GRI- und Global-Compact-Index
Organisationsprofil
Strategie
Allgemeine Angaben |
Verweis |
Erläuterung |
SDG |
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102-14 |
Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers |
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102-15 |
Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Grafik: Unser Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen |
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Ethik und Integrität
Allgemeine Angaben |
Verweis |
Erläuterung |
SDG |
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102-16 |
Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltenskodizes |
Unsere Strategie: Unsere strategischen Schwerpunkte |
Sämtliche Mitarbeitende werden bei Eintritt in unser Unternehmen zu den Inhalten des Verhaltenskodex geschult. Alle Mitarbeitende sind verpflichtet, alle drei Jahre an Auffrisch-Schulungen teilzunehmen. Daneben unterzeichnen alle Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeitende jährlich, dass sie die Vorgaben des Verhaltenskodex einhalten. Die Mitglieder des Kontrollorgans sind über die Inhalte des Verhaltenskodex informiert. |
10 |
16 |
102-17 |
Verfahren für Beratung und Bedenken in Bezug auf die Ethik |
Unsere Strategie: Unsere Werte und weltweiten Standards |
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16 |
Führung
Allgemeine Angaben |
Verweis |
Erläuterung |
SDG |
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102-18 |
Führungsstruktur |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unsere Organisations- und Managementstrukturen |
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102-19 |
Delegation von Befugnissen |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unsere Organisations- und Managementstrukturen |
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102-20 |
Zuständigkeit auf Vorstandsebene für wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Themen |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unsere Organisations- und Managementstrukturen |
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102-21 |
Dialog mit Stakeholder bei ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen |
Unsere Strategie: Unsere Werte und weltweiten Standards |
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16 |
102-22 |
Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien |
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5, 16 |
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102-23 |
Vorsitz des höchsten Kontrollorgans |
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16 |
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102-24 |
Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan |
Corporate-Governance-Bericht: Grafik: Duales Leitungssystem der BASF SE |
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5, 16 |
102-25 |
Interessenskonflikte |
Corporate-Governance-Bericht: Leitung und Geschäftsführung durch den Vorstand |
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16 |
102-26 |
Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unsere Organisations- und Managementstrukturen |
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102-27 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unsere Organisations- und Managementstrukturen |
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4 |
102-28 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
Corporate-Governance-Bericht: Grafik: Duales Leitungssystem der BASF SE |
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102-29 |
Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unser strategischer Ansatz |
Unser strategischer Bewertungsprozess, um neue Schwerpunkte entlang der Wertschöpfungskette zu definieren wurde u.a. im Corporate Sustainability Board, im Stakeholder Advisory Panel sowie im Vorstand diskutiert. Das weitere Vorgehen dazu wurde vom Vorstand beschlossen. |
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16 |
102-30 |
Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement |
Prognosebericht: Chancen und Risiken |
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102-31 |
Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen |
Das Corporate Sustainability Board trifft sich in der Regel quartalsweise. |
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102-32 |
Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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Der Bericht wird vom gesamten Vorstand in einer Lesung diskutiert und freigegeben. Der Aufsichtsrat genehmigt den Bericht und damit die nicht-finanzielle Erklärung im Rahmen der Bilanzsitzung. |
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102-33 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
Nachhaltigkeitsaspekte sind in die wesentlichen Entscheidungsprozesse integriert. Der Vorstand wird im Rahmen der Standardprozesse informiert. |
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102-34 |
Art und Gesamtzahl kritischer Bedenken |
Compliance: Kontrolle der Einhaltung unserer Compliance-Grundsätze |
Kritische Bedenken oder Beschwerden können u.a. über unsere globalen Beschwerdemechanismen (externe Hotlines) adressiert werden. Alle uns bekannt gewordenen Fälle, bei denen Verdacht auf Fehlverhalten bestand, haben wir eingehend untersucht und fallspezifisch Gegenmaßnahmen ergriffen. Der genaue Inhalt etwaiger Beschwerden ist sensibel aufgrund regulatorischer oder gesetzlicher Beschränkungen. |
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102-35 |
Vergütungspolitik |
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102-36 |
Verfahren zur Festlegung der Vergütung |
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102-37 |
Einbindung der Stakeholder bei Entscheidungen zur Vergütung |
Aufgrund der Heterogenität der rechtlichen Voraussetzungen weltweit ist die Umsetzung des Dialogs unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Verantwortung der jeweiligen Länder und Gesellschaften. |
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102-38 |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung |
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Faire Vergütung ist für BASF ein wesentliches Thema. Diese beinhaltet Aspekte interner (Verteilungs-) Gerechtigkeit und sozialverträglicher Mindestvergütung. Wir orientieren unsere Vergütung daher an drei Prinzipien: Funktions-, Markt- und Leistungsorientierung. Daneben ist es uns ein Anliegen, dass Mindeststandards in der Entlohnung eingehalten und möglichst übertroffen werden. Im Rahmen eines globalen Monitorings verfolgt BASF regelmäßig die Einhaltung von Mindeststandards. BASF erachtet die in GRI 102-38 und GRI 102-39 angeforderten Entgeltindikatoren jedoch als nicht aussagekräftig, um Vergütungsstrukturen hinsichtlich ihrer Fairness zu beurteilen. |
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102-39 |
Prozentualer Anstieg des Verhältnisses der Jahresgesamtvergütung |
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Faire Vergütung ist für BASF ein wesentliches Thema. Diese beinhaltet Aspekte interner (Verteilungs-) Gerechtigkeit und sozialverträglicher Mindestvergütung. Wir orientieren unsere Vergütung daher an drei Prinzipien: Funktions-, Markt- und Leistungsorientierung. Daneben ist es uns ein Anliegen, dass Mindeststandards in der Entlohnung eingehalten und möglichst übertroffen werden. Im Rahmen eines globalen Monitorings verfolgt BASF regelmäßig die Einhaltung von Mindeststandards. BASF erachtet die in GRI 102-38 und GRI 102-39 angeforderten Entgeltindikatoren jedoch als nicht aussagekräftig, um Vergütungsstrukturen hinsichtlich ihrer Fairness zu beurteilen. |
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Stakeholdereinbeziehung
Allgemeine Angaben |
Verweis |
Erläuterung |
SDG |
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102-40 |
Liste der Stakeholdergruppen |
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102-41 |
Tarifverträge |
BASF beobachtet im Rahmen eines globalen Managementprozesses das nationale Recht aller Länder in denen BASF tätig ist und evaluiert die Achtung der internationalen Arbeitsnormen (ILSS), zu denen auch „Freedom of Association“ gehört. Enthält das nationale Recht in einem Land keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken sukzessive in einem angemessenen Zeitrahmen zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, stellen wir sicher, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln und das Recht des jeweiligen Landes nicht zu verletzen. Ist z.B. das international anerkannte Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich beschränkt, kann ein interner systematischer Dialog mit den Mitarbeitern im Rahmen des nationalen Rechts positiv zum Wert des sozialen Dialogs beitragen. Aufgrund eines in 2021 implementierten risikobasierten Vorgehens in Bezug auf den Managementprozess, wird die Berichterstattung von Daten in den nächsten 1-2 Jahren wieder aufgenommen werden. |
3 |
8 |
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102-42 |
Ermittlung und Auswahl der Stakeholder |
Wir haben klare Verantwortliche für den Dialog mit den jeweiligen Stakeholder-Gruppen festgelegt. Diese stehen mit den für BASF relevanten Stakeholdern in einem konstruktiven Dialog (z.B. zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, Dialog der Geschäftseinheiten mit Kunden, Dialoge mit Politik, Investoren, Medien und anderen gesellschaftlichen Akteuren). |
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102-43 |
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unser strategischer Ansatz |
Um die Bedürfnisse unserer Kunden noch besser verstehen zu, laden wir sie dazu ein, uns regelmäßig Rückmeldung zu unserer Leistung zu geben. Wir haben weltweit das Net Promoter System® eingeführt, um einen fortlaufenden und intensiveren Dialog mit unseren Kunden zu etablieren sowie die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung weiter zu erhöhen. Mithilfe einer digitalen Plattform schaffen wir so einen Rahmen, um aus den Rückmeldungen zu lernen und schnell zu handeln. |
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102-44 |
Wichtigste Themen und hervorgebrachte Anliegen |
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Unsere Stakeholder-Management |
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Vorgehensweise bei der Berichterstattung
Allgemeine Angaben |
Verweis |
Erläuterung |
SDG |
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102-45 |
Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten |
Über diesen Bericht: Daten |
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102-46 |
Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen |
Über diesen Bericht: Integrierter Unternehmensbericht und Onlineangebote |
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102-47 |
Liste der wesentlichen Themen |
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102-48 |
Neudarstellung von Informationen |
Über diesen Bericht: Daten |
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102-49 |
Änderungen in der Berichterstattung |
Falls wesentliche Änderungen in der Berichterstattung zu einzelnen Themen vorliegen, wird dies im jeweiligen Kapitel erläutert. |
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102-50 |
Berichtszeitraum |
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102-51 |
Datum des letzten Berichts |
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102-52 |
Berichtszyklus |
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102-53 |
Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht |
Berichtsumschlag |
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102-54 |
Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards |
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102-55 |
GRI Inhaltsindex |
https://bericht.basf.com/2021/de/uebersichten/gri-und-global-compact-index.html |
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102-56 |
Externe Prüfung |
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