BASF-Bericht 2021

Übersicht zum Konzernlagebericht

Bestandteil des Konzernlageberichts sind neben den Inhalten, die sich im Abschnitt Konzernlagebericht befinden, auch die übernahmerechtlichen Angaben sowie die Erklärung zur Unternehmens­führung, die im Abschnitt Corporate Governance dargestellt sind. Die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) ist in den Konzern­lagebericht integriert.

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315a HGB

Die übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a HGB sind im Abschnitt Corporate Governance zu finden. Sie sind Bestandteil des im Rahmen der Abschlussprüfung geprüften Konzernlageberichts.

Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB befindet sich im Abschnitt Corporate Governance und ist Bestandteil des Konzernlage­berichts. Sie besteht aus dem Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a HGB), der Berichterstattung zu Compliance sowie der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, dass die Angaben nach § 315d HGB gemacht wurden.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist nicht mehr Bestandteil des Konzernlageberichts. Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG ist zusammen mit dem Vermerk über die inhaltliche sowie formelle Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der BASF-Website öffentlich zugänglich gemacht unter basf.com/verguetungsbericht.

Inhalt und Struktur des Lageberichts

Die Angaben zu den Geschäftsmodellen der Segmente wurden in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Wesentliche Investitionen und Portfoliomaßnahmen unserer Segmente wurden im gleichnamigen Kapitel ebenfalls integriert. Somit verbessern wir die Übersichtlichkeit der Informationen zu unseren Segmenten.