26 – Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren In dem seit Mai 2013 laufenden Schiedsverfahren gegen Wintershall Energía S.A., Argentinien („WIAR“), Total Austral S.A., Argentinien, und Pan American Energy LLC, Argentinien, macht die Metrogas S.A., Chile, Schadenersatzansprüche im Wert von circa 227 Millionen € wegen unzureichender Gaslieferungen geltend. Die Beklagten schlossen als Verkäufer im Jahr 1997 mit Metrogas einen Erdgasliefervertrag ab, an dem WIAR einen Lieferanteil von 37,5 % hat. Nachdem der Vorsitzende des Schiedsgerichts sein Amt Mitte 2016 niedergelegt hatte, benannte der Internationale Schiedsgerichtshof (ICC) ein neues Schiedsgericht, das das Verfahren im Jahr 2017 fortgesetzt hat. Die mündliche Verhandlung fand im April 2017 statt. Am 2. Februar 2018 hat das Schiedsgericht die Klage der Metrogas vollumfänglich abgewiesen und Metrogas die Kosten des Verfahrens auferlegt. BASF Corporation kann unter US-amerikanischem Umwelthaftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic-River-Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area, LPRSA“). BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group“) führen derzeit eine Sanierungsuntersuchung und Machbarkeitsstudie („Remedial Investigation/Feasibility Study“, RI/FS) für die LPRSA durch. Die US-amerikanische Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency, USEPA“) hat im Jahr 2016 eine endgültige Sanierungsmaßnahme für die unteren acht Meilen der LPRSA festgelegt. Eine Einigung mit der USEPA über die Sanierungsarbeiten für den oberen Teil der LPRSA ist im Jahr 2018 zu erwarten. Zwischen November 2014 und März 2015 wurden beim United States District Court für den Südlichen Bezirk von New York eine Sammelklage sowie mehrere Einzelklagen gegen die in Großbritannien ansässige BASF Metals Limited („BML“) und weitere Beklagte wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbs- und Rohstoffhandelsrecht bei der Preisfindung für Platin und Palladium eingereicht. Die Verfahren wurden zusammengeführt und im Juli 2015 schließlich als geänderte Sammelklage („Second Consolidated Amended Class Action Complaint“) eingereicht. In dieser geänderten Sammelklage ist neben weiteren Beklagten auch BASF Corporation mitbeklagt. Die Beklagten haben am 21. September 2015 einen gemeinsamen Antrag und BML und BASF Corporation jeweils Einzelanträge auf Klageabweisung eingereicht. Am 28. März 2017 wies das Gericht die Second Consolidated Amended Class Action Complaint gegen BASF Corporation und BML aus prozessualen Gründen zurück. Am 15. Mai 2017 reichten die Kläger eine überarbeitete Klageschrift ein, in der die Anschuldigungen gegen die Beklagten und BML erneuert wurden, während die BASF Corporation nicht mehr als Beklagte benannt wird. Die Beklagten reichten daraufhin einen überarbeiteten gemeinsamen Antrag und BML einen überarbeiteten Einzelantrag auf Klageabweisung ein. Eine im September 2015 eingereichte Einzelklage wurde vom US District Court am 19. Oktober 2017 abgewiesen. Die Klägerin ging dagegen am 19. November 2017 beim US Court of Appeals in Berufung. Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in gerichtliche und schiedsgerichtliche Klageverfahren sowie behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der BASF. zurück weiter