Globale Arbeits- und Sozialstandards

  • Orientierung an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Managementprozess zur Überprüfung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards angepasst

Als verlässlicher Teil der Gesellschaft handeln wir verantwortungsvoll gegenüber unseren Mitarbeitern. Dazu gehört unsere Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, die wir in unserem globalen Verhaltenskodex verankert haben. Sie umfasst international anerkannte Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. BASF hat den Anspruch, diese Standards weltweit einzuhalten. Unser Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards adressieren wir im Wesentlichen über drei Elemente: das Compliance-Programm (einschließlich externer Compliance-Hotlines), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen) sowie den globalen Managementprozess zur Achtung internationaler Arbeitsnormen.

Die Umstellung unseres Managementprozesses haben wir 2017 abgeschlossen. Eine gruppenweit geltende Richtlinie gibt nun einen BASF-Standard zur Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards1 vor, deren Umsetzung über einen Compliance-Risk-Management-Prozess überprüft wird. Bis Ende 2017 haben wir alle Länder, in denen BASF tätig ist, risikobasiert ausgewertet. In Ländern, in denen die Richtlinie aufgrund nationaler Gesetze, Regeln oder Gebräuche nicht ohne weiteres umgesetzt werden kann, wird evaluiert, inwieweit im Rahmen lokaler Anforderungen sinnvolle Anpassungsmaßnahmen möglich sind. Diese Informationen sowie die gesteckten Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie werden über ein zentrales Due-Diligence-System regelmäßig überprüft und dokumentiert. Über interne Kontrollprozesse, wie zum Beispiel Compliance-Audits, wird ab 2018 geprüft, inwieweit die Richtlinie in den BASF-Gruppengesellschaften eingehalten wird.

1 Die Richtlinie konkretisiert die im globalen Verhaltenskodex unter „Menschenrechte und internationale Arbeitsstandards“ aufgeführten Themen.