EU-Taxonomie
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir in der nichtfinanziellen Erklärung den Anteil unserer taxonomiefähigen und -konformen gruppenweiten Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben für das Jahr 2023 für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ aus. Darüber hinaus berichten wir entsprechend dem im Berichtsjahr verabschiedeten zweiten Rechtsakt erstmalig die taxonomiefähigen Anteile der Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele „Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme“.
BASF-Aktivitäten, die noch nicht durch die EU-Taxonomie abgedeckt und als solche gemäß Taxonomie nicht relevant sind, werden den delegierten Rechtsakten folgend als nicht taxonomiefähig ausgewiesen. Dies betrifft weite Teile der BASF-Aktivitäten, die gleichwohl im Einklang mit den Umweltzielen der EU stehen können und deutlich zur Vermeidung von CO2-Emissionen beitragen. Eine systematische Analyse der Nachhaltigkeitsleistung sämtlicher BASF-Produkte nehmen wir mittels unserer TripleS-Methode vor.
Für die Ableitung der finanziellen Kennzahlen haben wir auf Basis der Analyse unseres Produktportfolios die nachfolgenden Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie unter dem Umweltziel „Klimaschutz“ als relevant für BASF identifiziert:
- Herstellung von Batterien 1
- Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen 1
- Herstellung von Wasserstoff
- Herstellung von Soda
- Herstellung von Chlor
- Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien
- Herstellung von wasserfreiem Ammoniak
- Herstellung von Salpetersäure
- Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Für die vier weiteren, nicht klimabezogenen Umweltziele wurde im November 2023 die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten von der EU-Kommission veröffentlicht. Gemäß diesen Vorgaben ist folgende Wirtschaftsaktivität unter dem Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ ab 2023 erstmals im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung für BASF relevant:
- Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen
Da die relevanten Aktivitäten jeweils nur zu einem Umweltziel beitragen, wurde auf die Darstellung der über Fußnoten ergänzenden Tabellen zu den Meldebögen gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 verzichtet.
Um Doppelzählungen zu vermeiden, erfolgte die Zuordnung zu einer ermöglichenden Tätigkeit nur, wenn ein taxonomiefähiges Produkt oder Projekt nicht bereits unter einer anderen Aktivität berücksichtigt wurde. BASF-Produkte ermöglichen zudem die Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie oder CO2-arme Mobilität. Da sich die Taxonomie jedoch auf die Herstellung der Technologien fokussiert und somit Vorprodukte ausschließt, haben wir diese Aktivitäten gemäß EU-Taxonomie als nicht taxonomiefähig eingestuft.
Neben unserem Kerngeschäft, der Erzeugung chemischer Produkte, haben wir weitere Aktivitäten identifiziert, die wir auf ihre Wesentlichkeit bezogen auf die Anteile an Umsatz, Investitionen oder Betriebsausgaben untersucht haben. Bei der Ermittlung haben wir uns an dem in der finanziellen Berichterstattung etablierten Wesentlichkeitskonzept orientiert und für das Berichtsjahr 2023 zusätzlich die Wirtschaftsaktivität „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ unter dem Umweltziel Klimaschutz als relevant bewertet. Die verbleibenden unwesentlichen Aktivitäten überschreiten weder die von uns je Wirtschaftsaktivität gesetzte Wertgrenze, noch übersteigen die unwesentlichen Aktivitäten in Summe die definierte Wertgrenze je meldepflichtiger Kennzahl (KPI). Unwesentliche Aktivitäten umfassen Aktivitäten der Sektoren Forstwirtschaft, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Verkehr, Information und Kommunikation, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie Unterkunftstätigkeiten. Zusätzlich haben wir im Energiesektor folgende unwesentliche Tätigkeiten identifiziert: Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie; Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie; Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme; Stromerzeugung aus fossilen gasförmigen Brennstoffen; hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen; Erzeugung von Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen in einem effizienten Fernwärme- und Fernkältesystem. Für Zwecke der Meldebögen gemäß Annex XII der delegierten Verordnung 2021/2178 weisen wir darauf hin, dass wir Aktivitäten im Bereich Stromerzeugung, Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung und Wärme-/Kälteerzeugung aus fossilem Gas durchführen. Wie dargestellt sind diese bezogen auf den Umsatz, die Investitionen und die Betriebsausgaben nicht wesentlich. BASF hat keine Aktivitäten im Bereich Kernenergie.
Zudem weist BASF keine taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ aus. Zum einen nicht, da hierdurch Doppelzählungen mit bereits unter dem Umweltziel „Klimaschutz“ erfassten Wirtschaftsaktivitäten vermieden werden. Zum anderen erfordert die Taxonomiefähigkeit unter dem Anpassungsziel gemäß Bekanntmachung der EU-Kommission die Vorlage eines Investitionsplans für die Implementierung von Anpassungslösungen, welcher seitens BASF nicht im Sinne der Taxonomie-Verordnung vorliegt.
Taxonomiefähige Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben für alle sechs Umweltziele
Die Prüfung unserer Umsätze auf Taxonomiefähigkeit erfolgte auf Basis der Umsätze, wie wir sie im Konzernabschluss der BASF-Gruppe definieren und ausweisen (siehe Konzernabschluss). Der Anteil der taxonomiefähigen Umsätze am Gesamtumsatz unter Berücksichtigung aller sechs Umweltziele betrug im Jahr 2023 12,2 %. Der größte Beitrag entfiel auf die Herstellung von Kunststoffen in Primärformen sowie die Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien. Beide Aktivitäten sind dem Umweltziel „Klimaschutz“ zuzuordnen. Der Anteil der taxonomiefähigen Investitionen (inklusive Akquisitionen, ohne Goodwill gemäß EU-Taxonomie) an den im Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen betrug 23,1 %. Wesentlich dazu beigetragen haben Investitionen in die Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien sowie in die Herstellung von Batterien. Diese Aktivitäten zahlen ebenfalls auf das Umweltziel Klimaschutz ein. Für die Betriebsausgaben werden die nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung 2, Ausgaben für Wartung und Reparatur sowie kurzfristige Leasingaufwendungen berücksichtigt. Die Definition der Betriebsausgaben folgt der Taxonomie-Verordnung, und sie werden in dieser Form nicht im Konzernabschluss ausgewiesen. Für eine Produktionsanlage mit einer taxonomiefähigen Aktivität werden ihre gesamten Investitionen und Betriebsausgaben als taxonomiefähig angerechnet. Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben lagen bei 12,4 % der gesamten Betriebsausgaben. Der größte Beitrag entfiel unter dem Ziel Klimaschutz auf die Aktivitäten Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien sowie auf die Herstellung von Kunststoffen in Primärformen.
1 Ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie
2 Für die Ableitung der taxonomiefähigen Kosten für Forschung und Entwicklung werden die Kriterien der Tätigkeit „Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation“ (zum Beispiel Technologie-Reifegrad von mindestens 6) herangezogen.
|
Total |
Taxonomiefähig |
% |
Nicht taxonomiefähig |
% |
---|---|---|---|---|---|
Umsatz |
68.902 |
8.421 |
12,2 |
60.481 |
87,8 |
davon Umweltziel Klimaschutz |
|
8.207 |
11,9 |
|
|
davon Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
|
215 |
0,3 |
|
|
Investitionen (CapEx) |
6.006 |
1.385 |
23,1 |
4.621 |
76,9 |
davon Umweltziel Klimaschutz |
|
1.366 |
22,7 |
|
|
davon Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
|
19 |
0,3 |
|
|
Betriebsausgaben (OpEx) |
4.645 |
577 |
12,4 |
4.068 |
87,6 |
davon Umweltziel Klimaschutz |
|
536 |
11,5 |
|
|
davon Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
|
42 |
0,9 |
|
|