Globale Arbeits- und Sozialstandards
Wir handeln verantwortungsvoll gegenüber unseren Mitarbeitenden. Dazu gehört unsere Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, die wir in unserem globalen Verhaltenskodex verankert haben. Sie umfasst international anerkannte Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. BASF hat den Anspruch, diese Standards weltweit einzuhalten. Unsere Verantwortung zum Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards nehmen wir im Wesentlichen durch drei Elemente wahr: das Compliance-Programm (einschließlich Compliance-Hotlines), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen) sowie unsere gruppenweit geltende BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen. Diese Richtlinie konkretisiert die im globalen Verhaltenskodex unter „Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards“ aufgeführten Themen in Bezug auf unsere Mitarbeitenden.
Auf dieser Grundlage werden im Rahmen eines globalen risikobasierten Managementprozesses regelmäßig Veränderungen im nationalen Recht aller Länder, in denen BASF tätig ist, beobachtet und die Achtung der internationalen Arbeitsnormen evaluiert. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken sukzessive in einem angemessenen Zeitrahmen zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Landes zu verletzen. Die Ergebnisse des Abgleichs des nationalen Rechts mit der Richtlinie sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie werden über den Managementprozess regelmäßig nachverfolgt und dokumentiert. Dies ist Teil unseres zentralen Due-Diligence-Systems. Eine zusätzliche Komponente unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht stellt unser im Jahr 2021 weiterentwickeltes Trainingskonzept dar, das zielgruppenspezifische Schulungen und E-Learning-Module sowie eine globale Plattform zum internen Austausch beinhaltet.
Unsere Selbstverpflichtung zur Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards überprüfen wir im Rahmen unseres Managementprozesses. Wie bisher werden darüber hinaus einzelne Bestandteile der Richtlinie über interne Kontrollprozesse, wie zum Beispiel Responsible-Care-Audits, in den BASF-Gruppengesellschaften geprüft. Zusätzlich zu diesen Qualitätssicherungsmaßnahmen ist die Einhaltung internationaler Arbeits- und Sozialstandards integraler Bestandteil der Standardabfrage im Rahmen von Compliance-Management-Audits der BASF-Konzernrevision.