Übersicht zum Konzerlagebericht

Bestandteil des Konzernlageberichts sind neben den Inhalten, die sich direkt im Abschnitt Konzernlagebericht auf den Seiten 17 bis 124 finden, auch die übernahmerechtlichen Angaben, der Vergütungsbericht sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt Corporate Governance dargestellt sind. Die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) ist in den Konzernlagebericht integriert.

Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) gemäß §§ 315b und 315c Handelsgesetzbuch (HGB)

Die Inhalte der NFE finden sich in den relevanten Kapiteln des Konzernlageberichts. Eine Indextabelle im Kapitel Integration von Nachhaltigkeit auf Seite 33 zeigt, in welchen Kapiteln die einzelnen Inhalte platziert sind. Die NFE umfasst neben einer Beschreibung des Geschäftsmodells Angaben zu den folgenden Aspekten, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen des Geschäftsverlaufs auf die folgenden Aspekte erforderlich sind:

  • Umweltbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Sozialbelange
  • Achtung von Menschenrechten
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde vom Abschlussprüfer KPMG gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB geprüft, dass die NFE entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt wurde. Zusätzlich beauftragte der Aufsichtsrat KPMG, die NFE inhaltlich mit begrenzter Sicherheit zu prüfen. Eine Bescheinigung dieser Prüfung findet sich online unter basf.com/nfe-pruefung und ist Bestandteil des BASF-Berichts 2017. Die Prüfung erfolgte unter Anwendung der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschlägigen Prüfungsstandards „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (ISAE 3000)“ und „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements (ISAE 3410)“.

Vergütungsbericht und Angaben gemäß § 315a HGB

Der Vergütungsbericht ist im Abschnitt Corporate Governance ab Seite 140 zu finden, die übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB ab Seite 132. Sie sind Bestandteile des vom Abschlussprüfer geprüften Konzernlageberichts.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung findet sich im Abschnitt Corporate Governance ab Seite 125 und ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Sie besteht aus

  • dem Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Beschreibung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats (mit Ausnahme der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB),
  • der Berichterstattung zu Compliance sowie
  • der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz.

Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB hat der Abschlussprüfer geprüft, dass die Angaben nach § 315d HGB gemacht wurden.