Im Projekt „Wage Improvements in Seed Hybrids“ befassen sich BASF, Syngenta und Arisa gemeinsam mit der Bekämpfung von Kinderarbeit und dem Zahlen eines angemessenen Lohns in Indiens Gemüsesaatgutbranche. Ziel des Projektteams ist es, bis 2025 in mehreren Schwerpunktbereichen bedeutsame Veränderungen zu erreichen.
BASF bekennt sich zu der Verantwortung, international geltende Menschenrechte zu achten. Durch unsere Geschäftstätigkeit sind wir mit einer Vielzahl von Menschen weltweit verbunden, die von unseren Aktivitäten direkt oder indirekt beeinflusst werden. Wir stellen uns den daraus resultierenden Verpflichtungen und Chancen entlang der Lieferkette entsprechend unseren Einflussmöglichkeiten. Seit vielen Jahren stehen wir mit anderen Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen im konstruktiven Austausch zum Thema Menschenrechte, um unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und Zielkonflikte zu adressieren.
Strategie und Organisation
Wir verstehen die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse als kontinuierliche, umfassende Aufgabe, die wir nur durch die Zusammenarbeit aller im gesamten Unternehmen erfüllen können. Daher haben wir unsere Verantwortung für Menschenrechte im BASF-Verhaltenskodex verankert und in unserer Menschenrechtsposition spezifiziert. Unsere Standards gelten weltweit. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte tragen Verantwortung dafür, dass wir in Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition handeln. Bei allem, was wir tun, haben wir den Anspruch, internationale Arbeits- und Sozialstandards einzuhalten.
Wir messen dem Thema eine hohe Bedeutung bei und haben uns organisatorisch entsprechend aufgestellt. Der Leiter unserer Rechts- und Compliance-Organisation fungiert gleichzeitig als Chief Human Rights Officer (Menschenrechtsbeauftragter), der das übergeordnete Risikomanagementsystem überwacht und dem Vorstand regelmäßig über unsere menschenrechtsbezogenen Tätigkeiten berichtet. Die übergreifende Governance der menschenrechtlichen Sorgfalt bei BASF liegt bei unserer Compliance-Organisation. Darüber hinaus sind mehrere Facheinheiten für die Steuerung spezifischer menschenrechtlicher Themen verantwortlich.
Die Würde des Menschen ist für uns nicht verhandelbar.
Gleichzeitig setzen wir auf einen systematischen, integrierten, risikobasierten Ansatz und etablierte Monitoring- und Managementsysteme. Positive Auswirkungen erzielen wir durch unseren Einsatz für die Einhaltung internationaler Standards in der Zusammenarbeit mit Partnern sowie durch unser gesellschaftliches Engagement vor Ort. Mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards ergeben sich durch unsere globale Geschäftstätigkeit, auch in Ländern mit erhöhtem Risiko, und unsere komplexen Lieferketten. Chancen und Risiken erfassen wir systematisch im Rahmen unseres allgemeinen Chancen- und Risikomanagements. Fachleute in den Bereichen internationale Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie Standortsicherheit arbeiten risikobasiert, um sicherzustellen, dass wir die jeweils relevanten Menschenrechte in unseren eigenen Tätigkeiten achten. Für die vorgelagerte Lieferkette hat unsere Einkaufsorganisation ein globales risikobasiertes Managementsystem etabliert, um unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse umzusetzen. BASF ist Gründungsmitglied des UN Global Compact und Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI). BASF engagiert sich zudem in Initiativen wie Together for Sustainability (TfS) und Responsible Care®. Zusätzlich haben wir menschenrechtsbezogene Bewertungen in unsere Governance- und Entscheidungsprozesse integriert, beispielsweise für Investitions-, Akquisitions- und Devestitionsprojekte. So haben wir 2023 in Indonesien in einer frühen Phase lange vor einer potenziellen Investitionsentscheidung gemeinsam mit Partnern, lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen begonnen, detailliert zu analysieren und zu bewerten, ob und wie wir einen Nickel-Kobalt-Raffineriekomplex vor Ort auf verantwortungsvolle Art und Weise aufbauen können, auch unter Berücksichtigung der Rechte indigener Völker (siehe Rohstoffe).
Im Rahmen unserer Human Rights Expert Working Group, die von der Compliance-Abteilung gesteuert wird, arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen unseres Unternehmens intensiv zusammen an einer ganzheitlichen Bewertung und Weiterentwicklung unseres Ansatzes zur menschenrechtlichen Sorgfalt. So möchten wir sicherstellen, dass wir unsere Verantwortung für Menschenrechte ganzheitlich angehen und uns stetig verbessern können. Die Expert Working Group umfasst Mitarbeitende aus den Facheinheiten „Corporate Compliance“, „Global Procurement“, „Corporate Legal“, „Corporate Human Resources“, „Corporate Environmental Protection, Health, Safety and Quality“, „Corporate Strategy & Sustainability“, „Site Security“, „Corporate Communications and Governmental Relations“ sowie aus den Unternehmensbereichen. Die Expert Working Group unterstützt unter anderem beratend in herausfordernden und kritischen Situationen, bei der Weiterentwicklung interner Prozesse sowie bei der Erarbeitung von Informations- und Weiterbildungsangeboten. So wurde im Jahr 2023 beispielsweise eine verpflichtende Richtlinie mit ergänzenden Sorgfaltsschritten eingeführt, die die Rechte von Fremdfirmenmitarbeitenden in Ländern mit erhöhtem Risiko noch besser schützen sollen.
Gut zu wissen
Human Rights Advisory Council
Zur Einbindung externer Expertise haben wir 2020 ein Human Rights Advisory Council eingerichtet. Ihm gehören unabhängige internationale Fachleute für Menschenrechte an. Der vertrauensvolle Austausch zum Thema Menschenrechte hilft uns, unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und mit kritischen Situationen offener umzugehen.
An den Sitzungen im Jahr 2023 nahmen wieder Vertreter der Einheiten „Corporate Compliance“ und „Corporate Strategy & Sustainability“ sowie weitere Fachleute aus Unternehmensbereichen teil.
Das Council brachte dabei externe Sichtweisen beispielsweise zu unserer internen Richtlinie zum verantwortungsvollen Einkauf von Batteriematerialien, zu Sorgfaltspflichten unter herausfordernden Umständen, zur verantwortungsvollen Einbeziehung der Rechte indigener Völker sowie zu Grenzen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ein.
Internationale Arbeits- und Sozialstandards
Unseren Anspruch, verantwortungsvoll gegenüber unseren Mitarbeitenden zu handeln, haben wir durch unsere Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards in unserem globalen Verhaltenskodex sowie in unserer Menschenrechtsposition verankert. Die Selbstverpflichtung umfasst international anerkannte Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. Um der Anforderung, diese Standards weltweit einzuhalten, gerecht zu werden, nehmen wir unsere Verantwortung zum Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards im Wesentlichen durch drei Elemente wahr: das Compliance-Programm (einschließlich Compliance-Hotlines), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen) sowie unsere gruppenweit geltende BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen. Diese Richtlinie konkretisiert die im globalen Verhaltenskodex unter „Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards“ aufgeführten Themen in Bezug auf unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte weltweit. Eine zusätzliche Richtlinie konkretisiert, dass diese Themen ebenso im Umgang mit Leiharbeitnehmenden und freien Mitarbeitenden zu beachten und anzuwenden sind. Zu diesen Themen finden regelmäßig Schulungen für die Geschäftsführer und Mitarbeitenden der BASF-Gruppe statt.
Auf dieser Grundlage werden im Rahmen eines globalen risikobasierten Managementprozesses regelmäßig Veränderungen im nationalen Recht aller Länder, in denen BASF tätig ist, beobachtet und die Achtung der internationalen Arbeitsnormen evaluiert. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Landes zu verletzen. Die Ergebnisse des Abgleichs des nationalen Rechts mit der Richtlinie sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie werden über den Managementprozess regelmäßig nachverfolgt und dokumentiert. Dies ist Teil unseres zentralen Due-Diligence-Systems.
Unsere Selbstverpflichtung zur Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards überprüfen wir im Rahmen unseres Managementprozesses. Einzelne Bestandteile der Richtlinie werden über interne Kontrollprozesse, wie zum Beispiel Responsible-Care-Audits, in den BASF-Gruppengesellschaften geprüft. Zusätzlich zu diesen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist die Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards integraler Bestandteil der Standardabfrage im Rahmen von Compliance-Management-Audits der Einheit „Corporate Audit“.
Zu unseren Arbeits- und Sozialstandards gehört auch ein respektvoller Umgang am Arbeitsplatz. Um das Bewusstsein für ein wertschätzendes Miteinander zu fördern, haben wir im September 2023 eine Initiative gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung zunächst am Standort Ludwigshafen gestartet. Ihr Ziel ist es, Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, um Vorfällen besser nachgehen zu können, Vorfälle zu vermeiden und für einen respektvollen Umgang aller Mitarbeitenden zu sorgen. BASF stärkt dabei die Zusammenarbeit der Fachstellen untereinander sowie mit den internen Beratungsstellen.
Menschenrechtsaspekte von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Unsere Maßnahmen und Kriterien zur Überprüfung und Einhaltung der Menschenrechte sind auch in unsere globalen Managementsysteme zu Umwelt, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Produktverantwortung integriert (siehe Umwelt und Soziales). Für die Einhaltung der spezifischen Umweltabkommen, die vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst sind (Minamata, Stockholm, Basel), haben wir ein spezifisches Risikomanagement aufgesetzt. Relevante Menschenrechtsaspekte sind darüber hinaus Teil der globalen Qualifizierungsanforderungen an Sicherheitspersonal und werden in den Standardverträgen mit Kontraktoren berücksichtigt.
Im Rahmen unseres Responsible-Care-Managements ist es unser Anspruch sicherzustellen, dass wir auch unseren Sorgfaltspflichten gegenüber Anwohnern nachkommen und ihre Menschenrechte achten, wie zum Beispiel das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser. Wir treten hierzu über Nachbarschaftsforen in den Dialog mit den Anwohnern an unseren Standorten, um Vertrauen in die Aktivitäten von BASF zu fördern. Die global gültigen Anforderungen für diese Foren orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu Beschwerdemechanismen.
Zusammenarbeit entlang unserer Wertschöpfungsketten
Als international tätiges Unternehmen sind wir Teil der Gesellschaft in den Ländern, in denen wir agieren, und wir unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Partnern auf der ganzen Welt. In unseren Lieferketten sehen wir uns mit Risiken in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit konfrontiert, besonders in Ländern mit einem erhöhten Menschenrechtsrisiko und beim Einkauf von Produktkategorien mit höherem Risiko.
Wir arbeiten vertrauensvoll mit unseren Partnern (Lieferanten, Kontraktoren, Joint-Venture-Partnern und Kunden) zusammen und erwarten von ihnen, dass sie sich an die international anerkannten Menschenrechtsstandards halten und diese Erwartungen auch an ihre Partner entlang der Wertschöpfungskette richten. Wir wirken darauf hin, dass unsere Partner ihrer jeweiligen Verantwortung nachkommen.
Diese Erwartungen haben wir verbindlich im Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten, welcher auch Teil unserer Einkaufsbedingungen ist. Gerade in Bereichen und Regionen mit erhöhtem Risiko stehen wir in engem Austausch mit unseren Geschäftspartnern und verfolgen, ob maßgebliche Standards und erforderliche Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zur Überprüfung nutzen wir anerkannte Bewertungsmethoden und Audits. Wenn es dabei, oder durch andere Quellen (zum Beispiel Medienberichte, Compliance-Hotline), zu Auffälligkeiten oder Verstößen kommt, nehmen wir das sehr ernst, reagieren und fordern von unseren Lieferanten, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu implementieren und die Verletzungen zu beenden.
So wurde beispielsweise im März 2023 in unserer Lieferkette durch Behörden in Uruguaiana/Brasilien ein Fall unwürdiger Arbeitsbedingungen und Arbeit Minderjähriger verzeichnet. Die betroffenen Arbeitskräfte waren über Subunternehmer von BASF-Vertragspartnern temporär auf Feldern zweier Reisfarmen im Einsatz, die für BASF Saatgut produzierten. Wir bedauern zutiefst, wie mit den Arbeitskräften der Subunternehmer unserer Vertragspartner umgegangen wurde, und verurteilen alle Praktiken, die Menschenrechte verletzen, aufs Schärfste. Wir sind unmittelbar auf die zuständigen Behörden zugegangen und haben die Vorgänge evaluiert. Die Arbeiten wurden umgehend eingestellt und der Vertrag mit einem der Vertragspartner aufgekündigt, da deutlich wurde, dass eine konstruktive Aufarbeitung der Vorfälle mit diesem nicht möglich war. Zudem hat BASF ergänzende Präventions- und Schulungsmaßnahmen ergriffen, um solchen Vorkommnissen künftig noch besser vorzubeugen.
Anfang 2023 wurde ein internes Audit unserer Joint-Venture-Betriebe in Korla/China durchgeführt, um die Einhaltung des BASF-Verhaltenskodex und der darin verankerten Regeln zur Wahrung der Menschenrechte sowie der wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards zu überprüfen. Diese Untersuchung, wie auch vergangene Audits, haben keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in den beiden Joint Ventures ergeben. Wir haben uns zudem von wichtigen Zulieferern, einschließlich unserer Joint-Venture-Partner, schriftlich bestätigen lassen, dass sie unseren Verhaltenskodex für Lieferanten akzeptieren. Dennoch enthalten Berichte aus dem Frühjahr 2024 über den Joint-Venture-Partner schwerwiegende Vorwürfe, die auf Aktivitäten hinweisen, die nicht mit den Werten von BASF vereinbar sind. Wir werden daher den Ende 2023 aus strategischen Gründen gestarteten Prozess beschleunigen, unsere Anteile an den beiden Joint Ventures in Korla zu veräußern, vorbehaltlich der Verhandlungen und der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden.
Im Jahr 2023 haben wir zudem unser proaktives Engagement in unseren vorgelagerten Lieferketten – in denen wir zumeist keine direkten Vertragsbeziehungen und weniger Transparenz und Einfluss haben – fortgesetzt. Hier versuchen wir, unseren Einfluss durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Stakeholdern zu erhöhen, und legen Wert auf Zertifizierungen, wie zum Beispiel das LBMA-Zertifikat für Gold, das LPPM-Zertifikat für Metalle der Platingruppe sowie auf den „Responsible Minerals Assurance Process“ der Responsible Minerals Initiative.
Wir arbeiten mit Partnern und der Zivilgesellschaft zusammen und sind in branchenübergreifenden Initiativen aktiv. Hierzu gehören unter anderem die Global Battery Alliance und der Roundtable on Sustainable Palm Oil. Oft setzen Projekte vor Ort an, um dort spezifische Kompetenz für nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten aufzubauen. Zu den lokalen Initiativen gehören auch die „Sustainable Castor Initiative – Pragati“ in Indien, die „Responsible Lithium Partnership Initiative“ in Chile, die „Responsible Mica Initiative“ in Indien sowie das Pilotminenprojekt „Cobalt for Development“ in der Demokratischen Republik Kongo. 2022 haben sich zudem BASF, Syngenta und Arisa in einer Multi-Stakeholder-Initiative im Gemüsesaatgutgeschäft in Indien zusammengeschlossen. Unter dem Namen WISH (Wage Improvements in Seed Hybrids) werden die Bekämpfung von Kinderarbeit und das Zahlen eines angemessenen Lohns in der Gemüsesaatgutbranche Indiens adressiert. In der ersten Projektphase wurde untersucht, wo man ansetzen muss, um die Bedingungen vor Ort zu verbessern. Im nächsten Schritt werden die Projektpartner verschiedene Instrumente einsetzen, wie zum Beispiel Schulungen und Weiterbildungen, Vernetzung, das Einbinden von Interessengruppen, Advocacy-Arbeit auf lokaler und internationaler Ebene sowie das Verbreiten bewährter Praktiken. Ziel des Projektteams ist es, bis zum Jahr 2025 in mehreren Schwerpunktbereichen bedeutsame Veränderungen zu erreichen.
Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren
Die Förderung des Bewusstseins für Menschenrechte war auch im Jahr 2023 ein Fokusthema. Hierzu fanden Informationsprogramme in unseren Unternehmensbereichen statt. Ergänzend wurden die Geschäftsführer der BASF-Gruppengesellschaften und Mitarbeitende in allen Regionen auch zielgruppenspezifisch durch Präsentationen und Diskussionsangebote rund um das Thema Menschenrechte informiert und sensibilisiert. In Brasilien wurde die Compliance-Woche unter dem Thema „Alle für den Schutz von Menschenrechten“ durchgeführt. Zudem wurde das Thema Menschenrechte noch stärker in das bestehende Compliance-Schulungsprogramm integriert.
Unsere Beschwerdemechanismen, darunter unser weltweit einheitliches Hotline- und Berichtssystem, wurden auch im Jahr 2023 intensiv genutzt (siehe Compliance). Alle Beschwerden wurden geprüft und an relevante Stellen zur eingehenden Untersuchung weitergeleitet. In jedem begründeten Fall wurden geeignete Maßnahmen ergriffen. Über unsere Beschwerdemechanismen sind keine Fälle eingegangen, die Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz darstellen. Über unsere globalen Ziele, Monitoringsysteme und Maßnahmen zur Integration von Menschenrechtsthemen in unsere Geschäftstätigkeiten berichten wir unter anderem in diesem Bericht und im Internet.
Mehr zu den Standards in unserer Produktion:
- Im Fokus: Anlagensicherheit
- Im Fokus: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mehr zur Menschenrechtsposition und eine ausführliche Berichterstattung zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ und der „UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“
- Mehr zum Human Rights Advisory Council