Projekte wie das Pragati-Projekt für nachhaltigen Rizinusanbau, das BASF zusammen mit Arkema, Jayant Agro-Organics und dem Implementierungspartner Solidaridad gegründet hat, setzen vor Ort an, um dort spezifische Kompetenz für nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten aufzubauen.
BASF bekennt sich zur Verantwortung, international geltende Menschenrechte zu respektieren. Wir stehen seit vielen Jahren mit anderen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen im konstruktiven Austausch zum Thema Menschenrechte, um unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und Zielkonflikte zu adressieren. BASF ist Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI).
Auf einen Blick
- Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als unternehmensweite Aufgabe
- Systematische und umfassende Verankerung des Themas Menschenrechte in Unternehmensprozessen und -kultur
- Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards in globalem Verhaltenskodex festgeschrieben
- Chief Human Rights Officer zur Überwachung des menschenrechtsbezogenen Risikomanagements ernannt
Strategie und Organisation
Wir verstehen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als wichtige, umfassende Aufgabe, die wir nur durch die Zusammenarbeit aller im gesamten Unternehmen erfüllen können. Aus diesem Grund haben wir unsere Verantwortung für Menschenrechte in unserem Verhaltenskodex verankert und in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert. Unsere Standards gelten weltweit, auch dann, wenn sie über lokale gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass wir in Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition handeln. Bei allem, was wir tun, haben wir den Anspruch, internationale Arbeits- und Sozialstandards einzuhalten.
Wir setzen auf einen systematischen, integrierten, risikobasierten Ansatz und etablierte Monitoring- und Managementsysteme. BASF engagiert sich zudem in Initiativen wie Together for Sustainability (TfS) und Responsible Care®, welche die Nachhaltigkeit in der Lieferkette fördern. Unsere Maßnahmen und Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind unter anderem in Prozesse zur Lieferantenbewertung und in unsere globalen Managementsysteme zu Umwelt, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Produktverantwortung integriert. Sie sind außerdem Teil der Bewertung von Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekten, von Produktbewertungen entlang ihres gesamten Lebenszyklus sowie von Systemen zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards. Relevante Menschenrechtsaspekte sind darüber hinaus Teil der globalen Qualifizierungsanforderungen an Sicherheitspersonal und werden in den Standardverträgen mit Kontraktoren berücksichtigt.
Unsere Compliance-Einheit steuert das Thema Menschenrechte und koordiniert die einheitsübergreifende Zusammenarbeit. Der Leiter unserer Rechts- und Compliance-Organisation ist als Chief Human Rights Officer (Menschenrechtsbeauftragter) dafür zuständig, das menschenrechtsbezogene Risikomanagement zu überwachen. Im Rahmen unserer Human Rights Expert Working Group arbeiten Vertreter aus verschiedenen Bereichen unseres Unternehmens für eine ganzheitliche Bewertung und Weiterentwicklung unseres Ansatzes zur menschenrechtlichen Sorgfalt intensiv zusammen. Dies umfasst Mitarbeitende aus den Facheinheiten „Corporate Compliance“ (Koordination), „Global Procurement“, „Corporate Legal“, „Corporate Human Resources“, „Environmental Protection, Health, Safety and Quality“, „Corporate Strategy & Sustainability“, „Corporate Security“, „Digital and Procurement Governance“, „Corporate Communications and Governmental Relations“ sowie aus den Unternehmensbereichen. Die Expert Working Group unterstützt unter anderem beratend in herausfordernden und kritischen Situationen, bei der Weiterentwicklung interner Prozesse sowie bei der Erarbeitung von Informations- und Weiterbildungsangeboten. So möchten wir sicherstellen, dass wir unsere Verantwortung für Menschenrechte ganzheitlich angehen und uns stetig verbessern können.
Internationale Arbeits- und Sozialstandards
Unseren Anspruch, verantwortungsvoll gegenüber unseren Mitarbeitenden zu handeln, haben wir durch unsere Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards in unserem globalen Verhaltenskodex verankert. Sie umfasst international anerkannte Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. Um der Anforderung, diese Standards weltweit einzuhalten, gerecht zu werden, nehmen wir unsere Verantwortung zum Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards im Wesentlichen durch drei Elemente wahr: das Compliance-Programm (einschließlich Compliance-Hotlines), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen) sowie unsere gruppenweit geltende BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen. Diese Richtlinie konkretisiert die im globalen Verhaltenskodex unter „Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards“ aufgeführten Themen in Bezug auf unsere Mitarbeitenden. In einer zusätzlichen Richtlinie wurde 2022 konkretisiert, dass diese Themen ebenso im Umgang mit Leiharbeitnehmenden und freien Mitarbeitenden zu beachten und anzuwenden sind.
Gut zu wissen
Human Rights Advisory Council
Zur Einbindung externer Expertise haben wir 2020 einen Human Rights Advisory Council eingerichtet. Ihm gehören unabhängige internationale Fachleute für Menschenrechte an. Der vertrauensvolle Austausch zum Thema Menschenrechte hilft uns, unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und mit kritischen Situationen offener umzugehen. An den Sitzungen im Jahr 2022, die unter der Leitung unseres Chief Compliance Officers stattfanden, nahmen Vertreter der Einheiten „Corporate Compliance“ und „Corporate Strategy & Sustainability“ sowie nach Bedarf weitere Fachleute aus Unternehmensbereichen oder dem Einkauf teil. Der Dialog mit dem Human Rights Advisory Council wurde 2022 sowohl im Gesamtgremium als auch in Kleingruppen geführt. Der Council brachte dabei externe Sichtweisen beispielsweise zur Weiterentwicklung unserer Menschenrechtsposition, zu Sorgfaltspflichten unter herausfordernden Umständen sowie zu Grenzen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ein.
Auf dieser Grundlage werden im Rahmen eines globalen risikobasierten Managementprozesses regelmäßig Veränderungen im nationalen Recht aller Länder, in denen BASF tätig ist, beobachtet und die Achtung der internationalen Arbeitsnormen evaluiert. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken sukzessive in einem angemessenen Zeitrahmen zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Landes zu verletzen. Die Ergebnisse des Abgleichs des nationalen Rechts mit der Richtlinie sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie werden über den Managementprozess regelmäßig nachverfolgt und dokumentiert. Dies ist Teil unseres zentralen Due-Diligence-Systems.
Unsere Selbstverpflichtung zur Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards überprüfen wir im Rahmen unseres Managementprozesses. Wie bisher werden darüber hinaus einzelne Bestandteile der Richtlinie über interne Kontrollprozesse, wie zum Beispiel Responsible-Care-Audits, in den BASF-Gruppengesellschaften geprüft. Zusätzlich zu diesen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist die Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards integraler Bestandteil der Standardabfrage im Rahmen von Compliance-Management-Audits der Einheit „Corporate Audit“.
Zusammenarbeit entlang unserer Wertschöpfungsketten
Als international tätiges Unternehmen sind wir Teil der Gesellschaft in den Ländern, in denen wir agieren, und wir unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Partnern auf der ganzen Welt. Wir sind damit konfrontiert, dass es Staaten gibt, die ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nicht nachkommen. Dort sind Menschen gefährdet und der Handlungsspielraum von Unternehmen ist oft stark eingeschränkt. Wir bekennen uns auch dort zu unseren Werten und leisten unseren Beitrag, Menschenrechte zu respektieren.
Wir arbeiten vertrauensvoll mit unseren Partnern (Kunden, Lieferanten, Joint-Venture-Partnern, Kontraktoren) zusammen und erwarten von ihnen, dass sie sich an die international anerkannten Menschenrechtsstandards halten und diese Erwartungen auch an ihre Partner entlang der Wertschöpfungskette richten. Wir wirken darauf hin, dass unsere Partner ihrer jeweiligen Verantwortung nachkommen.
Das Ziel, den Respekt für Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungsketten zu fördern, können wir nur gemeinsam erreichen. Unsere Erwartungen haben wir verbindlich im Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Gerade in Bereichen und Regionen mit erhöhtem Risiko stehen wir in engem Austausch mit unseren Geschäftspartnern und verfolgen, ob maßgebliche Standards und erforderliche Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zur Überprüfung nutzen wir anerkannte Bewertungen und Audits. Im Jahr 2022 haben wir unser Engagement in unseren vorgelagerten Lieferketten – in denen wir zumeist keine direkten Vertragsbeziehungen, weniger Transparenz und Einfluss haben – fortgesetzt. Hier versuchen wir, unseren Einfluss durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Stakeholdern zu erhöhen, und legen Wert auf Zertifizierungen, wie zum Beispiel das LBMA-Zertifikat für Gold, das LPPM-Zertifikat für Metalle der Platingruppe sowie auf den „Responsible Minerals Assurance Process“ der Responsible Minerals Initiative.
Wir arbeiten mit Partnern, der Zivilgesellschaft sowie in branchenübergreifenden Initiativen zusammen. Hierzu gehören unter anderem die Global Battery Alliance und der Roundtable on Sustainable Palm Oil. Oft setzen Projekte vor Ort an, um dort spezifische Kompetenz für nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten aufzubauen. Hierzu gehört beispielsweise die „Sustainable Castor Initiative – Pragati“ in Indien, die „Responsible Lithium Partnership Initiative“ in Chile, die „Responsible Mica Initiative“ in Indien sowie das Pilotminenprojekt „Cobalt for Development“ in der Demokratischen Republik Kongo. 2022 haben sich zudem BASF, Syngenta und Arisa in einer Multi-Stakeholder-Initiative im Gemüsesaatgutgeschäft in Indien zusammengeschlossen. Unter dem Namen WISH (Wage Improvements in Seed Hybrids) werden das Thema Kinderarbeit und die Einhaltung des Mindestlohns adressiert.
Weiterentwicklung unserer Organisation und Prozesse
Auch im Jahr 2022 haben wir verschiedene Maßnahmen initiiert, um unsere Organisation und Prozesse weiter zu stärken. Diesen Maßnahmen kommt auch vor dem Hintergrund neuer Regulierungen, insbesondere dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Bedeutung zu. Hierzu gehören unter anderem die Ernennung des BASF-Menschenrechtsbeauftragten und die Weiterentwicklung unserer Menschenrechtsposition, unter anderem mit weiteren Erläuterungen zu unserem Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfalt und prioritären Risiken unseres Unternehmens. Beide Maßnahmen wurden vom Vorstand im November 2022 beschlossen.
Zur Stärkung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haben wir darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen weiterentwickelt, unter anderem die Risikoanalyse unserer Lieferanten sowie vorbeugende Maßnahmen einschließlich der systematischen Geschäftspartnerprüfung für neue Lieferanten, unseren Lieferantenkodex sowie die vertraglich zu verankernden Anforderungen an Lieferanten. Wir erwarten weiterhin von unseren Lieferanten, dass sie die von uns eingeforderten Standards auch bei ihren Lieferanten und Subunternehmen umsetzen. Zudem werden die Rechte von Fremdfirmenmitarbeitenden in Ländern mit erhöhtem Risiko durch ergänzende Sorgfaltsschritte künftig noch besser geschützt. Hierzu zählen risikobasierte Kontrollen sowie Maßnahmen, welche die Transparenz und das Bewusstsein für das Thema Menschenrechte fördern.
Die Einhaltung der spezifischen Umweltabkommen, die im LkSG erfasst sind (Minamata, Stockholm, Basel), haben wir auch in Ländern, die diese Konventionen bislang nicht ratifiziert haben, für BASF analysiert und bestätigen können.
Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren
Die Förderung des Bewusstseins für Menschenrechte war auch im Jahr 2022 ein Fokusthema. Hierzu fanden Workshop-Programme in unseren Unternehmensbereichen statt. Ergänzend wurden Mitarbeitende in allen Regionen auch zielgruppenspezifisch durch Präsentationen und Diskussionsangebote rund um das Thema Menschenrechte informiert und sensibilisiert.
Unsere Beschwerdemechanismen, die wir bereits im Jahr 2021 durch Einführung eines weltweit einheitlichen Hotline- und Berichtssystems verbessert haben, wurden auch im Jahr 2022 genutzt. Insgesamt gingen telefonisch sowie per Post und E-Mail 151 Beschwerden mit Bezug zu Menschenrechten ein (2021: 206). Alle Beschwerden wurden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall wurden geeignete Maßnahmen ergriffen. Bei den 65 bereits abgeschlossenen begründeten Fällen handelte es sich in erster Linie um Fälle von Belästigung, gefolgt von Diskriminierungsfällen. Über unsere Beschwerdemechanismen wurden keine Fälle von Kinder- oder Zwangsarbeit verzeichnet.
Über unsere globalen Ziele, Monitoringsysteme und Maßnahmen zur Integration von Menschenrechtsthemen in unsere Geschäftstätigkeiten berichten wir unter anderem in diesem Bericht und im Internet.
- Mehr zu den Standards in unserer Produktion
- Mehr zur Menschenrechtsposition und eine ausführliche Berichterstattung zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ und der „UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“
- Mehr zum Human Rights Advisory Council