BASF-Bericht 2023

Gegenseitiger Respekt und offener Dialog

Offenheit gehört zu den Unternehmenswerten von BASF. Darum setzen wir im Austausch mit unseren Stakeholdern auf einen Dialog, der auf Ehrlichkeit, Respekt und gegenseitigem Vertrauen basiert. Dies gilt auch für den Dialog mit unseren Mitarbeitenden.

Unsere Beschäftigten haben die Möglichkeit, gesetzlich anerkannte Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen zu gründen, ihnen beizutreten und sie zu unterstützen. Diese sind berechtigt, Mitarbeitende und deren Interessen in Tarifverhandlungen zu vertreten. BASF wahrt diese Rechte und hat dies in der gruppenweit geltenden Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen verankert.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer­vertretungen ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmens­kultur. Durch einen offenen und kontinuierlichen Austausch schaffen wir die Voraussetzung, die Interessen des Unternehmens und der Beschäftigten auch in herausfordernden Situationen zu einem Ausgleich zu bringen. Im Jahr 2023 erfolgte dies unter anderem bei dem Management der Auswirkungen des Angriffskriegs in der Ukraine und den damit einhergehenden Energiekostensteigerungen sowie den gegenwärtigen Restrukturierungsprogrammen. Bei organisa­torischen Veränderungen oder wenn beispielsweise Restrukturierungen zu Stellenabbau führen sowie bei weiteren mitbestimmungs­relevanten Themen binden wir die Arbeitnehmervertretungen bei der Ausarbeitung sozialverträglicher Umsetzungsmaßnahmen frühzeitig ein. Unser Handeln basiert auf den jeweiligen gesetzlichen Regeln, getroffenen Vereinbarungen und betrieblichen Gegebenheiten.

Durch eine lokale und regionale Ausrichtung der Gespräche wollen wir den jeweils unterschiedlichen Herausforderungen sowie rechtlichen Gegebenheiten an unseren Standorten Rechnung tragen. Mit grenzüberschreitenden Angelegenheiten in Europa befasst sich der BASF Europa Betriebsrat. In Südamerika pflegen wir kontinuierlich den Austausch mit den Arbeitnehmer­vertretungen im sogenannten Diálogo Social.

Wir bekennen uns auch dort zu dem sozialen Dialog mit Arbeitnehmer­vertretungen, wo die Koalitionsfreiheit nach nationalem Recht nicht in gleichem Maße gewährleistet ist wie in europäischen Rechtsordnungen.

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