Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) gemäß §§ 315b und 315c Handelsgesetzbuch (HGB)
Die Inhalte der NFE befinden sich in den relevanten Kapiteln des Konzernlageberichts und wurden unter Anwendung der Standards der Global Reporting Initiative (umfassende Umsetzungsoption) sowie unter Berücksichtigung der Berichtsanforderungen des UN Global Compact als entsprechende Rahmenwerke erstellt.
Die Indextabelle unten zeigt, in welchen Kapiteln und Unterkapiteln die einzelnen Inhalte platziert sind. Die NFE umfasst neben einer Beschreibung des Geschäftsmodells Angaben zu den folgenden Aspekten, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen des Geschäftsverlaufs auf die folgenden Aspekte erforderlich sind:
- Umweltbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Sozialbelange
- Achtung von Menschenrechten
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten weisen wir in der NFE erstmalig den Anteil unserer taxonomiefähigen gruppenweiten Umsätze, Investitionen (inklusive Akquisitionen) und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021 bezogen auf die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ aus.
Im Rahmen der Abschlussprüfung wurde von KPMG gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB geprüft, dass die NFE entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt wurde. Zusätzlich prüfte KPMG die NFE inhaltlich mit begrenzter Sicherheit. Ein Vermerk dieser Prüfung findet sich online unter basf.com/nfe-pruefung-2021. Die Prüfung erfolgte unter Anwendung der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschlägigen Prüfungsstandards „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (ISAE 3000)“ und „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements (ISAE 3410)“.