BASF-Bericht 2021

Transportsicherheit

Die Grafik stellt die verschiedenen Stationen entlang der Wertschöpfungskette dar. Das jeweils hellblau hervorgehobene Feld zeigt an, welche Station im jeweiligen Kapitel thematisiert wird. (hier: Lieferanten, BASF, Kunden) (Grafik)

Unsere Regelungen und Maßnahmen zur Transportsicherheit umfassen die Lieferung von Rohstoffen, den Umschlag und die Verteilung von chemischen Produkten zwischen BASF-Standorten, Lagern und Kunden sowie den Transport von Abfällen.

Auf einen Blick

Null

Transportereignisse mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt

  • Risikominimierung entlang der gesamten Transportkette
  • Risikobewertung auf Basis nationaler und internationaler Gefahrgutvorschriften
  • Regelmäßige Überprüfung von Logistikdienstleistern

Strategie

Wir wollen, dass unsere Produkte sicher verladen, transportiert und umgeschlagen werden. Deshalb setzen wir auf weltweite Standards, eine leistungsfähige Organisation und verlässliche Logistikpartner. Unser Ziel ist die Risikominimierung entlang der gesamten Transportkette – von der Beladung über den Transport bis zur Entladung. Für den Transport gefährlicher Güter gelten verpflichtend die nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften sowie unsere globalen Richtlinien. Die Umsetzung der Vorschriften und Richtlinien zur Transportsicherheit liegt in der Verantwortung der Standorte und Tochtergesellschaften. Die Einhaltung überprüft die Corporate-Center-Einheit „Environmental Protection, Health & Safety“ regelmäßig mit weltweit standardisierten Transportsicherheitsreviews. Externe Logistikpartner werden risikobasiert entweder durch Assessments oder Vor-Ort-Audits überprüft. Über unser globales BASF-Expertennetzwerk stellen wir den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicher und teilen gelungene Praxisbeispiele.

Präventive Sicherheitsmaßnahmen

Nationale und internationale Gefahrgutvorschriften basieren auf einer Bewertung von Transportrisiken und schreiben Regeln und Maßnahmen für einen sicheren Transport gefährlicher Güter vor. Zur Minimierung der Transportrisiken nutzen wir verschiedene Instrumente. So prüfen wir beispielsweise bei jedem Gefahrgutartikel, der transportiert werden soll, ob die Verpackung für die jeweilige Transportart geeignet ist. Bevor Transportaufträge aktiviert werden, nutzen wir digitale Gefahrgutprüfungen. Vor der Beladung werden die Transportmittel zudem einer eingehenden Gefahrgutkontrolle unterzogen und bei Beanstandungen abgelehnt.

Unter Anwendung unserer globalen Richtlinien bewerten wir darüber hinaus gezielt die Sicherheits- und Umweltrisiken für den Transport sowie für den Umschlag von Rohstoffen und Verkaufsprodukten mit hohem Gefährdungspotenzial. Basis dafür ist die Leitlinie „Safety Risk Assessment for Chemical Transport Operations“ des europäischen Chemieverbands CEFIC.

Unseren Logistikdienstleistern geben wir weltweit Anforderungen vor und überprüfen sie hinsichtlich Sicherheit und Qualität. Unsere Fachleute nutzen sowohl eigene Instrumente zur Bewertung und Überprüfung als auch international anerkannte Systeme. Hierzu zählen zum Beispiel im Bereich der Schiffssicherheitsüberprüfung die Vorlagen des Chemical Distribution Institute (CDI) und des Oil Companies International Marine Forum (OCIMF).

Transportereignisse

Zur Bewertung der Transportsicherheit erfassen wir Transportereignisse systematisch nach definierten Kriterien. Als Berichtsgröße verwenden wir die Anzahl der Transportereignisse 1. Im Jahr 2021 verzeichneten wir weltweit 21 Transportereignisse (2020: 19).

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Ereignisse mit Produktaustritten, die zu erheblichen Umweltauswirkungen führen können. Darunter fallen Gefahrgutleckagen von BASF-Produkten von mehr als 200 Kilogramm auf öffentlichen Verkehrswegen, sofern BASF den Transport organisiert hat. Im Jahr 2021 verzeichneten wir drei Ereignisse mit einem Produktaustritt von mehr als 200 Kilogramm Gefahrgut 2 (2020: 2). Keines dieser Transportereignisse führte zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (2020: 0).

1 Die Datenerhebung erfolgt nach der „Guidance for Reporting Performance“ des International Council of Chemical Associations (ICCA) und umfasst Transportereignisse auf Straße, Schiene und in der Seecontainerschifffahrt.

2 Die Klassifizierung der Gefahrgüter erfolgt entsprechend den nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.

Kennzahlen­vergleich

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Wie wir Wert schaffen

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