BASF-Bericht 2022

Gegenseitiger Respekt und offener Dialog

Offenheit gehört zu den Unternehmenswerten von BASF. Darum setzen wir im Austausch mit unseren Stakeholdern auf einen Dialog, der auf Ehrlichkeit, Respekt und gegenseitigem Vertrauen beruht. Dies gilt auch für den Dialog mit unseren Mitarbeitenden.

Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit, gesetzlich anerkannte Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen zu gründen, ihnen beizutreten und sie zu unterstützen. Diese sind berechtigt, Mitarbeitende und deren Interessen in Tarifverhandlungen zu vertreten. BASF wahrt diese Rechte und hat dies in der gruppenweit geltenden Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen verankert.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeit­nehmer­vertretungen ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmens­kultur. Durch offenen und kontinuierlichen Austausch schaffen wir die Voraussetzung, die Interessen des Unternehmens und der Beschäftigten auch in herausfordernden Situationen zu einem Ausgleich zu bringen. Im Jahr 2022 erfolgte dies unter anderem bei dem Management der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der Corona-Pandemie. Bei organisatorischen Veränderungen oder wenn beispielsweise Restrukturierungen zu Stellenabbau führen sowie bei weiteren mitbestimmungsrelevanten Themen binden wir die Arbeitnehmervertretungen bei der Ausarbeitung sozialverträg­licher Umsetzungsmaßnahmen frühzeitig ein. Unser Handeln basiert auf den jeweiligen gesetzlichen Regeln, getroffenen Vereinbarungen und betrieblichen Gegebenheiten.

Durch eine lokale und regionale Ausrichtung der Gespräche wollen wir den jeweils unterschiedlichen Herausforderungen sowie recht­lichen Gegebenheiten an unseren Standorten passgenau Rechnung tragen. Mit grenzüberschreitenden Angelegenheiten in Europa befasst sich der BASF Europa Betriebsrat. In Südamerika pflegen wir kontinuierlich den Austausch mit den Arbeitnehmervertretungen im sogenannten Diálogo Social.

Wir bekennen uns auch dort zu dem sozialen Dialog mit Arbeit­nehmer­vertretungen, wo die Koalitionsfreiheit nach nationalem Recht nicht in gleichem Maße gewährleistet ist wie in europäischen Rechtsordnungen.

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