Verantwortung für Menschenrechte
BASF bekennt sich zur Verantwortung, international geltende Menschenrechte zu respektieren. Wir stehen seit vielen Jahren mit anderen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen im konstruktiven Austausch zum Thema Menschenrechte, um unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und Zielkonflikte zu adressieren. BASF ist Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI), einer Gruppe global agierender Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Die Initiative hat das Ziel, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherzustellen.
Auf einen Blick
- Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als unternehmensweite Aufgabe
- Systematische und umfassende Verankerung des Themas Menschenrechte in Unternehmensprozessen und -kultur
Wir verstehen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als wichtige, umfassende Aufgabe, die wir nur durch die Zusammenarbeit aller im gesamten Unternehmen erfüllen können. Aus diesem Grund haben wir unsere Verantwortung für Menschenrechte in unserem Verhaltenskodex verankert und in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert. Unsere Standards gelten weltweit, auch dann, wenn sie über lokale gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass wir in Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition handeln.
Wir setzen auf einen systematischen, integrierten, risikobasierten Ansatz und etablierte Monitoring- und Managementsysteme. BASF engagiert sich auch in Initiativen, wie Together for Sustainability (TfS) und Responsible Care®, welche die Nachhaltigkeit in der Lieferkette fördern. Unsere Maßnahmen und Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind unter anderem in Prozesse zur Lieferantenbewertung und in unsere globalen Managementsysteme zu Umwelt, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Produktverantwortung integriert. Sie sind außerdem Teil der Bewertung von Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekten, von Produktbewertungen entlang ihres gesamten Lebenszyklus sowie von Systemen zur Überprüfung von Arbeits- und Sozialstandards. Relevante Menschenrechtsaspekte sind darüber hinaus Teil der globalen Qualifizierungsanforderungen an unser Sicherheitspersonal und in den Verträgen mit Kontraktoren berücksichtigt.
Unsere Compliance-Einheit steuert das Thema Menschenrechte und koordiniert die Zusammenarbeit der einheitsübergreifenden Human Rights Expert Working Group, die wir 2020 etabliert haben. Hier arbeiten Mitarbeitende aus den Facheinheiten Einkauf, Recht, Personalwesen, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt, Nachhaltigkeitsstrategie, Standortsicherheit, Supply Chain, Kommunikation und Regierungsbeziehungen sowie aus den Unternehmensbereichen intensiv zusammen. Die Expert Working Group unterstützt unter anderem beratend in herausfordernden und kritischen Situationen, bei der Weiterentwicklung der internen Prozesse sowie bei der Erarbeitung von Informations- und Weiterbildungsangeboten. So stellen wir sicher, dass wir unsere Verantwortung für Menschrechte ganzheitlich angehen und uns stetig verbessern können.
Im Jahr 2020 haben wir eine umfassende Bestandsanalyse bezüglich unseres Human-Rights-Managementsystems und zugehöriger Prozesse durchgeführt. Die Auswertung zeigt, dass wir wichtige Meilensteine hinsichtlich unserer Sorgfaltspflicht erreicht haben. Die Analyse, die im Vorstand diskutiert wurde, weist allerdings auch Verbesserungspotenzial auf, etwa hinsichtlich des Bewusstseins für Menschenrechtsthemen innerhalb unserer Organisation und bezüglich der Integration dieser Themen in unsere Richtlinien und Prozesse.
Daher haben wir im April 2021 eine globale interne Kampagne zur Sensibilisierung für das Thema Menschenrechte umgesetzt. Extern haben wir uns über zwei Initiativen und mit weiteren Partnern im „UN International Year for the Elimination of Child Labour“ eingebracht und uns zu konkreten gemeinsamen Maßnahmen im Kampf gegen Kinderarbeit verpflichtet. Außerdem haben wir mit anderen DAX-Unternehmen an der Studie „Mit Verantwortung zum Erfolg: Praktische Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in 10 Unternehmen“ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) teilgenommen.
Im Einkauf haben wir das Bewusstsein für die Sorgfaltspflichten gestärkt, indem vermehrt Inhalte zum Thema Menschenrechte in Schulungen integriert wurden. Zudem wird die menschenrechtsbezogene Risikobewertung noch systematischer in der Strategieentwicklung unserer Einkaufssegmente berücksichtigt.
Auch unsere Beschwerdemechanismen haben wir weiter verbessert und hierzu im Jahr 2021 ein weltweit einheitliches externes und internes Hotline- und Berichtssystem eingeführt. Dieses zeichnet sich etwa durch eine größere Sprachauswahl aus. Eine neue Website informiert über die Hotline und den Beschwerdeweg und bietet jetzt neben lokalen Telefonnummern zusätzlich die Möglichkeit, online anonym Kontakt aufzunehmen. Für Mitarbeitende besteht zudem die Möglichkeit, über eine interne Online-Plattform und die zugehörige App einen direkten Zugang zu Fachansprechpartnern aufzunehmen. Der Bearbeitungsstatus einer eingereichten Meldung kann anonym verfolgt werden. Eingehende Fälle können künftig außerdem systematischer erfasst und ausgewertet werden. Im Jahr 2021 gingen telefonisch sowie per Post und E-Mail 206 Beschwerden mit Bezug zu Menschenrechten ein. Alle Beschwerden wurden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall wurden geeignete Maßnahmen ergriffen.
Das Wahrnehmen unserer menschenrechtlichen Verantwortung verstehen wir als kontinuierlichen Prozess. Deshalb überprüfen wir unsere Richtlinien und Prozesse fortlaufend und aktualisieren sie, wann immer dies erforderlich ist. Aktuell prüfen wir in verschiedenen Arbeitsgruppen Weiterentwicklungsmaßnahmen vor dem Hintergrund neuer Regulierungen wie dem deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) und der sich ankündigenden EU-Gesetzgebung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Zur systematischen Einbindung externer Expertise haben wir 2020 einen Human Rights Advisory Council eingerichtet. Ihm gehören unabhängige internationale Fachleute für Menschenrechte an. Der vertrauensvolle Austausch zum Thema Menschenrechte hilft uns, unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und mit kritischen Situationen offener umzugehen. Gleichzeitig zeigen uns die anerkannten externen Fachleute Verbesserungspotenziale auf und helfen uns, unsere Stärken im Umgang mit Menschenrechten auszubauen. An den Sitzungen, die unter der Leitung unseres Chief Compliance Officers stattfinden, nehmen zusätzlich Mitarbeitende der Einheiten Nachhaltigkeitsstrategie und Compliance teil. Je nach inhaltlichen Schwerpunkten sind weitere Fachleute vertreten, etwa aus Unternehmensbereichen oder dem Einkauf. So steuert der Human Rights Advisory Council externe Sichtweisen für das Aufsetzen und Verbessern unserer Prozesse bei und bringt diese in Diskussionen mit dem Führungsteam ein.
Der Austausch mit dem Human Rights Advisory Council wurde 2021 sowohl im Gesamtgremium als auch in Kleingruppen und mit einzelnen Experten über das Jahr hinweg weitergeführt. Die dabei diskutierten Themen umfassten unter anderem den verantwortungsvollen Umgang in der Lieferkette, etwa bei herausfordernden Lieferantenbeziehungen oder in Risikoregionen. Unser Beitrag zum verantwortungsvollen Einsatz unserer Lösungen und Produkte wurde ebenfalls diskutiert.
Im Jahr 2021 haben wir unser Engagement in Handlungsfeldern mit erhöhtem Risikopotenzial verstärkt, etwa bei Batteriematerialien (siehe Kasten unten). Beim Einsatz von Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold) achten wir auf die Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten. Auch beim Bezug von Rohstoffen wie Palm-, Palmkern- und Rizinusöl legen wir Wert auf zertifiziert nachhaltige Lieferketten und faire Arbeitsbedingungen. Wir tauschen uns mit nationalen und internationalen NGOs aus und bringen uns in zahlreiche Netzwerke und Partnerschaften ein. Hierzu zählen unter anderem die Initiative „Cobalt for Development“ in der Demokratischen Republik Kongo, die „Responsible Lithium Partnership“ in Chile, die Global Battery Alliance oder der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO).
Als international tätiges Unternehmen sind wir Teil der Gesellschaft in den Ländern, in denen wir agieren, und wir unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Partnern auf der ganzen Welt. Wir sind damit konfrontiert, dass es Staaten gibt, die ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nicht nachkommen. Dort sind Menschen gefährdet und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen ist oft gering. Wir bekennen uns auch und gerade dort zu unseren Werten und leisten unseren Beitrag, Menschenrechte zu respektieren.
Gut zu wissen
Battery Minerals Task Force
Um den spezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem wachsenden Bedarf an Batteriematerialien gerecht zu werden, hat BASF im Jahr 2021 eine Battery Minerals Task Force etabliert. Sie bündelt die Expertise aus dem Unternehmensbereich Catalysts und verschiedenen Funktionseinheiten. Die Initiative soll die Risiken und Chancen unserer globalen Rohstofflieferketten für Batteriematerialien unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten adressieren und daraus resultierende Aktivitäten steuern. Ziel ist es, eine verantwortungsvolle Beschaffung von Batteriematerialien zu gewährleisten. Aufgabe der Task Force ist dabei auch die Weiterentwicklung unserer internen Richtlinien, um deren kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an neue regulatorische Anforderungen zu gewährleisten, sowie Entwicklungen in unseren Geschäftsfeldern Rechnung zu tragen.
Wir arbeiten vertrauensvoll mit unseren Partnern (Kunden, Lieferanten, Joint-Venture-Partner, Kontraktoren) zusammen und erwarten von ihnen, dass sie sich an die international anerkannten Menschenrechtsstandards halten und ihrerseits dies auch an ihre Partner entlang der Wertschöpfungskette weitertragen. Wir unterstützen unsere Partner dabei, ihrer jeweiligen Verantwortung nachzukommen.
Das Ziel, Menschenrechtsverletzungen entlang unserer Wertschöpfungsketten auszuschließen, können wir nur gemeinsam erreichen. Unsere Erwartungen haben wir verbindlich im Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Gerade in Bereichen und Regionen mit erhöhtem Risiko stehen wir in engem Austausch mit unseren Geschäftspartnern und verfolgen, ob erforderliche Standards und Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zur Überprüfung nutzen wir anerkannte Bewertungen und Audits.
Über unsere globalen Ziele, Monitoringsysteme und Maßnahmen zur Integration von Menschenrechtsthemen in unsere Geschäftstätigkeiten berichten wir unter anderem in diesem Bericht und im Internet.
- Mehr zu Standards in der Lieferkette
- Mehr zu Rohstoffen
- Mehr zu den Standards in unserer Produktion
- Mehr zu Managementsystemen zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards
- Mehr zu Corporate Governance und zu Compliance
- Mehr zur Menschenrechtsposition und eine ausführliche Berichterstattung zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ und der „UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“
- Mehr zum Human Rights Advisory Council