Vergütung des Vorstands

Die Systematik und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Diese Festlegung orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Vorstands und bildet einen Anreiz für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die interne und externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch einen unabhängigen externen Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft. Weltweit tätige Unternehmen aus Europa dienen dabei als externe Referenz. Beim internen Vergleich wird insbesondere die Vergütung des Kreises der Senior Executives sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2016 einen unabhängigen externen Vergütungsberater mit der Durchführung einer Angemessenheitsprüfung beauftragt. Die Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung zeigten eine Positionierung der BASF-Vorstandsvergütung unterhalb der Vergleichsgruppe. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat entschieden, die Vergütung des Vorstands mit Wirkung vom 1. Januar 2017 erstmals seit dem 1. Januar 2014 zu erhöhen. Der Erhöhungsbetrag wurde so festgelegt, dass die BASF-Vorstandsvergütung ab 2017 wettbewerbsfähig in der Vergleichsgruppe positioniert ist.

Mehr zum Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen:
Aufsichtsrat
Bericht des Aufsichtsrats

Grundsätze und Systematik

Die Vergütung des Vorstands ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der Leistung des Vorstands und dem Erfolg der BASF-Gruppe gekennzeichnet.

Übersicht Vergütung

Festvergütung
Jährlicher Betrag: 800.000 € 1
Auszahlung: In gleichen Raten
Jährliche variable Vergütung
Jährlicher Zielbetrag: 1.600.000 € 1
Höchstbetrag (Cap): 2.500.000 € 1
Auszahlung: Nach der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr
Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm

Jährlicher Gewährungsbetrag ist abhängig vom Marktwert der Optionsrechte zum Zeitpunkt der Gewährung und dem Umfang des Eigeninvestments

Höchstbetrag (Cap): 3.750.000 € 1, 2
Auszahlung: Im Zeitraum von 4-8 Jahren nach Gewährung, abhängig vom individuellen Ausübungszeitpunkt
Nebenleistungen

Jährlicher Betrag entspricht dem Wert der Sachbezüge

Betriebliche Altersvorsorge

Jährlicher Versorgungsaufwand entspricht dem bilanziellen Wert der im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche

  1. Beträge gelten für ein ordentliches Mitglied des Vorstands. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Betrag, für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag.
  2. Voraussetzungen für das Erreichen des Höchstbetrags sind ein maximales Eigeninvestment basierend auf dem Höchstbetrag der jährlichen variablen Vergütung sowie das Erreichen der festgelegten Obergrenze für den Ausübungsgewinn der gewährten Optionsrechte.

Komponenten der Vorstandsvergütung

  1. Festvergütung
  2. Jährliche variable Vergütung
  3. Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm)
  4. Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen (Nebenleistungen)
  5. Betriebliche Altersversorgung

Die Vergütungskomponenten im Einzelnen

1. Festvergütung

Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausbezahlt wird. Die Festvergütung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 erstmals nach dem 1. Januar 2014 erhöht. Die jährliche Festvergütung für ein ordentliches Mitglied des Vorstands beträgt 800.000 € nach 650.000 € in den drei Vorjahren. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Betrag, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag.

2. Jährliche variable Vergütung

Jährliche variable Vergütung

  • Erreichen der vereinbarten Ziele und der Unternehmenserfolg bestimmen die Höhe der jährlichen variablen Ist-Vergütung
  • Vereinbarung kurzfristiger operativer sowie mittel- und langfristiger strategischer Ziele
  • Beurteilung der Zielerreichung des laufenden und der beiden vorausgegangenen Geschäftsjahre und Festlegung eines Performance-Faktors zwischen 0 und 1,5
  • Kennzahl für den Unternehmenserfolg: Gesamtkapitalrendite der BASF-Gruppe (GKR)

Maßgeblich für die Höhe der jährlichen variablen Ist-Vergütung sind die Leistung des Gesamtvorstands und die Höhe der um Sondereffekte bereinigten Gesamtkapitalrendite der BASFGruppe (GKR). Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands trifft der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand jährlich eine Zielvereinbarung, die überwiegend mittel- und langfristige Ziele enthält. Der Aufsichtsrat beurteilt die Zielerreichung des aktuellen Jahres und der beiden vorausgegangenen Jahre. Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichung wird ein Performance-Faktor ermittelt, der sich zwischen 0 und 1,5 bewegt.

Die GKR bildet auch die Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung aller anderen Mitarbeitergruppen. Der Zielbetrag der jährlichen variablen Vergütung entspricht bei einer Ziel-GKR für den Vorstand von 10 % und einer Zielerreichung von 100 % jeweils dem Doppelten der Festvergütung.

Jedem maßgeblichen GKR-Wert ist ein Betrag für die jährliche variable Vergütung zugeordnet. Unterhalb einer GKR von 8 % nimmt dieser Betrag überproportional ab, oberhalb einer GKR von 12 % ist der Anstieg unterproportional. Die maßgebliche GKR für das Jahr 2017 beträgt 10,6 % (2016: 7,7 %).

Die Höhe der jährlichen variablen Ist-Vergütung ergibt sich durch Multiplikation des Betrags der jährlichen variablen Vergütung für die maßgebliche GKR mit dem durchschnittlichen Performance-Faktor des aktuellen Jahres und der beiden vorausgegangenen Jahre. Die jährliche variable Ist-Vergütung wird jeweils im Anschluss an die Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.

Für die jährliche variable Ist-Vergütung ist ein Höchstbetrag (Cap) von 2.500.000 € festgelegt. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Betrag, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag.

Die Mitglieder des Vorstands können, wie andere Mitarbeitergruppen auch, zu Gunsten von Versorgungsanwartschaften auf Teile ihrer jährlichen variablen Ist-Vergütung verzichten (Bruttogehaltsumwandlung). Für Mitglieder des Vorstands beläuft sich der jährlich maximal umwandelbare Betrag, wie für alle anderen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland, auf 30.000 €. Von dieser Möglichkeit haben die Vorstandsmitglieder in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht.

3. Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm)

LTI-Programm

  • Absolute Hürde: Kurssteigerung der BASF-Aktie um mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen Basiskurs für das LTI-Programm
  • Relative Hürde: Outperformance der BASF-Aktie gegenüber dem MSCI World Chemicals Index und kein Kursverlust der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte
  • Aktienhalteverpflichtung: Verpflichtendes Eigeninvestment in BASF-Aktien mit Halteverpflichtung in Höhe von 10 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung, zusätzlich freiwillig bis zu weiteren 20 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung
  • Laufzeit: 8 Jahre
  • Erstmalige Ausübungsmöglichkeit: 4 Jahre nach Gewährung (Wartefrist)
  • Maximaler Ausübungsgewinn (Cap): Fünffacher Betrag des Eigeninvestments

Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein LTI-Programm, das auch allen übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe angeboten wird. Gegenüber den allgemeinen Programmbedingungen bestehen für die Mitglieder des Vorstands engere Regelungen: So sind sie verpflichtet, mit mindestens 10 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung am Programm teilzunehmen. Dieses verpflichtende Eigeninvestment in Form von BASF-Aktien unterliegt einer Haltefrist von vier Jahren (Aktienhalteverpflichtung). Für ein freiwilliges Eigeninvestment von zusätzlich bis zu 20 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung gilt die allgemeine Haltefrist von zwei Jahren. Eine Ausübung der Optionsrechte ist für die Mitglieder des Vorstands frühestens vier Jahre nach der Gewährung (Wartefrist) möglich. Über Zeitpunkt und Umfang von Optionsausübungen innerhalb der auf die Wartezeit folgenden vierjährigen Ausübungsphase entscheidet jedes Vorstandsmitglied individuell. Der maximale Ausübungsgewinn ist ab dem LTI-Programm 2013 auf das Fünffache des Eigeninvestments begrenzt. Für Programme aus Vorjahren beträgt der maximale Ausübungsgewinn das Zehnfache des Eigeninvestments. Aufgrund des mehrjährigen Ausübungszeitraums kann es in einem Jahr gegebenenfalls zur Kumulation von zugeflossenen Ausübungsgewinnen aus mehreren LTI-Programmjahren kommen; ebenso kann es Jahre ohne Zufluss von Ausübungsgewinnen geben.

4. Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen (Nebenleistungen)

Zu den Nebenleistungen zählen Transferzulagen, Prämien für Unfallversicherung, Transportmittel und geldwerte Vorteile durch die Zurverfügungstellung von Sicherheitsmaßnahmen. Im Jahr 2017 wurden Mitgliedern des Vorstands keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Die Mitglieder des Vorstands werden in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers Versicherung) einbezogen. Diese Versicherung sieht für den Vorstand den durch § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt vor.

5. Betriebliche Altersversorgung

Performance Pension Vorstand

  • Bildung jährlicher Rentenbausteine, deren Höhe vom Unternehmenserfolg und der Leistung des Gesamtvorstands abhängt
  • Versorgungsleistung: Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente
  • Versorgungsfall: Erreichen der Altersgrenze von 60 (für Neueintritte in den Vorstand seit 2017 bei Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren), Invalidität oder Tod

Die betriebliche Altersversorgung sieht vor, dass im Rahmen der Versorgungszusagen, die dem Vorstand erteilt werden (Performance Pension Vorstand) jährliche Rentenbausteine angesammelt werden, deren Höhe vom Unternehmenserfolg und der Leistung des Gesamtvorstands im jeweiligen Geschäftsjahr abhängt. Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen für die übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe in Deutschland zugrunde liegt.

Zusammensetzung des jährlichen Rentenbausteines (Grafik)

Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Versorgungsfaktor von 32 % (fixe Versorgungsbezugsgröße).

Der variable Teil des Rentenbausteins ergibt sich durch Multiplikation des fixen Teils mit einem Faktor, welcher von der maßgeblichen GKR des jeweiligen Geschäftsjahres sowie dem für die jährliche variable Ist-Vergütung maßgeblichen Performance-Faktor abhängt (variable Versorgungsbezugsgröße). Der aus dem fixen und dem variablen Teil resultierende Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren (Verrentungsfaktor) verrentet, also unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses (5 %), einer Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit gemäß Heubeck-Richttafeln 2005G (modifiziert) sowie einer angenommenen Rentenanpassung (mindestens 1 % pro Jahr) in einen Rentenbaustein (lebenslange Rente) umgerechnet.

Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. Lebensjahres (für Vorstandsmitglieder mit Erstberufung in den Vorstand ab dem 1. Januar 2017 nach Vollendung des 63. Lebensjahres) oder aufgrund von Invalidität oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden regelmäßig überprüft und um mindestens 1 % pro Jahr angepasst.

Die Rentenbausteine umfassen auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %, jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt.

Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE, sind auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Höhe der Gesamtvergütung

In den Tabellen unterhalb sind die dem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 dargestellt.

Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)

In der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ werden im Einzelnen aufgeführt: Festvergütung, Nebenleistungen, jährliche variable Zielvergütung, LTI-Programm mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung sowie Versorgungsaufwand. Die einzelnen Vergütungselemente werden um Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen ergänzt.

Zudem befindet sich unterhalb der Tabelle „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ aufgrund der nach § 314 (1) Nr. 6a Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 17 (DRS 17) geforderten Angaben eine Überleitungsrechnung zu der auszuweisenden Gesamtvergütung.

Gewährte Zuwendungen gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) (Tausend €)

 

 

Dr. Kurt Bock

Dr. Martin Brudermüller

Saori Dubourg

 

 

Vorsitzender des Vorstands

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

 (seit 12.05.2017)

 

 

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

1

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

Festvergütung

 

1.300

1.600

1.600

1.600

865

1.064

1.064

1.064

507

507

507

Nebenleistungen

 

68

84

84

84

239 1

46

46

46

37

37

37

Summe

 

1.368

1.684

1.684

1.684

1.104

1.110

1.110

1.110

544

544

544

Jährliche variable Zielvergütung

 

2.600

3.200

0

5.000

1.729

2.128

0

3.325

1.019

0

1.593

Mehrjährige variable Vergütung

 

844

726

0

3.092

561

483

0

2.056

53

0

224

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

844

561

LTI-Programm 2017 (2017–2025)

 

726

0

3.092

483

0

2.056

53

0

224

Summe

 

4.812

5.610

1.684

9.776

3.394

3.721

1.110

6.491

1.616

544

2.361

Versorgungsaufwand

 

537

1.142

1.142

1.142

471

1.001

1.001

1.001

796

796

796

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

5.349

6.752

2.826

10.918

3.865

4.722

2.111

7.492

2.412

1.340

3.157

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–2.600

–3.200

 

 

–1.729

–2.128

 

 

–1.019

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

2.061

3.629

 

 

1.371

2.414

 

 

1.156

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–537

–1.142

 

 

–471

–1.001

 

 

–796

 

 

Gesamtvergütung

 

4.273

6.039

 

 

3.036

4.007

 

 

1.753

 

 

 

 

Dr. Hans-Ulrich Engel

Sanjeev Gandhi

Michael Heinz

 

 

 

 

 

 

 

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

1

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

2

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

3

Die Nebenleistungen enthalten die Übernahme von transferbedingten zusätzlichen Steuern für das Jahr 2017 sowie von transferbedingten Steuernachzahlungen für vorangegangene Jahre.

Festvergütung

 

650

800

800

800

455 1

538 1

538 1

538 1

650

800

800

800

Nebenleistungen

 

92

59

59

59

978 2

2.079 2,3

2.079 2,3

2.079 2,3

84

33

33

33

Summe

 

742

859

859

859

1.433

2.617

2.617

2.617

734

833

833

833

Jährliche variable Zielvergütung

 

1.300

1.600

0

2.500

1.300

1.600

0

2.500

1.300

1.600

0

2.500

Mehrjährige variable Vergütung

 

422

363

0

1.546

422

121

0

515

422

363

0

1.546

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

422

422

422

LTI-Programm 2017 (2017–2025)

 

363

0

1.546

121

0

515

363

0

1.546

Summe

 

2.464

2.822

859

4.905

3.155

4.338

2.617

5.632

2.456

2.796

833

4.879

Versorgungsaufwand

 

363

697

697

697

445

957

957

957

373

816

816

816

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

2.827

3.519

1.556

5.602

3.600

5.295

3.574

6.589

2.829

3.612

1.649

5.695

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–1.300

–1.600

 

 

–1.300

–1.600

 

 

–1.300

–1.600

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

1.031

1.815

 

 

1.031

1.815

 

 

1.031

1.815

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–363

–697

 

 

–445

–957

 

 

–373

–816

 

 

Gesamtvergütung

 

2.195

3.037

 

 

2.886

4.553

 

 

2.187

3.011

 

 

 

 

Dr. Markus Kamieth

Dr. Harald Schwager

 

 

 (seit 12.05.2017)

(bis 12.05.2017) 

 

 

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

Festvergütung

 

507

507

507

650

296

296

296

Nebenleistungen

 

27

27

27

83

25

25

25

Summe

 

534

534

534

733

321

321

321

Jährliche variable Zielvergütung

 

1.019

0

1.593

1.300

585

0

914

Mehrjährige variable Vergütung

 

182

0

775

422

314

0

1.338

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

422

LTI-Programm 2017 (2017–2025)

 

182

0

775

314

0

1.338

Summe

 

1.735

534

2.902

2.455

1.220

321

2.573

Versorgungsaufwand

 

791

791

791

359

277

277

277

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

2.526

1.325

3.693

2.814

1.497

598

2.850

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–1.019

 

 

–1.300

–585

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

1.156

 

 

1.031

663

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–791

 

 

–359

–277

 

 

Gesamtvergütung

 

1.872

 

 

2.186

1.298

 

 

 

 

Wayne T. Smith

Margret Suckale

 

 

 

(bis 12.05.2017) 

 

 

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

2016

2017

2017
(Min.)

2017
(Max.)

1

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

2

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

Festvergütung

 

828 1

955 1

955 1

955 1

650

296

296

296

Nebenleistungen

 

106 2

71 2

71 2

71 2

58

17

17

17

Summe

 

934

1.026

1.026

1.026

708

313

313

313

Jährliche variable Zielvergütung

 

1.300

1.600

0

2.500

1.300

585

0

914

Mehrjährige variable Vergütung

 

517

431

0

1.546

422

314

0

1.338

LTI-Programm 2016 (2016–2024)

 

517

422

LTI-Programm 2017 (2017–2025)

 

431

0

1.546

314

0

1.338

Summe

 

2.751

3.057

1.026

5.072

2.430

1.212

313

2.565

Versorgungsaufwand

 

445

844

844

844

309

135

135

135

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

3.196

3.901

1.870

5.916

2.739

1.347

448

2.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 314 (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

abzüglich gewährte jährliche variable Zielvergütung

 

–1.300

–1.600

 

 

–1.300

–585

 

 

zuzüglich zugeflossene jährliche variable Ist-Vergütung

 

1.031

1.815

 

 

1.031

663

 

 

abzüglich Versorgungsaufwand

 

–445

–844

 

 

–309

–135

 

 

Gesamtvergütung

 

2.482

3.272

 

 

2.161

1.290

 

 

Die untenstehende Übersicht weist die dem Vorstand in den beiden Berichtsjahren zum Stichtag 1. Juli gewährten Optionsrechte aus.

Anzahl gewährter Optionen

 

 

2017

2016

1

Saori Dubourg und Dr. Markus Kamieth waren zum Stichtag 1. Juli 2016 für das LTI-Programm 2016 noch keine Mitglieder des Vorstands.

Dr. Kurt Bock

 

28.156

35.108

Dr. Martin Brudermüller

 

18.724

23.344

Saori Dubourg (seit 12.05.2017) 1

 

2.040

Dr. Hans-Ulrich Engel

 

14.076

17.552

Sanjeev Gandhi

 

4.692

17.552

Michael Heinz

 

14.076

17.552

Dr. Markus Kamieth (seit 12.05.2017) 1

 

7.060

Dr. Harald Schwager (bis 12.05.2017)

 

12.188

17.552

Wayne T. Smith

 

14.076

17.552

Margret Suckale (bis 12.05.2017)

 

12.188

17.552

Gesamt

 

127.276

163.764

Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK)

Der für die Jahre 2016 und 2017 angegebene „Zufluss gemäß DCGK“ umfasst die tatsächlich zugeflossenen fixen und variablen Vergütungsbestandteile zuzüglich des in den Berichtsjahren für das einzelne Vorstandsmitglied ermittelten Versorgungsaufwands, obwohl dieser keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt.

Zufluss gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) (Tausend €)

 

 

Dr. Kurt Bock

Dr. Martin Brudermüller

Saori Dubourg

 

 

Vorsitzender des Vorstands

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

 (seit 12.05.2017)

 

 

2017

2016

2017

2016

2017

2016

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

3

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2009 flossen 2017 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Dr. Hans-Ulrich Engel die im Jahr 2013 realisierten Ausübungsgewinne zu.

4

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2008 flossen 2016 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Wayne T. Smith die im Jahr 2012 beziehungsweise 2010 realisierten Ausübungsgewinne zu.

Festvergütung

 

1.600

1.300

1.064

865

507

Nebenleistungen

 

84

68

46

239 2

37

Summe

 

1.684

1.368

1.110

1.104

544

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

3.629

2.061

2.414

1.371

1.156

Mehrjährige variable Vergütung

 

4.504 3

4.386 4

1.657

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

4.386 4

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

4.504 3

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

1.657

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

LTI-Programm 2013 (2013–2021)

 

Summe

 

9.817

7.815

3.524

4.132

1.700

Versorgungsaufwand

 

1.142

537

1.001

471

796

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

10.959

8.352

4.525

4.603

2.496

 

 

Dr. Hans-Ulrich Engel

Sanjeev Gandhi

Michael Heinz

 

 

 

 

 

 

 

2017

2016

2017

2016

2017

2016

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2009 flossen 2017 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Dr. Hans-Ulrich Engel die im Jahr 2013 realisierten Ausübungsgewinne zu.

3

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

4

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

5

Die Nebenleistungen enthalten die Übernahme von transferbedingten zusätzlichen Steuern für das Jahr 2017 sowie von transferbedingten Steuernachzahlungen für vorangegangene Jahre.

Festvergütung

 

800

650

538 3

455 3

800

650

Nebenleistungen

 

59

92

2.079 4,5

978 4

33

84

Summe

 

859

742

2.617

1.433

833

734

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.815

1.031

1.815

1.031

1.815

1.031

Mehrjährige variable Vergütung

 

4.037 2

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

4.037 2

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

LTI-Programm 2013 (2013–2021)

 

Summe

 

6.711

1.773

4.432

2.464

2.648

1.765

Versorgungsaufwand

 

697

363

957

445

816

373

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

7.408

2.136

5.389

2.909

3.464

2.138

 

 

Dr. Markus Kamieth

Dr. Harald Schwager

 

 

 (seit 12.05.2017)

 (bis 12.05.2017)

 

 

2017

2016

2017

2016

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

Festvergütung

 

507

296

650

Nebenleistungen

 

27

25

83

Summe

 

534

321

733

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.156

663

1.031

Mehrjährige variable Vergütung

 

1.569

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

1.569

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

LTI-Programm 2013 (2013–2021)

 

Summe

 

1.690

984

3.333

Versorgungsaufwand

 

791

277

359

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

2.481

1.261

3.692

 

 

Wayne T. Smith

Margret Suckale

 

 

 

(bis 12.05.2017) 

 

 

2017

2016

2017

2016

1

Basis für die jährliche variable Ist-Vergütung ist die Gesamtkapitalrendite, die um Sondereffekte bereinigt wurde, sowie der Performance-Faktor. Der Ausweis erfolgt einschließlich etwaiger Gehaltsumwandlungsbeträge.

2

Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3

Enthält transferbedingte Zahlungen, wie zum Beispiel die Übernahme ortsüblicher Mietkosten.

4

Am Ende der regulären Laufzeit des LTI-Programms 2008 flossen 2016 gemäß den besonderen Bedingungen des U.S.-LTI-Programms Dr. Kurt Bock und Wayne T. Smith die im Jahr 2012 beziehungsweise 2010 realisierten Ausübungsgewinne zu.

Festvergütung

 

955 2

828 2

296

650

Nebenleistungen

 

71 3

106 3

17

58

Summe

 

1.026

934

313

708

Jährliche variable Ist-Vergütung 1

 

1.815

1.031

663

1.031

Mehrjährige variable Vergütung

 

798 4

527

LTI-Programm 2008 (2008–2016)

 

798 4

LTI-Programm 2009 (2009–2017)

 

LTI-Programm 2010 (2010–2018)

 

527

LTI-Programm 2011 (2011–2019)

 

LTI-Programm 2012 (2012–2020)

 

LTI-Programm 2013 (2013–2021)

 

Summe

 

2.841

2.763

976

2.266

Versorgungsaufwand

 

844

445

135

309

Gesamtvergütung gemäß DCGK

 

3.685

3.208

1.111

2.575

Bilanzielle Bewertung der mehrjährigen variablen Vergütung (LTI-Programme)

Im Jahr 2017 führten die zugeteilten Optionsrechte teilweise zu einem Aufwand und teilweise zu einem Ertrag. Aufwand beziehungsweise Ertrag beziehen sich auf die Summe aller Optionsrechte aus den LTI-Programmen 2009 bis 2017 und ergeben sich aus einer stichtagsbezogenen Bewertung dieser Optionsrechte zum 31. Dezember 2017 und der Veränderung dieses Werts gegenüber dem 31. Dezember 2016 unter Berücksichtigung der im Jahr 2017 ausgeübten und neu gewährten Optionsrechte. Maßgeblich für die Bewertung der Optionsrechte ist die Kursentwicklung der BASF-Aktie und deren relative Performance gegenüber dem Vergleichsindex MSCI World Chemicals Index.

Der nachstehend aufgeführte Aufwand beziehungsweise Ertrag ist als rechnerische Größe jeweils nicht mit dem tatsächlichen Zufluss der realisierten Gewinne bei Ausübung der Optionsrechte gleichzusetzen. Über Zeitpunkt und Umfang der Ausübung von Optionsrechten aus den LTI-Programmjahren entscheidet jedes Mitglied des Vorstands unter Beachtung der Programmbedingungen individuell.

Auf die Mitglieder des Vorstands entfielen im Jahr 2017 folgende Beträge für die zugeteilten Optionsrechte: Dr. Kurt Bock 542 Tausend € Aufwand (2016: 5.000 Tausend € Aufwand), Dr. Martin Brudermüller 604 Tausend € Ertrag (2016: 4.052 Tausend € Aufwand), Saori Dubourg 8 Tausend € Aufwand, Dr. Hans-Ulrich Engel 1.300 Tausend € Ertrag (2016: 4.011 Tausend € Aufwand), Sanjeev Gandhi 178 Tausend € Aufwand (2016: 156 Tausend € Aufwand), Michael Heinz 226 Tausend € Ertrag (2016: 2.423 Tausend € Aufwand), Dr. Markus Kamieth 26 Tausend € Aufwand und für Wayne T. Smith 35 Tausend € Ertrag (2016: 1.872 Tausend € Aufwand).

Der aus der bilanziellen Bewertung resultierende Ertrag für die zugeteilten Optionsrechte für die 2017 ausgeschiedenen ehemaligen Mitglieder des Vorstands Dr. Harald Schwager und Margret Suckale ist in den Gesamtbezügen der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen enthalten.

Versorgungszusagen

Die Werte für die im Jahr 2017 erworbenen Versorgungsansprüche beinhalten den Versorgungsaufwand für die BASF Pensionskasse VVaG und für die Performance Pension Vorstand. Der Versorgungsaufwand für die Mitglieder des Vorstands ist in den Tabellen „Gewährte Zuwendungen gemäß DCGK“ sowie „Zufluss gemäß DCGK“ individuell ausgewiesen.

Der Barwert der Versorgungszusagen stellt einen bilanziellen Wert der Anwartschaften dar, den die Vorstandsmitglieder über ihre BASF-Dienstjahre erworben haben. Der Anwartschaftsbarwert für die bis einschließlich 2017 erworbenen Versorgungsansprüche betrug für Dr. Kurt Bock 20.313 Tausend € (2016: 18.931 Tausend €), für Dr. Martin Brudermüller 17.248 Tausend € (2016: 15.929 Tausend €), für Saori Dubourg 3.665 Tausend €, für Dr. Hans-Ulrich Engel 11.811 Tausend € (2016: 10.968 Tausend €), für Sanjeev Gandhi 3.598 Tausend € (2016: 2.409 Tausend €), für Michael Heinz 11.411 Tausend € (2016: 10.229 Tausend €), für Dr. Markus Kamieth 2.739 Tausend €, für Dr. Harald Schwager 11.462 Tausend € (2016: 11.096 Tausend €), für Wayne T. Smith 4.165 Tausend € (2016: 3.210 Tausend €) und für Margret Suckale 4.479 Tausend € (2016: 4.315 Tausend €).

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Scheidet ein vor 2017 erstmals in den Vorstand berufenes Vorstandsmitglied vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem Grund widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage, wenn das Vorstandsmitglied mindestens zehn Jahre im Vorstand war oder der Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als zehn Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen.

Bei Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines Kontrollwechsels (Change of Control) gilt Folgendes: Ein Change of Control im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25 % oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines Change of Control erhält das Vorstandsmitglied die bis zum regulären Mandatsablauf ausstehende Vergütung (Festvergütung und jährliche variable Zielvergütung) als Einmalzahlung. Weiterhin kann sich das Vorstandsmitglied innerhalb von drei Monaten seine im Rahmen des LTI-Programms noch vorhandenen Optionen zum beizulegenden Zeitwert abfinden oder aber die bestehenden Rechte programmgemäß fortbestehen lassen. Für die Ermittlung der Pensionsanwartschaft aus der Performance Pension Vorstand wird die Zeit bis zum regulären Mandatsablauf mitberücksichtigt.

Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap). Danach dürfen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden Geschäftsjahres abgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Change of Control dürfen die Leistungen 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.

Weiterentwicklung der Vorstandsvergütung

Änderungen bei der variablen Vergütung und der betrieblichen Altersversorgung

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung im Dezember 2017 beschlossen, das System der Vorstandsvergütung weiterzuentwickeln und die bisherige jährliche variable Vergütung von 2018 an durch einen Performance-Bonus mit mehrjähriger und zukunftsbezogener Bemessungsgrundlage entsprechend der geänderten DCGK-Empfehlungen vom 7. Februar 2017 zur variablen Vergütung zu ersetzen. Zudem wird eine Rückforderungsklausel (Claw-back-Klausel) für die variablen Vergütungselemente eingeführt.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 wird zudem die bislang für die variable Vergütung aller Mitarbeitergruppen maßgebliche Kennzahl für den Unternehmenserfolg GKR durch die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, ROCE) ersetzt.

Zukünftig können die Mitglieder des Vorstands im Rahmen der Performance Pension Vorstand zwischen der Auszahlung der erdienten Versorgungsansprüche in Form einer lebenslangen Altersrente oder eines Einmalbetrags wählen.

Für neu in den Vorstand berufene Mitglieder, deren Mandatslaufzeit ab dem 1. Januar 2018 beginnt, wird wie bereits für die 2017 neu in den Vorstand berufenen Vorstandsmitglieder die Altersgrenze in der betrieblichen Altersversorgung von 60 auf 63 Jahre angehoben.

Das weiterentwickelte System der Vorstandsvergütung wird der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 zur Billigung vorgelegt. Eine ausführliche Darstellung wird mit der Einberufung der Hauptversammlung veröffentlicht.

Ehemalige Vorstände

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr 2017 auf 5,7 Millionen € (2016: 15,9 Millionen €). Hierin enthalten sind auch Zahlungen, die von früheren Mitgliedern des Vorstands durch eine etwaige Bruttogehaltsumwandlung selbst finanziert wurden sowie der auf das Jahr 2017 entfallende Aufwand beziehungsweise Ertrag der Optionsrechte, welche die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus ihrer aktiven Dienstzeit noch innehaben. Der Rückgang der Gesamtbezüge resultiert aus der bilanziellen Bewertung dieser Optionsrechte, die im Jahr 2017 insgesamt zu einem Ertrag von 4,4 Millionen € führte (2016: Aufwand in Höhe von 6,4 Millionen €).

Die Fortführung der bei Pensionierung noch nicht ausgeübten Optionen und die damit verbundene Weitergeltung der Haltefrist für das Eigeninvestment in BASF-Aktien gemäß Programmbedingungen ist vorgesehen, um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf Nachhaltigkeit zu betonen.

Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen 144,3 Millionen € (2016: 150,4 Millionen €).