Compliance UN Global Compact Unser gruppenweites Compliance-Programm ist darauf ausgerichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien sicherzustellen. Das Thema Compliance haben wir in unsere „We create chemistry“-Strategie integriert. Unser Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter verankert diese Standards verbindlich im Unternehmensalltag. Auch die Mitglieder des Vorstands sind diesen Grundsätzen ausdrücklich verpflichtet. Verhaltenskodex als Kern unseres Compliance-Programms Mehr als 33.500 Teilnehmer an Compliance-Schulungen 75 Prüfungen zur Einhaltung von Compliance intern durchgeführt Compliance-Programm und Verhaltenskodex Verankerung in den Unternehmenswerten Regelmäßige Mitarbeiterschulungen Das Compliance-Programm der BASF basiert auf international geltenden Standards und fasst wichtige Gesetze sowie oftmals auch darüber hinausgehende unternehmensinterne Regelwerke und externe Selbstverpflichtungen zusammen, die das Verhalten aller BASF-Mitarbeiter in ihrem Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern, Kollegen und der Gesellschaft regeln. Kern unseres Compliance-Programms ist der globale, einheitliche Verhaltenskodex, den jeder Mitarbeiter erhält und zu dessen Einhaltung sich alle Mitarbeiter und Führungskräfte verpflichten. Er beschreibt unsere Verhaltensgrundsätze und umfasst nicht nur Themen wie Korruption und Kartellrecht, sondern beispielsweise auch Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Interessenkonflikte sowie Handelskontrolle und Datenschutz. Die Einhaltung der Compliance-Standards ist Basis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dies haben wir in unseren Werten ausdrücklich verankert. Dort heißt es: „Wir halten uns strikt an unsere Compliance-Standards.“ Wir sind davon überzeugt, dass die Einhaltung dieser Standards nicht nur die mit Verstößen verbundenen Nachteile – zum Beispiel Strafen und Bußgelder – vermeidet, sondern sehen darin auch den richtigen Weg, um den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens sicherzustellen. Vorrangiges Ziel unseres Compliance-Programms ist es, Verstöße von vornherein zu vermeiden. Das Risiko von Compliance-Verstößen einschließlich Korruptionsrisiken identifizieren wir durch ein systematisches Risiko-Assessment. Dies geschieht aus der Perspektive der Unternehmensbereiche sowie der Regionen und Länder. Eine weitere Quelle für die systematische Identifikation von Risiken sind die regelmäßigen Compliance-Audits durch die Einheit Corporate Audit. Die Risiken werden im jeweiligen Risiko- beziehungsweise Auditbericht dokumentiert. Dasselbe gilt für konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung sowie den Zeitrahmen für deren Umsetzung. Ein wesentliches Element zur Vermeidung von Compliance-Verstößen sind verpflichtende Schulungen und Workshops, die im Rahmen von Präsenzveranstaltungen oder onlinebasiert durchgeführt werden. Alle Mitarbeiter müssen innerhalb vorgeschriebener Fristen an Compliance-Grund-, Auffrischungs- oder auch Spezialschulungen, zum Beispiel zum Kartellrecht, zu Steuern oder zu Handelskontrollbestimmungen, teilnehmen. Die Schulungsunterlagen und -formate werden unter Berücksichtigung der konkreten Risiken einzelner Zielgruppen und Geschäftsbereiche ständig angepasst. Insgesamt wurden 2017 mehr als 33.500 Teilnehmer weltweit zusammengenommen circa 54.000 Stunden zu Compliance-Themen geschult. Mehr zum BASF-Verhaltenskodex Verhaltenskodex der BASF Compliance-Kultur bei BASF Wir sind davon überzeugt, dass es die gelebte Compliance-Kultur ist, die über den Erfolg von Compliance im Unternehmen entscheidet. Durch die frühzeitige Einführung unserer Compliance-Kodizes sind diese Standards etabliert und unumstritten. Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie nach diesen Compliance-Grundsätzen handeln. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Führungskräfte, die unsere Werte und Haltungen nach innen und außen vorleben und kommunizieren. Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance- Grundsätze Der BASF Chief Compliance Officer (CCO) berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden und steuert die Weiterentwicklung unserer globalen Compliance-Organisation und unseres Compliance-Management-Systems. Er wird dabei von weltweit mehr als hundert Compliance-Beauftragten in den Regionen und Ländern sowie den Unternehmensbereichen unterstützt. Global und regional sind sogenannte Compliance-Committees etabliert, in denen wesentliche Compliance-Themen regelmäßig beraten werden. Der CCO informiert den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mindestens einmal jährlich über den Status sowie wesentliche Entwicklungen des Compliance-Programms. Bei wichtigen Ereignissen wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend unterrichtet. Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter bei Zweifeln aktiv und frühzeitig Rat einholen. Hierfür stehen die Vorgesetzten, bestimmte Fachstellen, wie beispielsweise die Rechtsabteilung, sowie die Compliance-Beauftragten des Unternehmens zur Verfügung. Zudem haben wir weltweit mehr als 50 externe Hotlines eingerichtet, an die sich unsere Mitarbeiter – auch anonym – wenden können, um mutmaßliche oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu melden. Alle Hotlines stehen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Jedes Anliegen wird nach bestimmten Kriterien erfasst, sachgerecht gemäß der intern festgelegten Abläufe untersucht und in möglichst kurzer Zeit beantwortet. Das Ergebnis der Untersuchung sowie mögliche ergriffene Maßnahmen werden entsprechend dokumentiert und fließen in die interne Berichterstattung ein. Im Jahr 2017 gingen über unsere externen Hotlines 290 Anrufe und E-Mails ein (2016: 278). Diese Anliegen umfassten beispielsweise Fragen zur Personalführung, zum Umgang mit Firmeneigentum, Hinweise auf das Verhalten von Geschäftspartnern oder menschenrechtsbezogene Themen, zum Beispiel zu Arbeits- und Sozialstandards. Eine zunehmende Sensitivität stellten wir weiterhin beim Thema möglicher Interessenkonflikte fest. In allen uns bekannt gewordenen Fällen, bei denen ein Verdacht auf Fehlverhalten bestand, haben wir fallspezifisch auf der Grundlage geltenden Rechts und interner Vorschriften Gegenmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören beispielsweise verbesserte Kontrollmechanismen, zusätzliche Informations- und Schulungsmaßnahmen, Präzisierung und Ergänzung entsprechender interner Regelungen und gegebenenfalls auch disziplinarische Maßnahmen. Meist handelte es sich bei begründeten Fällen um persönliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Schutz von Firmeneigentum, unangemessenem Umgang mit Interessenkonflikten oder Geschenken und Einladungen. In einem Fall lag passive Korruption vor. In solchen Einzelfällen haben wir, unternehmensintern nach einheitlichen Maßstäben, disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die Einheit Corporate Audit der BASF überprüft, ob die Compliance-Grundsätze eingehalten werden. Dabei werden alle Themenfelder möglicher Compliance-Verstöße abgedeckt. Es wird geprüft, ob die Mitarbeiter die vorgegebenen Regeln einhalten und ob die etablierten Prozesse, Arbeitsabläufe und Kontrollen angemessen und ausreichend sind, um mögliche Risiken zu minimieren oder Verstöße von vornherein auszuschließen. Im Jahr 2017 wurden gruppenweit 75 (2016: 63) solcher Prüfungen durchgeführt. Im Zuge einer Prüfung hat sich der Verdacht ergeben, dass externe Dienstleister am Standort Ludwigshafen unter Beteiligung von BASF-Mitarbeitern in den vergangenen Jahren den Einsatz von Arbeitskräften unrechtmäßig abgerechnet haben. In dieser Sache ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Insgesamt haben die Prüfungen die Effektivität des Compliance-Management-Systems bestätigt. Zu den Prüfungsschwerpunkten Kartellrecht und Handelskontrolle sowie Embargo gab es keine Auffälligkeiten. Auf der Grundlage unserer seit 2015 geltenden globalen Richtlinie „Due Diligence bei Geschäftspartnern“ werden unsere Geschäftspartner im Vertriebsbereich mittels einer Checkliste, eines Fragebogens sowie einer internetbasierten Auswertung auf mögliche Compliance-Risiken überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird dokumentiert. Je nach Ergebnis sind Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung zu ziehen. In bisher einem Fall haben wir die bestehende Geschäftsbeziehung aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung beendet. In einigen Fällen kamen Geschäftsbeziehungen nicht zustande, da die Geschäftspartner nicht bereit waren, den vorgelegten Fragebogen zu beantworten. Für unsere Lieferanten gilt ein eigener globaler Verhaltenskodex. Wir unterstützen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und arbeiten kontinuierlich daran, unsere internen Richtlinien und Prozesse im Sinne dieser Leitprinzipien weiterzuentwickeln. So gibt es eine eigene gruppenweit gültige Richtlinie zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Auch außerhalb unseres Unternehmens setzen wir uns für die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption ein. Wir sind Gründungsmitglied des UN Global Compact. Als Mitglied bei Transparency International Deutschland sowie der „Partnering Against Corruption Initiative“ des World Economic Forum begleiten wir die Umsetzung der Zielsetzungen dieser Organisationen. Mehr zum Verhaltenskodex für Lieferanten und zu LieferantenbewertungenWeitere Informationen zu Menschenrechten sowie Arbeits- und Sozialstandards zurück weiter