15. Leasingverhältnisse
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, die dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet.
Leasingverträge bestehen bei BASF als Leasingnehmer insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Transportausstattungen und technischen Anlagen.
Als Leasingnehmer bilanziert BASF sämtliche Leasingverhältnisse und erfasst Nutzungsrechte (right-of-use assets) an Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen unter Berücksichtigung folgender Prinzipien:
BASF nimmt die Freistellungsregelung im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungsdatum sowie geringwertigen Vermögenswerten in Anspruch. Als geringwertige Vermögenswerte wurden grundsätzlich Leasinggegenstände mit einem Wert von maximal 5.000 € definiert.
Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbliebenen Leasingzahlungen unter Berücksichtigung des Grenzfremdkapitalzinssatzes bewertet.
BASF bilanziert grundsätzlich Nichtleasingkomponenten wie Serviceleistungen getrennt von den Leasingzahlungen.
Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich in gleicher Höhe wie die Leasingverbindlichkeit aktiviert. Unterschiede ergeben sich gegebenenfalls aus vor der Bereitstellung des Leasinggegenstands geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize.
Nach der Aktivierung wird das Nutzungsrecht grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit abgeschrieben.
Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere für Immobilien und Binnenschiffe, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Beim Ansatz der Leasingverbindlichkeit werden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen berücksichtigt, sofern BASF hinreichend sicher ist, dass diese Optionen zukünftig ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder die Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung beziehungsweise Nichtausübung solcher Optionen werden nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Während des Bestehens eines Leasingverhältnisses werden die Einschätzungen und die Erwartungen, die zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts getroffen wurden und hinsichtlich der zu leistenden Zahlungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Bereitstellung abschließend feststehen, fortlaufend überprüft. Wenn bessere oder geänderte Erkenntnisse im Zeitablauf das erwartete Zahlungsprofil beeinflussen, erfolgt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.
Wird ein bestehender Leasingvertrag nachträglich angepasst, wird eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts durchgeführt, wenn die Vertragsanpassung das Zahlungsprofil (gemäß dem Zins- und Tilgungsplan) oder den Umfang des Nutzungsrechts mengenmäßig oder in zeitlicher Dimension ändert.
Erläuterungen zu Leasingverhältnissen
BASF als Leasingnehmer
|
31.12.2025 |
31.12.2024 |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
Millionen € |
Leasingverbindlichkeiten |
Zinsanteil |
Künftige Leasingzahlungen |
Leasingverbindlichkeiten |
Zinsanteil |
Künftige Leasingzahlungen |
Folgejahr 1 |
358 |
53 |
412 |
340 |
53 |
393 |
Folgejahr 2 |
257 |
43 |
300 |
253 |
44 |
297 |
Folgejahr 3 |
187 |
35 |
221 |
183 |
39 |
222 |
Folgejahr 4 |
130 |
29 |
159 |
143 |
32 |
175 |
Folgejahr 5 |
97 |
25 |
122 |
107 |
27 |
134 |
Über 5 Jahre |
580 |
156 |
736 |
638 |
174 |
812 |
Summe |
1.608 |
341 |
1.950 |
1.664 |
369 |
2.033 |
Die Leasingverbindlichkeiten enthielten zum 31. Dezember 2025 55 Millionen € Leasingverbindlichkeiten des nicht fortgeführten Coatings-Geschäftes.
Millionen € |
2025 |
2024 |
|---|---|---|
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten |
–61 |
–66 |
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogen sind |
–8 |
–8 |
Erträge aus Unterleasingverträgen |
5 |
4 |
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse |
–150 |
–157 |
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte |
–27 |
–36 |
Summe |
–241 |
–263 |
In den Jahren 2025 und 2024 gab es keine wesentliche Sale-and-Leaseback-Transaktion.
BASF als Leasinggeber
BASF tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber von Finanzierungsleasing auf. Die Forderungen aus Finanzierungsleasing lagen im Jahr 2025 bei 29 Millionen € (Vorjahr: 31 Millionen €). Die verleasten Vermögensgegenstände betrafen im Wesentlichen Gebäude und Produktionsanlagen.
Aus Operating-Leasingverträgen ergaben sich im Jahr 2025 Ansprüche in Höhe von insgesamt 218 Millionen € (Vorjahr: 243 Millionen €). Für die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestanden – wie schon im Vorjahr – in keinem wesentlichen Umfang Operating-Leasingverhältnisse.
Millionen € |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
|---|---|---|
Folgejahr 1 |
44 |
46 |
Folgejahr 2 |
35 |
38 |
Folgejahr 3 |
34 |
37 |
Folgejahr 4 |
33 |
36 |
Folgejahr 5 |
31 |
36 |
Über 5 Jahre |
41 |
50 |
Summe |
218 |
243 |
Millionen € |
2025 |
2024 |
|---|---|---|
Erträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen |
1 |
2 |
| davon Finanzertrag auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis | 1 |
2 |
Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen |
45 |
46 |
Summe |
46 |
48 |