Übersicht zum zusammengefassten Lagebericht
Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts sind neben den Inhalten, die sich im Abschnitt zusammengefasster Lagebericht befinden, auch die übernahmerechtlichen Angaben sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung (NFE) ist ebenfalls in den zusammengefassten Lagebericht integriert.
Übernahmerechtliche Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB
Die übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289a und § 315a HGB sind im Abschnitt Corporate Governance zu finden. Sie sind Bestandteil des im Rahmen der Abschlussprüfung geprüften zusammengefassten Lageberichts.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) ist zusammen mit dem Vermerk über die inhaltliche sowie formelle Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der BASF-Webseite öffentlich zugänglich.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB
Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der BASF SE und der BASF-Gruppe gemäß § 289f und § 315d HGB befindet sich im Abschnitt Corporate Governance und ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Sie besteht aus dem Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der übernahmerechtlichen Angaben), der Berichterstattung zu Compliance sowie der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, dass die Angaben nach § 315d HGB in Verbindung mit § 289f Abs. 2 HGB gemacht wurden.
Zusammengefasster Lagebericht gemäß DRS 20.22
Im BASF-Bericht 2023 stellen wir die Lageberichte für die BASF-Gruppe und die BASF SE erstmalig, soweit möglich und nicht anders angegeben, gemäß DRS 20.22 zusammengefasst dar. Informationen, die sich ausschließlich auf die BASF SE beziehen, sind in dem Kapitel Angaben zur BASF SE nach HGB enthalten.