Entsprechenserklärung 2021 des Vorstands und des Aufsichtsrats der BASF SE
Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG
Den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird entsprochen und wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2020 entsprochen.
Ludwigshafen, im Dezember 2021
Der Aufsichtsrat
der BASF SE
Der Vorstand
der BASF SE