Erklärung des Vorstands und Versicherung nach §§ 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 HGB

Für die Aufstellung des Abschlusses und des Konzernlageberichts der BASF-Gruppe ist der Vorstand der BASF SE verantwortlich.

Der Konzernabschluss der BASF-Gruppe wurde für das Jahr 2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, veröffentlicht und von der Europäischen Union anerkannt worden sind.

Um die Übereinstimmung des Konzernlageberichts und des Konzernabschlusses der BASF-Gruppe mit den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln und die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensberichterstattung zu gewährleisten, haben wir wirksame interne Kontroll- und Steuerungssysteme eingerichtet.

Das von uns eingerichtete Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, dass der Vorstand wesentliche Risiken frühzeitig erkennen kann, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ihrer Abwehr einleiten zu können. Die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden kontinuierlich von der Internen Revision konzernweit geprüft.

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln der Konzernabschluss der BASF-Gruppe ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BASF-Gruppe vermittelt und im Konzernlagebericht der BASF-Gruppe der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der BASF-Gruppe so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der BASF-Gruppe beschrieben sind.

Ludwigshafen am Rhein, den 25. Februar 2020

Dr. Martin Brudermüller

Vorsitzender des Vorstands und
Chief Technology Officer

Dr. Hans-Ulrich Engel

Stellvertretender Vorsitzender und
Finanzvorstand

Saori Dubourg

Michael Heinz

Dr. Markus Kamieth

Wayne T. Smith