Überwachung der Unternehmens­leitung durch den Aufsichtsrat

  • Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand
  • Vier Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Da Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich dem Vorstand angehören können, ist bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind neben der SE-Verordnung die Satzung der BASF SE und die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der BASF SE (Beteiligungsvereinbarung), die auch die in der BASF anzuwendenden Regelungen zur Umsetzung der seit dem 1. Januar 2016 geltenden gesetzlichen Geschlechterquote im Aufsichtsrat beinhaltet. Das deutsche Mitbestimmungsgesetz gilt für die BASF als eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) nicht.

Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung für jeweils fünf Jahre gewählt. Die anderen sechs Mitglieder werden vom BASF Europa Betriebsrat, der Vertretung der europäischen Arbeitnehmer der BASF-Gruppe, bestellt.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden von ihren Vorsitzenden und unabhängig davon auf Verlangen eines ihrer Mitglieder oder des Vorstands einberufen. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der immer ein von den Aktionären gewähltes Aufsichtsratsmitglied sein muss. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Beschlüsse können bei Bedarf auch auf schriftlichem Wege oder mittels anderer Kommunikationsmittel außerhalb von Sitzungen gefasst werden, sofern kein Mitglied dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig unter anderem über den Geschäftsverlauf und die voraussichtliche Geschäftsentwicklung, die Finanz- und Ertragslage, die Unternehmensplanung, die Umsetzung der Unternehmensstrategie, unternehmerische Chancen und Risiken und das Risiko- und Compliance-Management informiert. Die wesentlichen Berichtserfordernisse hat der Aufsichtsrat in einer Informationsordnung verankert. Auch außerhalb der Sitzungen steht der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat vier Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss.

Personalausschuss

Mitglieder:

Dr. Jürgen Hambrecht (Vorsitz), Michael Diekmann, Sinischa Horvat (seit 12. Mai 2017), Robert Oswald (bis 12. Mai 2017), Michael Vassiliadis

Aufgaben:

  • Bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat sowie die mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Anstellungsverträge vor
  • Achtet bei den Vorschlägen für die Berufung von Mitgliedern des Vorstands auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt – insbesondere die angemessene Berücksichtigung von Frauen
  • Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstandsvergütung vor

Prüfungsausschuss

Mitglieder:

Dame Alison Carnwath DBE (Vorsitz), Ralf-Gerd Bastian, Franz Fehrenbach, Michael Vassiliadis

Aufgaben:

  • Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und der Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Erklärungen vor und erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand
  • Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Abschlussprüfung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie mit Fragen der Compliance
  • Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer der Gesellschaft: bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, vereinbart das Prüfungshonorar und beschließt über die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer
  • Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschlussprüfer und vom Vorstand einzuholen; kann zudem in alle Geschäftsunterlagen der BASF Einsicht nehmen und diese und alle anderen Vermögensgegenstände der BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beauftragen

Financial Experts:

Mitglieder mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind Dame Alison Carnwath DBE und Franz Fehrenbach.

Nominierungsausschuss

Mitglieder:

Dr. Jürgen Hambrecht (Vorsitz), Dame Alison Carnwath DBE, Prof. Dr. François Diederich, Michael Diekmann, Franz Fehrenbach, Anke Schäferkordt

Aufgaben:

  • Identifiziert geeignete Kandidaten für die Aufsichtsratsbesetzung auf Basis der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zusammensetzungsziele
  • Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vor

Strategieausschuss

Mitglieder:

Dr. Jürgen Hambrecht (Vorsitz), Ralf-Gerd Bastian (seit 12. Mai 2017), Dame Alison Carnwath DBE, Michael Diekmann, Sinischa Horvat (seit 12. Mai 2017), Robert Oswald (bis 12. Mai 2017), Michael Vassiliadis

Aufgaben:

  • Befasst sich mit der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens
  • Bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats zu wesentlichen Akquisitionen und Devestitionen des Unternehmens vor

Sitzungen und Sitzungsteilnahmen

Im Geschäftsjahr 2017 hat

  • der Aufsichtsrat sechs Sitzungen,
  • der Personalausschuss vier Sitzungen,
  • der Prüfungsausschuss fünf Sitzungen,
  • der Nominierungsausschuss eine Sitzung und
  • der Strategieausschuss vier Sitzungen

abgehalten.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse haben mit Ausnahme einer Sitzung des Aufsichtsrats, zweier Sitzungen des Prüfungsausschusses, einer Sitzung des Strategieausschusses und einer Sitzung des Personalausschusses, bei denen jeweils ein Mitglied nicht anwesend war, jeweils alle Aufsichtsrats- bzw. Ausschussmitglieder teilgenommen.