BASF-Bericht 2022

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung

An den Aufsichtsrat der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein

Wir haben die in Kapitel „Übersicht zum Konzernlagebericht“ beschriebene integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein (im Folgenden die „Gesellschaft“ oder „BASF“) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden die „integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. 

Für den bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikator „CO2-Emissionen“ wurde eine Prü­fung zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit durchgeführt.

Wie im Abschnitt „Lieferantenmanagement“ dargestellt, wurden Audits von Lieferanten durch die von BASF beauftragte Gesellschaft EcoVadis zur Sicherstellung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards der „together for Sustainability“ (TfS)- Ini­tiative durchgeführt. Die Angemessenheit und Richtigkeit der Schlussfolgerungen aus den je­weils durchgeführten Prüfungshandlungen waren nicht Bestandteil unserer Prüfung.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der BASF SE sind verantwortlich für die Aufstellung der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VER­ORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger In­vestitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomie­verord­nung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt „EU-Taxonomie“ der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Aus­legung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechts­akten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.]

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und An­wendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Konzernerklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen dele­gierten Rechtsakte im Abschnitt „EU-Taxonomie“ der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qua­litätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung und mit hin­reichender Sicherheit zum bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikator „CO2-Emis­sio­nen“ abzugeben.

Limited Assurance Engagement

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other Than Audits Or Reviews Of Historical Financial Information” sowie dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements“, herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffas­sung gelangen lassen, dass die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft mit Ausnahme der in der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomie­ver­ordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „EU-Taxo­nomie“ der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der BASF-Gruppe zu erlangen.
  • Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der BASF-Gruppe in der Berichtsperiode.
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben und Kennzahlen, einschließlich der Konsolidierung der Daten.
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der betreffenden Daten verantwortlich sind, einschließlich der begleitenden Erläuterungen.
  • Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente.
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf der Konzernebene von Standorten gemeldet wurden.
  • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung in ausgewählten Standorten der BASF-Gruppe.
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.

Reasonable Assurance Engagement

Für den bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikator „CO2-Emissionen“ haben wir unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information” als Reasonable Assurance Engagement ” sowie dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements“, herausgegeben vom IAASB, als Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die von uns geprüfte Kennzahl “CO2-Emissionen” für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c-e HGB aufgestellt worden ist. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unseres Auftrags zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit für den bedeutsamen nichtfinanziellen Leistungsindikator „CO2-Emissionen“ haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten durchgeführt:

  • Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der BASF Gruppe in der Berichtsperiode in Bezug auf die Kennzahl “CO2‑Emissionen”.
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben, einschließlich der Konsolidierung der Daten für die Kennzahl “CO2-Emissionen”.
  • Durchführung von kontrollbasierten Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen für die Ermittlung, Verarbeitung und Kontrolle von Angaben, einschließlich der Konsolidierung der Daten auf Konzernebene für die Kennzahl “CO2‑Emissionen”.
  • Durchführung von aussagebezogenen Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung von internen und externen Nachweisen.
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben für die Kennzahl “CO2‑Emissionen”, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten ge­meldet wurden.
  • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten an den Standorten Yeosu (Südkorea), Shanghai (China), Antwerpen (Belgien), Kuantan (Malaysia), Beaumont, Port Arthur und Geismar (Vereinte Staaten von Amerika), Chalampe-Alsachimie (Frankreich) sowie Ludwigshafen (Deutschland)

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein für den Zeitraum vom 1. Januar  bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „EU-Taxonomie“ der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Nach unserer Beurteilung ist der bedeutsame nichtfinanziellen Leistungsindikator „CO2-Emis­sionen“ der BASF Gruppe für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen we­sentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung ge­nannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab, die als ungeprüft ge­kennzeichnet sind.

Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel

Dieser Prüfungsvermerk ist an die BASF SE, Ludwigshafen am Rhein gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die BASF SE, Ludwigshafen am Rhein erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen be­stä­tigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Mannheim, den 21. Februar 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beyer
Wirtschaftsprüfer

Wiegand
Wirtschaftsprüfer

Formulierung
Als Formulierung bezeichnet man die Mischung eines oder mehrerer Wirkstoffe mit Hilfsstoffen wie Emulgatoren, Stabilisatoren und anderen Nichtwirkstoffkomponenten, um die Anwendbarkeit von verschiedenen Produkten wie Kosmetika, Pharmazeutika, Agro­chemikalien sowie Farben und Lacken zu ermöglichen und deren Wirkung zu verbessern.

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