Übersicht zum Konzernlagebericht
Bestandteil des Konzernlageberichts sind neben den Inhalten, die sich im Abschnitt Konzernlagebericht befinden, auch die übernahmerechtlichen Angaben sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese sind im Abschnitt Corporate Governance dargestellt. Die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) ist in den Konzernlagebericht integriert.
Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315a HGB
Die übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a HGB sind im Abschnitt Corporate Governance zu finden. Sie sind Bestandteil des im Rahmen der Abschlussprüfung geprüften Konzernlageberichts.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz ist zusammen mit dem Vermerk über die inhaltliche sowie formelle Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der BASF-Webseite öffentlich zugänglich.
Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäߧ 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB befindet sich im Abschnitt Corporate Governance und ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Sie besteht aus dem Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a HGB), der Berichterstattung zu Compliance sowie der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, dass die Angaben nach § 315d HGB gemacht wurden.