Vergütung des Aufsichtsrats Vergütung des Aufsichtsrats Feste Vergütung: 200.000 € 1 Aktienerwerbs- und Aktienhaltekomponente: 25 % der festen Vergütung sind für den Erwerb von BASF-Aktien zu verwenden und die Aktien für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten Vergütung für Ausschusstätigkeit: 12.500 € 2; Prüfungsausschuss: 50.000 € 2; Nominierungsausschuss: Keine zusätzliche Vergütung 1 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds. 2 Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache. Die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats enthält die nach deutschem Handelsrecht erforderlichen Angaben und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der BASF SE festgelegt. Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2006 eingeführte Regelung in § 14 der Satzung der Gesellschaft zur Vergütung des Aufsichtsrats sah bis einschließlich 2016 für das einfache Mitglied jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 60.000 € und eine erfolgsorientierte variable Vergütung vor, die von dem Ergebnis pro Aktie (Earnings per Share, EPS) des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig war und die auf einen Betrag von 120.000 € begrenzt war. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 wurde die Aufsichtsratsvergütung gemäß § 14 der Satzung ab dem Geschäftsjahr 2017 auf eine reine Festvergütung umgestellt und durch eine Aktienerwerbs- und Aktienhaltekomponente ergänzt. Das bislang gewährte Sitzungsgeld entfällt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 200.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss – mit Ausnahme des Nominierungsausschusses – angehören, erhalten hierfür eine weitere Vergütung in Höhe von 12.500 €. Für Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt die weitere Vergütung 50.000 €. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der weiteren Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, 25 % seiner festen Vergütung für den Erwerb von Aktien der BASF SE zu verwenden und die Aktien für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten. Von der Verwendungspflicht ausgenommen ist der Teil der Vergütung, den das Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer vor seiner Bestellung in den Aufsichtsrat eingegangenen Verpflichtung anteilig an einen Dritten abführt. Die Verwendungs- und Haltepflicht besteht in diesem Fall für 25 % des nach der Abführung verbleibenden Teils der Vergütung. Die Gesellschaft leistet dem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner Auslagen sowie von ihm wegen seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtender Umsatzsteuer. Die Gesellschaft bezieht die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit ein. Diese Versicherung sieht für den Aufsichtsrat den in Ziffer 3.8 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Selbstbehalt vor. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats betrug 2017 rund 3,3 Millionen € (2016: rund 3 Millionen €). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfielen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge. (XLS:) Download Vergütung des Aufsichtsrats der BASF SE (Tausend €) Feste Vergütung Erfolgsorientierte variable Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Gesamtvergütung 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 1 Vorsitzender des Personalausschusses 2 Mitglied des Personalausschusses 3 Vorsitzende des Prüfungsausschusses 4 Mitglied des Prüfungsausschusses 5 Vorsitzender des Strategieausschusses 6 Stellvertretender Vorsitzender des Strategieausschusses 7 Mitglied des Strategieausschusses Dr. Jürgen Hambrecht, Vorsitzender 1, 5 500,0 150,0 – 300,0 50,0 25,0 550,0 475,0 Michael Diekmann, stellvertretender Vorsitzender 2, 6 300,0 90,0 – 180,0 31,3 12,5 331,3 282,5 Robert Oswald, stellvertretender Vorsitzender bis 12.05.2017 2, 7 125,0 90,0 – 180,0 10,4 12,5 135,4 282,5 Sinischa Horvat, stellvertretender Vorsitzender seit 12.05.2017 2, 7 200,0 – – – 16,7 – 216,7 – Ralf-Gerd Bastian 4, 7 200,0 60,0 – 120,0 58,3 50,0 258,3 230,0 Dame Alison Carnwath DBE 3, 7 200,0 60,0 – 120,0 112,5 100,0 312,5 280,0 Wolfgang Daniel, Mitglied des Aufsichtsrats bis 29.04.2016 – 20,0 – 40,0 – – – 60,0 Prof. Dr. François Diederich 200,0 60,0 – 120,0 – – 200,0 180,0 Franz Fehrenbach 4 200,0 60,0 – 120,0 50,0 50,0 250,0 230,0 Francesco Grioli 200,0 60,0 – 120,0 – – 200,0 180,0 Waldemar Helber, Mitglied des Aufsichtsrats seit 29.04.2016 200,0 45,0 – 90,0 – – 200,0 135,0 Anke Schäferkordt 200,0 60,0 – 120,0 – – 200,0 180,0 Denise Schellemans 200,0 60,0 – 120,0 – – 200,0 180,0 Michael Vassiliadis 2, 4, 7 200,0 60,0 – 120,0 75,0 62,5 275,0 242,5 Summe 2.925,0 875,0 – 1.750,0 404,2 312,5 3.329,2 2.937,5 Die Aufsichtsrats- und die Ausschussvergütungen werden fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den für ein Geschäftsjahr maßgeblichen Konzernabschluss entgegennimmt. Die Vergütungen für das Jahr 2017 werden dementsprechend nach der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 gezahlt. Im Jahr 2017 hat die Gesellschaft dem Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. François Diederich, wie bereits im Jahr 2016, aufgrund eines mit Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossenen Beratungsvertrags auf dem Gebiet der chemischen Forschung Vergütungen in Höhe von insgesamt 38.400 CHF (2017: rund 34.500 €; 2016: rund 35.200 €) gezahlt. Darüber hinaus haben keine weiteren Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2017 Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Mehr zum Aktienbesitz von Mitgliedern des Aufsichtsrats zurück weiter