Vergütung des Vorstands

Die Systematik und die Höhe der Vergütung des Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Diese Festlegung orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Vorstands und bildet einen Anreiz für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die interne und externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch einen unabhängigen externen Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft. Weltweit tätige Unternehmen aus Europa dienen dabei als externe Referenz. Beim internen Vergleich wird insbesondere die Vergütung des Kreises der Senior Executives sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2016 einen unabhängigen externen Vergütungsberater mit der Durchführung einer Angemessenheitsprüfung beauftragt. Die Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung zeigten eine Positionierung der BASF-Vorstandsvergütung unterhalb der Vergleichsgruppe. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat entschieden, die Vergütung des Vorstands mit Wirkung vom 1. Januar 2017 erstmals seit dem 1. Januar 2014 zu erhöhen. Der Erhöhungsbetrag wurde so festgelegt, dass die BASF-Vorstandsvergütung ab 2017 wettbewerbsfähig in der Vergleichsgruppe positioniert ist.

Mehr zum Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen:
Aufsichtsrat
Bericht des Aufsichtsrats

Grundsätze und Systematik

Die Vergütung des Vorstands ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der Leistung des Vorstands und dem Erfolg der BASF-Gruppe gekennzeichnet.

Übersicht Vergütung

Festvergütung
Jährlicher Betrag: 800.000 € 1
Auszahlung: In gleichen Raten
Jährliche variable Vergütung
Jährlicher Zielbetrag: 1.600.000 € 1
Höchstbetrag (Cap): 2.500.000 € 1
Auszahlung: Nach der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr
Langfristig orientiertes, aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm

Jährlicher Gewährungsbetrag ist abhängig vom Marktwert der Optionsrechte zum Zeitpunkt der Gewährung und dem Umfang des Eigeninvestments

Höchstbetrag (Cap): 3.750.000 € 1, 2
Auszahlung: Im Zeitraum von 4-8 Jahren nach Gewährung, abhängig vom individuellen Ausübungszeitpunkt
Nebenleistungen

Jährlicher Betrag entspricht dem Wert der Sachbezüge

Betriebliche Altersvorsorge

Jährlicher Versorgungsaufwand entspricht dem bilanziellen Wert der im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche

  1. Beträge gelten für ein ordentliches Mitglied des Vorstands. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Betrag, für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag.
  2. Voraussetzungen für das Erreichen des Höchstbetrags sind ein maximales Eigeninvestment basierend auf dem Höchstbetrag der jährlichen variablen Vergütung sowie das Erreichen der festgelegten Obergrenze für den Ausübungsgewinn der gewährten Optionsrechte.

Komponenten der Vorstandsvergütung

Die Vergütungskomponenten im Einzelnen

Höhe der Gesamtvergütung

Bilanzielle Bewertung der mehrjährigen variablen Vergütung (LTI-Programme)

Versorgungszusagen

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Weiterentwicklung der Vorstandsvergütung