11 – Ertragsteuern In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Aufgrund eines konstanten Gewerbesteuerhebesatzes in Ludwigshafen im Jahr 2017 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,1 % (2016: 14,1 %). Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2017 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden. Steueraufwand (XLS:) Download Millionen € 2017 2016 Laufender Aufwand für Ertragsteuern 1.832 1.654 Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland) 464 589 Ausländische Ertragsteuern 1.438 1.184 Steuern für Vorjahre –70 –119 Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–) –384 –514 aus Veränderungen temporärer Differenzen 30 –473 aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften –3 –43 aus Steuersatzänderungen –416 –6 aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen 5 8 Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag 1.448 1.140 Sonstige Steuern sowie Umsatz- und andere Verbrauchsteuern 260 272 Steueraufwand 1.708 1.412 Der laufende Steueraufwand für die Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer (Deutschland) verringerte sich aufgrund niedrigerer Einkommen der Organgesellschaften in Deutschland. Die Veränderungen der temporären Differenzen, überwiegend bei Pensionen, Finanzverbindlichkeiten und immateriellen Vermögenswerten, sind auf Realisation und Währungseffekte zurückzuführen. Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge resultierte im Jahr 2017 ein Ertrag in Höhe von 6 Millionen € und im Jahr 2016 ein Aufwand in Höhe von 7 Millionen €. In den Sonstigen Steuern waren Grundsteuern und andere vergleichbare Steuern in Höhe von 107 Millionen € im Jahr 2017 und 109 Millionen € im Jahr 2016 enthalten. (XLS:) Download Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote 2017 2016 Millionen € % Millionen € % Ergebnis vor Ertragsteuern 7.800 – 5.395 – Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %) 1.172 15,0 810 15,0 Solidaritätszuschlag 18 0,2 13 0,2 Gewerbeertragsteuer 312 4,0 236 4,4 Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften 707 9,1 402 7,5 Steuerfreie Erträge –20 –0,3 –46 –0,9 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 66 0,8 76 1,4 Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nach-Steuer-Ergebnis) –86 –1,1 –46 –0,9 Steuern für Vorjahre –70 –0,9 –119 –2,2 Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen –1 0,0 –2 0,0 Steuersatzänderungen –416 –5,3 –6 –0,1 Sonstiges –234 –2,9 –178 –3,3 Effektive Ertragsteuern/Steuerquote 1.448 18,6 1.140 21,1 Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug im Jahr 2017 18,6 % (2016: 21,1 %). Die Absenkung der Steuersätze infolge der Steuerreform in den USA führte zu latenten Steuererträgen in Höhe von 379 Millionen €. Der Einfluss abweichender Steuersätze stieg aufgrund von Ergebnisverbesserungen in Ländern mit hohem Steuersatz, insbesondere in Norwegen im Arbeitsgebiet Exploration & Production sowie in Belgien. In Sonstiges führten die umrechnungsbedingten Abweichungen zu den Wertansätzen der steuerlichen Gewinnermittlung sowie die steuerliche Mehrabschreibung von Öl- und Gasfördereinrichtungen in Norwegen zu einem Steuerertrag. Steuern für Vorjahre enthielten im Wesentlichen Auflösungen von langfristigen Steuerrückstellungen. Sich künftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen, für die ein Planungshorizont von einem Jahr unterstellt wurde, führten im Jahr 2017 zu einem latenten Steuerertrag in Höhe von 1 Million € (2016: 2 Millionen €). Latente Steuern (XLS:) Download Abgrenzungsposten für latente Steuern (Millionen €) Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden 2017 2016 2017 2016 Immaterielle Vermögenswerte 77 90 1.261 1.719 Sachanlagen 171 180 2.635 3.336 Finanzanlagen 10 51 49 84 Vorräte und Forderungen 363 348 432 498 Pensionsrückstellungen 2.603 3.028 617 431 Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.131 1.446 156 170 Steuerliche Verlustvorträge 222 279 – – Sonstiges 42 107 82 95 Saldierungen –2.501 –3.016 –2.501 –3.016 Summe 2.118 2.513 2.731 3.317 Latente Steuern ergeben sich aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen. Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 10.490 Millionen € im Jahr 2017 (8.905 Millionen € im Jahr 2016) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Die Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche betrugen 92 Millionen € (80 Millionen € im Jahr 2016). Davon entfielen 24 Millionen € (30 Millionen € im Jahr 2016) auf steuerliche Verlustvorträge. Steuerliche Verlustvorträge Die steuerlichen Verlustvorträge teilen sich regional wie folgt auf: (XLS:) Download Steuerliche Verlustvorträge (Millionen €) Steuerliche Verlustvorträge Latente Steueransprüche 2017 2016 2017 2016 Deutschland – 1 – – Ausland 1.485 2.383 222 279 Summe 1.485 2.384 222 279 Steuerliche Verlustvorträge bestehen in allen Regionen, insbesondere in Europa und Asien. Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland ist der Vortrag zum Teil nur zeitlich begrenzt möglich. Der wesentliche Bestand an Verlustvorträgen wird in Europa bis zum Jahr 2018 und in Asien bis zum Jahr 2022 verfallen. Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 804 Millionen € (2016: 1.478 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Steuerschulden Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres. Im Jahr 2017 betrugen die Steuerschulden 1.119 Millionen € (2016: 1.288 Millionen €). zurück weiter