Verantwortung für Menschenrechte

  • Neue Menschenrechtsposition vom Vorstand beschlossen und veröffentlicht

BASF bekennt sich zu ihrer Verantwortung, international geltende Menschenrechte zu respektieren. Dies haben wir in unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition verankert. Letztere haben wir 2019 auf Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte überarbeitet. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass wir in Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition handeln. Unsere Standards gelten weltweit, selbst dann, wenn sie über lokale gesetzliche Anforderungen hinausgehen. In unseren eigenen Tätigkeiten sind wir streng darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen.

Ab 2020 koordiniert und steuert unsere Compliance-Organisation das Thema Menschenrechte und entwickelt verbindliche Regelwerke. In diesem Rahmen wird sich auch eine Gruppe interner Experten aus verschiedenen Facheinheiten regelmäßig austauschen, um relevante Themen einheitsübergreifend zu koordinieren. Diese Gruppe wird unter anderem bei Zielkonflikten beratend unterstützen, spezifische Weiterbildungen entwickeln und implementieren sowie sicherstellen, dass Strukturen und Prozesse zur Wahrung unserer Sorgfaltspflichten gewährleistet sind. Zur systematischen Einbindung externer Expertise haben wir beschlossen, im Jahr 2020 ein Human Rights Advisory Council einzurichten, dem unabhängige internationale Menschenrechtsexperten angehören sollen. Zudem bringt auch unser Stakeholder Advisory Council externe Sichtweisen in Diskussionen mit dem Vorstand ein. Unsere menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen, verstehen wir als kontinuierlichen Prozess. Deshalb überprüfen wir unsere Richtlinien und Prozesse fortlaufend und aktualisieren sie, wenn dies erforderlich ist.

Wir wollen vermeiden, dass unser Handeln negative Auswirkungen auf Menschenrechte hat. Zur Identifizierung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen nutzen wir bereits seit langem Monitoring- und Managementsysteme, zum Beispiel zu Gesundheit, Sicherheit, Produktverantwortung oder Arbeits- und Sozialstandards. Die Bewertung potenzieller Menschenrechtsauswirkungen ist fester Bestandteil von Risikoanalysen, etwa bei Investitionsprojekten oder Produktbeurteilungen. 2019 haben wir zusätzlich ein umfassendes Human Rights Compliance Assessment des Dänischen Instituts für Menschenrechte durchgeführt. Diese Bewertung deckt internationale Menschenrechtsstandards sowie potenzielle Auswirkungen auf unsere Stakeholder ab. Darauf aufbauend führen wir Due-Diligence-Prozesse durch.

Unsere Maßnahmen und Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind unter anderem integriert in Prozesse zur Lieferantenbewertung, in unsere globalen Managementsysteme zu Umwelt, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Produktverantwortung, in die Bewertung von Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekten, in Produktbewertungen entlang des Lebenszyklus, in Schulungen für das Sicherheitspersonal an unseren Standorten sowie in Systeme zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards.

Als international tätiges Unternehmen sind wir Teil der Gesellschaften, in denen wir agieren, und unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Partnern auf der ganzen Welt. Wir verlassen uns auf unsere Partner (Joint-Venture-Partner, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden) und fordern von diesen ein, dass sie sich an die international anerkannten Menschenrechtsstandards halten und dies auch für ihre Partner entlang der Wertschöpfungskette sicherstellen. So haben wir zum Beispiel mit unserem Partner für die beiden Joint-Ventures in der Region Xinjiang/China vertraglich vereinbart, dass der BASF-Verhaltenskodex und die darin verankerten Regeln zur Wahrung der Menschenrechte sowie der wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards (zum Beispiel Ausschluss von Zwangsarbeit und Diskriminierung bei der Einstellung, Beförderung und Entlassung von Personal) die Basis der gemeinsamen Aktivitäten bilden. Dies überprüfen wir regelmäßig mit Audits. Wir unterstützen unsere Partner dabei, ihrer jeweiligen Verantwortung nachzukommen. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, entlang unserer Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Unsere Erwartungen haben wir verbindlich im Lieferanten-Verhaltenskodex festgehalten.

Mitarbeiter sowie Dritte können sich an unsere Compliance-Hotlines wenden, um mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu melden. Im Jahr 2019 gingen telefonisch sowie per Post und E-Mail 228 Beschwerden mit Bezug zu Menschenrechten ein. Alle eingehenden Beschwerden wurden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall wurden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Wir stehen seit vielen Jahren mit anderen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen im konstruktiven Austausch zum Thema Menschenrechte, um unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und Zielkonflikte zu adressieren. BASF ist Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI), einer Gruppe global agierender Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Die Initiative hat das Ziel, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherzustellen. Über unsere globalen Ziele, Monitoringsysteme und Maßnahmen zur Integration von Menschenrechtsthemen in unsere Geschäftstätigkeiten berichten wir unter anderem in diesem Bericht und im Internet.