Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG mit dem Vermerk über die inhaltliche sowie formelle Prüfung durch den Abschlussprüfer, das geltende Vergütungssystem für den Vorstand gemäß § 87a AktG sowie der letzte Beschluss der Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG sind auf der BASF-Website unter basf.com/verguetungsbericht öffentlich zugänglich gemacht.