22 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Den meisten Mitarbeitern werden neben den Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung Versorgungsleistungen aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen gewährt. Die Leistungen bemessen sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder Beiträgen der begünstigten Mitarbeiter unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, werden den Mitarbeitern seit einigen Jahren für zukünftige Dienstzeiten fast ausschließlich beitragsorientierte Pläne angeboten. Die folgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschreibt die leistungsorientierten Versorgungszusagen. Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeiter sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen. Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mitarbeiter sowie von deren Angehörigen, werden als Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen. Das Group Pension Committee überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit. In diesem Zusammenhang erlässt es Richtlinien über die Steuerung und das Risikomanagement der Pensionspläne, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung der zugesagten Leistungen und der Portfoliostruktur der vorhandenen Pensionsvermögen. Organisation, Verantwortlichkeiten, Strategie, Durchführung und Berichterstattungspflichten sind für die zuständigen Facheinheiten schriftlich dokumentiert. Rahmenbedingungen der Pläne In einigen Ländern – insbesondere in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz – bestehen Pensionsverpflichtungen, die staatlicher Aufsicht oder vergleichbaren rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Mindestdotierungsvorschriften, die eine Deckung der Pensionsverpflichtungen auf Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen vorschreiben, die von den Annahmen nach IAS 19 abweichen. Darüber hinaus unterliegen Teile des Pensionsvermögens bei der Vermögensanlage für einzelne Vermögensklassen Einschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Hieraus können jährlich schwankende Unternehmensbeiträge, Finanzierungsmaßnahmen und Verpflichtungsübernahmen zugunsten der Versorgungseinrichtungen resultieren, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Verpflichtungen und das gegebenenfalls vorhandene Pensionsvermögen der bestehenden Pensionspläne sind demografischen, rechtlichen und ökonomischen Risiken ausgesetzt. Ökonomische Risiken resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Entwicklungen an den Güter- und Kapitalmärkten. Dies betrifft zum Beispiel Rentenanpassungen in Abhängigkeit von der Inflation in Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen der Diskontierungssätze auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Die in den Vorjahren durchgeführten Maßnahmen zur Schließung von leistungsorientierten Versorgungsplänen für zukünftige Dienstzeiten, insbesondere Endgehaltszusagen und die Übernahme von Gesundheitskosten für ehemalige Mitarbeiter, reduzierten die Risiken hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Leistungen. Die Strategie der BASF-Gruppe zur Finanzierung der zugesagten Leistungen orientiert sich an den spezifischen aufsichts- und steuerrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern. In einigen Ländern wurden Versorgungszusagen erteilt, bei denen eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besteht. In mehreren Ländern enthalten die Versorgungszusagen in geringem Umfang Mindestverzinsungsgarantien. Im Falle, dass der Versorgungsträger die für die Gewährung der Mindestgarantie erforderlichen Erträge nicht erwirtschaften kann, wäre sie im Rahmen der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers durch diesen zu erbringen. Soweit die Ausgestaltung und Durchführung der Versorgungszusage sowie die Vermögenssituation des Versorgungsträgers dazu führen, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers unwahrscheinlich ist, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Beschreibung der leistungsorientierten Pläne Im Folgenden wird die typische Planstruktur in den einzelnen Ländern beschrieben. Insbesondere aufgrund der Übernahme von Plänen im Rahmen von Akquisitionen können abweichende Regelungen bestehen, die aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planbeschreibungen der einzelnen Länder haben. Deutschland Für die BASF SE und deutsche Gruppengesellschaften wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige BASF Pensionskasse VVaG gewährt, die aus Mitglieds- und Unternehmensbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Die BASF SE sichert die erforderlichen Zuwendungen zu, um die Leistungen der BASF Pensionskasse VVaG ausreichend zu finanzieren. Für einen Teil der über die BASF Pensionskasse VVaG finanzierten Leistungen bestehen Anpassungspflichten, die von ihren Mitgliedsunternehmen getragen werden, wenn die BASF Pensionskasse VVaG diese aufgrund aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht übernehmen kann. Im Jahr 2004 wurde die leistungsorientierte Grundversorgung für neu in die deutschen BASF-Gesellschaften eintretende Mitarbeiter geschlossen und durch einen beitragsorientierten Plan ersetzt. Über die Grundversorgung hinausgehende Zusagen von Betriebsrenten sind bei der BASF SE im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements über die BASF Pensionstreuhand e.V. und bei den deutschen Gruppengesellschaften überwiegend durch Pensionsrückstellungen finanziert. Die Leistungen werden überwiegend in Form von Bausteinplänen zugesagt. Darüber hinaus wird den Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, an unterschiedlichen Plänen zur Entgeltumwandlung teilzunehmen. USA Den Mitarbeitern werden Leistungen aus beitragsorientierten Plänen gewährt. Die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurden mit Wirkung für das Jahr 2010 für weitere dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen und die erworbenen Leistungen festgeschrieben. Ein Anspruch auf inflationsbedingte Rentenanpassungen besteht nicht. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), in dem eine Mindestfinanzierung der Pläne vorgeschrieben wird. Unternehmensbeiträge, die zur Gewährleistung dieser Mindestfinanzierung erforderlich sind, werden im Rahmen einer versicherungsmathematischen Bewertung ermittelt. Darüber hinaus bestehen Pensionspläne ohne Vermögensdeckung, die nicht ERISA unterliegen. Zusätzliche pensionsähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Plänen für die Übernahme von Gesundheitskosten und von Lebensversicherungsprämien für pensionierte Mitarbeiter und deren Angehörige. Diese Pläne sind für Neueintritte seit 2007 geschlossen. Die Höhe der Erstattungsleistungen bei diesen Plänen ist festgeschrieben. Schweiz Die Mitarbeiter der BASF-Gruppe in der Schweiz erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeiterbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge („BVG“) werden die Pensionspläne als leistungsorientierte Pläne bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber zur Leistung von Unternehmensbeiträgen verpflichtet, die den Pensionsplänen die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermöglichen. Die Verwaltung der Pensionspläne erfolgt über paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzte Stiftungsräte, die die Leistungspläne und die Vermögensanlage steuern und überwachen. Vereinigtes Königreich Den Mitarbeitern werden Leistungen aus einem beitragsorientierten Plan gewährt. Darüber hinaus unterhält die BASF-Gruppe im Vereinigten Königreich leistungsorientierte Pläne, die für künftige dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen wurden. Für die Begünstigten der leistungsorientierten Pläne ist ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn gesetzlich vorgeschrieben. Die Finanzierung der Pläne wird durch die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Pensionen und die entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren geschäftsführendes Organ (Board of Trustees) gemäß Treuhandvereinbarung und Gesetz die Interessen der Begünstigten vertritt und die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherstellt. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt. Übrige Länder Bei Gruppengesellschaften in den übrigen Ländern werden Versorgungszusagen teilweise durch Pensionsrückstellungen, überwiegend aber durch externe Versicherungen oder Pensionsfonds abgedeckt. Versicherungsmathematische Annahmen Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde: (XLS:) XLS Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts zum 31.12. Deutschland USA Schweiz Vereinigtes Königreich 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Rechnungszinsfuß 1,10 1,70 3,10 4,10 0,20 0,90 2,20 2,90 Rententrend 1,50 1,50 – – – – 3,00 3,10 (XLS:) XLS Annahmen zu Ermittlung des Aufwands für Altersversorgung im jeweiligen Geschäftsjahr Deutschland USA Schweiz Vereinigtes Königreich 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Rechnungszinsfuß 1,70 1,90 4,10 3,60 0,90 0,50 2,90 2,60 Rententrend 1,50 1,50 – – – – 3,10 3,10 Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember festgelegten Annahmen werden im folgenden Geschäftsjahr für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen verwendet. Bei der Bewertung der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der BASF-Gruppe wird ein gruppenweit einheitliches Verfahren zur Ableitung der Diskontierungszinssätze angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Diskontierungszinssätze aus den Renditen von Unternehmensanleihen der jeweiligen Währungsräume mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Millionen Einheiten der jeweiligen Währung abgeleitet, die mit einem Rating von mindestens AA– bis AA+ von mindestens einer der drei Ratingagenturen Fitch, Moody’s oder Standard & Poor’s bewertet wurden. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres, die in Deutschland und den USA aus dem BASF-Bestand abgeleitet und letztmals im Jahr 2019 für die Verpflichtungen in Deutschland beziehungsweise 2018 für die Verpflichtungen in den USA aktualisiert wurden. Sterbetafeln (wesentliche Länder) zum 31.12.2019 Deutschland Heubeck Richttafeln 2018G (modifiziert) USA RP-2018 (modified) with MP-2018 generational projection Schweiz BVG 2015 generational Vereinigtes Königreich S1PxA (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS)) Sensitivitätsanalysen Eine Änderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter hätte folgende Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen: (XLS:) XLS Sensitivität der Pensionsverpflichtungen zum 31.12. (Millionen €) Anstieg um 0,5 Prozentpunkte Rückgang um 0,5 Prozentpunkte 2019 2018 2019 2018 Rechnungszinsfuß –2.214 –1.880 2.544 2.140 Rententrend 1.584 1.190 –1.328 –1.080 Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich. Erläuterung der Beträge in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz (XLS:) XLS Zusammensetzung des Aufwands für Altersversorgung (Millionen €) 2019 2018 Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen 222 416 Aufwand aus beitragsorientierten Pensionsplänen 332 314 Aufwand für Altersversorgung (im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfasst) 554 730 Nettozinsaufwand aus unterdeckten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen 157 133 Nettozinsertrag aus überdeckten Pensionsplänen –2 –2 Aufwand für Altersversorgung (im Finanzergebnis erfasst) 155 131 Im Finanzergebnis wird die Verzinsung für den zum Jahresanfang bestehenden Nettobilanzansatz verrechnet. Diese ergibt sich als Differenz zwischen den Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert und dem normierten Vermögensertrag aus dem Pensionsvermögen sowie den Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung. Bei der Ermittlung der Verzinsung sind die im Laufe des Geschäftsjahres zu erwartenden Beitragszahlungen und Rentenzahlungen zu berücksichtigen. Der Nettozinsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres basiert auf dem Rechnungszinsfuß und dem Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Jahres. (XLS:) XLS Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (Millionen €) 2019 2018 Anwartschaftsbarwert am 01.01. 26.651 26.871 Laufender Dienstzeitaufwand 380 384 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand –137 32 Planabgeltungen –219 – Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert 542 553 Rentenzahlungen –1.086 –1.037 Mitarbeiterbeiträge 45 47 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste für Anpassungen der finanzwirtschaftlichen Annahmen 2.777 239 Anpassungen der demografischen Annahmen 33 –163 erfahrungsbedingte Anpassungen –7 –139 Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen –802 –374 Sonstige Veränderungen –11 1 Währungseffekte 257 237 Anwartschaftsbarwert am 31.12. 28.423 26.651 Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 16,7 Jahre (Vorjahr 15,4 Jahre). (XLS:) XLS Entwicklung des Pensionsvermögens (Millionen €) 2019 2018 Pensionsvermögen am 01.01. 19.280 20.648 Normierter Ertrag des Pensionsvermögens 389 422 Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag 2.128 –1.043 Unternehmensbeiträge 463 175 Mitarbeiterbeiträge 45 47 Rentenzahlungen –1.013 –913 Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen –442 –92 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand – – Planabgeltungen –198 – Sonstige Veränderungen –16 –135 Währungseffekte 227 171 Pensionsvermögen am 31.12. 20.863 19.280 Der normierte Ertrag des Pensionsvermögens wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß unter Berücksichtigung der unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen ermittelt. Effekte aus Planabgeltungen resultierten im Jahr 2019 im Wesentlichen aus der Übertragung von Kleinanwartschaften und entsprechenden Vermögenswerten aus dem Pensionsplan in den USA an einen externen Versicherungsträger. Im Jahr 2019 betrugen die Unternehmensbeiträge 463 Millionen €, davon ein Sonderbeitrag zur BASF Pensionstreuhand e.V. in Höhe von 300 Millionen €. Bei kontinuierlicher Überwachung des Finanzierungsbedarfs der Pensionspläne ist BASF immer bestrebt, die erforderlichen Renditen zu erzielen, um Finanzierungslücken im Laufe der Zeit zu schließen. Die derzeit erwarteten Unternehmensbeiträge für 2020 belaufen sich auf rund 250 Millionen €. (XLS:) XLS Entwicklung des Nettobilanzansatzes (Millionen €) 2019 2018 Nettobilanzansatz am 01.01. –7.371 –6.223 Laufender Dienstzeitaufwand –380 –384 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 137 –32 Planabgeltungen 21 – Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert –542 –553 Normierter Ertrag des Pensionsvermögens 389 422 Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag 2.128 –1.043 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste beim Anwartschaftsbarwert –2.803 63 Rentenzahlungen ohne Inanspruchnahme des Pensionsvermögens 73 124 Unternehmensbeiträge 463 175 Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen 360 282 Sonstige Veränderungen –5 –136 Währungseffekte –30 –66 Nettobilanzansatz am 31.12. –7.560 –7.371 davon Vermögenswerte aus überdeckten Plänen 123 63 Pensionsrückstellungen 7.683 7.434 (XLS:) XLS Regionale Zuordnung der leistungsorientierten Pläne zum 31.12. (Millionen €) Pensionsverpflichtungen Planvermögen Nettobilanzansatz 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Deutschland 19.995 18.406 13.879 12.621 –6.116 –5.785 USA 3.777 3.745 2.483 2.448 –1.294 –1.297 Schweiz 1.845 1.953 1.792 1.838 –53 –115 Vereinigtes Königreich 1.911 1.741 1.986 1.733 75 –8 Übrige 895 806 723 640 –172 –166 Summe 28.423 26.651 20.863 19.280 –7.560 –7.371 Erläuterung des Planvermögens Die Ziel-Portfoliostruktur der Pensionspläne wird mithilfe von Asset-Liability-Studien ermittelt und regelmäßig überprüft. Danach werden die Vermögensanlagen unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Anlageklassen und der regulatorischen Bestimmungen für die Anlage von Pensionsvermögen langfristig auf die Entwicklung der Verpflichtungen abgestimmt. Die bestehende Portfoliostruktur orientiert sich grundsätzlich an der Zielallokation und berücksichtigt darüber hinaus aktuelle Markteinschätzungen. Zur Begrenzung von Anlagerisiken und zur Ausschöpfung möglichst vieler Ertragspotenziale erfolgt eine breite weltweite Streuung der Einzelanlagen. Liability-Driven-Investment-(LDI-)Techniken, wie zum Beispiel die Absicherung gegenüber Zins- und Inflationsveränderungen, werden in einigen Pensionsplänen angewendet, insbesondere bei den britischen und amerikanischen Pensionsplänen. (XLS:) XLS Struktur des Pensionsvermögens (%) 2019 2018 Aktien 29 25 Schuldinstrumente 47 53 davon gegenüber staatlichen Schuldnern 17 16 gegenüber anderen Schuldnern 30 37 Immobilien 4 4 Alternative Investments 18 16 Zahlungsmittel und geldmarktnahe Anlagen 2 2 Summe 100 100 Neben Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen umfasst die Anlageklasse Schuldinstrumente auch Unternehmens- und Staatsanleihen. Bei den Staatsanleihen handelt es sich vorwiegend um Anleihen von Ländern höchster Bonität wie den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und der Schweiz. Bei den Unternehmensanleihen sind es vorwiegend Anleihen von Schuldnern guter Bonität, wobei bewusst auch in begrenztem Umfang Anleihen gehalten werden, die zum High-Yield-Bereich gehören. Im Rahmen der laufenden Überwachung der Ausfallrisiken, die auf einem vorgegebenen Risikobudget und der Beobachtung der Entwicklung der Bonität der Emittenten basiert, erfolgt bei geänderter Markteinschätzung gegebenenfalls eine Anpassung der Anlage des Pensionsvermögens. Alternative Investments umfassen vor allem Anlagen in Private Equity, Absolute-Return-Fonds und besicherten Unternehmensdarlehen. Für fast alle Aktien bestehen Preisnotierungen an aktiven Märkten. Die Kategorie Schuldinstrumente enthält Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe, die im Rahmen von Privatplatzierungen erworben wurden, mit einem Marktwert in Höhe von 193 Millionen € am 31. Dezember 2019 und 394 Millionen € am 31. Dezember 2018. Für diese Wertpapiere, die insbesondere von inländischen Pensionsvermögen gehalten werden, besteht kein aktiver Markt. Zur Kompensation der reduzierten Fungibilität gewährt der Kapitalmarkt in Abhängigkeit von der Laufzeit Renditeaufschläge. Für die Vermögensanlagen in Immobilien und Alternative Investments besteht – von Ausnahmefällen abgesehen – kein aktiver Markt. In den Pensionsvermögen zum Bilanzstichtag waren von BASF-Gruppengesellschaften emittierte Wertpapiere mit einem Marktwert von 2 Millionen € im Jahr 2019 und 9 Millionen € im Jahr 2018 enthalten. Der Marktwert der von den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen an BASF-Gruppengesellschaften vermieteten Immobilien betrug 112 Millionen € am 31. Dezember 2019 und 112 Millionen € am 31. Dezember 2018. Seit dem Jahr 2010 besteht zwischen der BASF SE und der BASF Pensionskasse VVaG eine Vereinbarung über die Gewährung von Genussrechtskapital in Höhe von nominell 80 Millionen €, das der Stärkung der Finanzierungsbasis der BASF Pensionskasse VVaG dient. Zwischen den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen und den Unternehmen der BASF-Gruppe fanden darüber hinaus im Jahr 2019 sowie im Jahr 2018 keine wesentlichen Transaktionen statt. Die folgende Übersicht gibt die Vermögensdeckung der Pläne wieder: (XLS:) XLS Vermögensdeckung der Pensionspläne zum 31.12. (Millionen €) 2019 2018 Anwartschaftsbarwert Pensionsvermögen Anwartschaftsbarwert Pensionsvermögen Ohne Pensionsvermögensdeckung 2.373 – 2.575 – Mit Pensionsvermögensdeckung 26.050 20.863 24.076 19.280 Summe 28.423 20.863 26.651 19.280 Beitragsorientierte Pläne und staatliche Pläne Die im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Jahr 2019 auf 332 Millionen € und im Jahr 2018 auf 314 Millionen €. Im Jahr 2019 wurden an staatliche Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von 627 Millionen € und im Jahr 2018 von 634 Millionen € geleistet. zurück weiter