Risiken für Mensch und Umwelt untersuchen wir im gesamten Forschungs-, Entwicklungs- und Registrierungsprozess für Pflanzenschutzmittel sorgfältig und minimieren sie. Dabei führen wir jährlich eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien durch, um zu gewährleisten, dass unsere Registrierdossiers möglichst keine Fragen mehr offen lassen. Ökologische und toxikologische Prüfungen Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen Bevor unsere Produkte auf den Markt kommen, unterziehen wir sie vielfältigen ökologischen und toxikologischen Prüfungen. Bei der Erforschung und Entwicklung von Produkten berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Wissenschaft. So führen wir Tierversuche nur dann durch, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind und von der zuständigen Behörde genehmigt wurden. Die Anforderungen von REACH und anderen nationalen Gesetzgebungen außerhalb der EU schreiben Tierversuche teilweise vor, um mehr Informationen über die Eigenschaften und Wirkungsweisen chemischer Produkte zu erhalten. Wir halten die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes sowie die Anforderungen der Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care – des weltweit höchsten Standards für Labortiere – ein. Wir entwickeln und optimieren kontinuierlich Ersatz- und Ergänzungsmethoden und nutzen diese, wo immer es möglich und von den Behörden anerkannt ist. Bei mehr als einem Drittel unserer toxikologischen Prüfungen setzen wir Ersatz- und Ergänzungsmethoden ein. Derzeit sind 33 Ersatz- und Ergänzungsmethoden bei uns im Einsatz, 22 weitere sind in der Entwicklung. 2019 hat BASF hierfür 3,5 Millionen € aufgewendet. Die Entwicklung von alternativen Methoden, um das Potenzial von Stoffen zu testen, die das Wachstum und die Entwicklung von Organismen beeinträchtigen können, ist seit 2017 ein Forschungsschwerpunkt. Seit 2016 arbeitet die Abteilung „Experimentelle Toxikologie und Ökotoxikologie“ der BASF SE gemeinsam mit insgesamt 39 Partnern an einem der größten europäischen Kollaborativprojekte für alternative Methoden. Das auf sechs Jahre angelegte Projekt hat zum Ziel, die Entwicklung von alternativen Methoden so weit voranzutreiben, dass eine effiziente und weitgehend tierversuchsfreie Risikobewertung von Chemikalien möglich wird. Mehr zu Alternativmethoden Umgang mit neuen Technologien Kontinuierliche Forschung zur Sicherheit von Nano- und Biotechnologie Nanotechnologie und Biotechnologie bieten Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen – beispielsweise für den Klimaschutz oder im Bereich Gesundheit und Ernährung. Der sichere Umgang mit Nanomaterialien ist in unserem Verhaltenskodex Nanotechnologie festgelegt. In den vergangenen Jahren haben wir über 250 wissenschaftliche Studien durchgeführt und uns an zahlreichen nationalen und internationalen Verbundprojekten zur Sicherheit von Nanomaterialien beteiligt. Die Ergebnisse haben wir in mehr als 130 Fachartikeln veröffentlicht. Im Jahr 2018 konnten wir die Laborarbeiten und Auswertungen im Rahmen des Forschungsprojekts „Nano-in-Vivo“ abschließen. Gemeinsam mit nationalen Behörden haben wir darin über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren die toxikologischen Effekte von Nanopartikeln bei Langzeitexposition untersucht. Erste Ergebnisse haben wir 2019 auf Fachkonferenzen kommuniziert. Weitere Daten und Resultate werden wir zusammen mit den nationalen Behörden im Abschlussbericht sowie in Fachartikeln veröffentlichen. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts ergänzen unsere bisherigen Erkenntnisse, dass vorrangig nicht die Größe eines Partikels, sondern dessen Substanzeigenschaften die Toxizität bestimmen. Für die neuen Anforderungen an Nanomaterialien unter der EU-Chemikalienverordnung REACH müssen OECD-Testrichtlinien und Leitlinien für die Umsetzung erarbeitet werden. Wir bringen dafür unsere Expertise in die verschiedenen Arbeitsgruppen der European Chemicals Agency (ECHA) und der Business and Industry Advisory Group (BIAC) der OECD ein. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Behörden arbeiten wir in EU-unterstützten Projekten zur Validierung alternativer Testmethoden für die Bewertung und Gruppierung von Nanomaterialien im Hinblick auf regulatorische Akzeptanz. Viele der für Nanopartikel erarbeiteten Untersuchungsmethoden könnten aus unserer Sicht zukünftig auch für die Bewertung von Feststoffpartikeln angewendet werden. Diesen Ansatz bringen wir in die regulatorischen Diskussionen ein. Biotechnologie wird bei BASF erfolgreich genutzt. Eine Reihe von etablierten Produkten stellen wir mithilfe biotechnologischer Verfahren her. Daher verfügen wir über große Erfahrung beim sicheren Einsatz biotechnologischer Verfahren sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Produktion. Bei der Nutzung von Biotechnologie halten wir alle für die jeweilige lokale Produktion und Vermarktung relevanten Standards und gesetzlichen Regelungen ein. Wir richten uns außerdem nach dem Verhaltenskodex des Europäischen Biotechnologieverbands EuropaBio. Mehr zu Nanotechnologie und zum Verhaltenskodex Nanotechnologie zurück weiter