Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der BASF SE
Der Aufsichtsrat einer börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE), der aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, ist nach § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht seit der Hauptversammlung 2018 aus vier Frauen, von denen je zwei die Anteilseigner beziehungsweise die Arbeitnehmenden vertreten, und acht Männern. Mit dieser Besetzung erfüllt der Aufsichtsrat die gesetzliche Anforderung.
Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat als Zielgröße gemäß § 111 Abs. 5 AktG für die am 1. Januar 2017 begonnene und am 31. Dezember 2021 beendete Zielerreichungsperiode des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG I & II) festgelegt, dass weiterhin mindestens eine Frau dem Vorstand der BASF SE angehören soll. Dies entsprach zum Zeitpunkt der Festsetzung der Zielgröße bei acht Vorstandsmitgliedern einem Anteil von 12,5 %. Nach dem Inkrafttreten des FüPoG II muss im Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein (§ 76 Abs. 3a AktG). Seit der Bestellung von Dr. Melanie Maas-Brunner als Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. Februar 2021 gehören diesem zwei Frauen an. Seit dem Ausscheiden von Wayne T. Smith aus dem Vorstand am 31. Mai 2021 beträgt der Frauenanteil 33,3 %.
Zudem hat der Vorstand neue Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der BASF SE beschlossen. Für die am 31. Dezember 2021 geendete zweite Zielerreichungsperiode lagen diese Zielgrößen bei 12,1 % für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und bei 7,3 % auf der zweiten Führungsebene. Dies entsprach dem Stand zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen. Am Ende der abgelaufenen Zielerreichungsperiode lag der erreichte Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 20,0 % und bei 23,2 % auf der zweiten Führungsebene und beide Zielgrößen wurden somit deutlich übertroffen. Für die am 1. Januar 2022 begonnene und am 31. Dezember 2026 endende nächste Zielerreichungsperiode hat der Vorstand als Zielgrößen die zum 31. Dezember 2021 erreichten Anteile von 20,0 % für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und 23,2 % auf der zweiten Führungsebene beschlossen.
BASF betrachtet die Weiterentwicklung und Förderung von Frauen als weltweite Aufgabe – unabhängig von einzelnen Konzerngesellschaften – und hat sich dafür anspruchsvolle globale Ziele gesetzt, die im Jahr 2020 weiter erhöht wurden. Danach soll bis 2030 der Anteil weiblicher Führungskräfte weltweit auf 30 % gesteigert werden. BASF wird weiterhin systematisch daran arbeiten, den Frauenanteil in ihrem Führungsteam zu erhöhen. Dazu werden weltweit Maßnahmen umgesetzt und ständig weiterentwickelt.
- Mehr zum Anteil von Frauen in Führungspositionen in der BASF-Gruppe weltweit sowie zur Einbeziehung von Vielfalt einschließlich der Förderung von Frauen im Konzernlagebericht unter Mitarbeitende
- Die für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebliche Beteiligungsvereinbarung in der Fassung vom November 2015 ist zugänglich unter basf.com/de/corporategovernance