1. Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.
Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.
1.1. Allgemeine Angaben
BASF SE (Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein; Eintragungsnummer: HRB 6000) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein. Die Anschrift ist Carl-Bosch-Straße 38, 67056 Ludwigshafen am Rhein, Deutschland.
Der Konzernabschluss der BASF SE zum 31. Dezember 2025 wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden „IFRS Accounting Standards“) des International Accounting Standards Board (IASB®) und den gemäß § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzend anzuwendenden Regelungen aufgestellt. Die Anwendung der IFRS Accounting Standards erfolgt grundsätzlich erst, nachdem sie durch die Europäische Union anerkannt wurden. Alle für das Geschäftsjahr 2025 verbindlichen IFRS Accounting Standards und Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC®) wurden angewendet. Der Konzernabschluss umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen werden in Millionen Euro angegeben, sofern nicht anders gekennzeichnet.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Werte in diesem Bericht nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen und sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.
Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Es wird von der Fortführung der Geschäftstätigkeit ausgegangen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen denen des Jahres 2024.
Der Vorstand der BASF SE hat diesen Abschluss am 23. Februar 2026 aufgestellt, den aufgestellten Abschluss dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und zur Veröffentlichung freigegeben.
1.2. Änderungen in der Rechnungslegung
Im Jahr 2025 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Titel des Standards / der Interpretation beziehungsweise der Änderungen |
Zeitpunkt der Veröffentlichung |
Zeitpunkt der Aufnahme |
|
|---|---|---|---|
Änderungen zu IAS® 21 |
„Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ |
15. August 2023 |
12. November 2024 |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 |
„Finanzinstrumente“ / „Finanzinstrumente: Angaben“ |
18. Dezember 2024 |
30. Juni 2025 |
BASF ist im Anwendungsbereich der Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 für Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität. BASF wendet diese Änderungen vorzeitig seit dem Halbjahresabschluss 2025 an. Mit der retrospektiven Erstanwendung der geänderten Eigenbedarfsausnahme wurde ein Power Purchase Agreement (PPA) mit dem Buchwert zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres erfolgsneutral gegen den Anfangsbestand des Eigenkapitals ausgebucht. Die Vorjahreswerte wurden gemäß der Übergangsvorschrift nicht angepasst. Aus den Änderungen zu IAS 21 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BASF SE.
Noch nicht zu berücksichtigende IFRS Accounting Standards und IFRIC – bereits anerkannt durch Übernahme in EU-Recht (Endorsement)
Titel des Standards / der Interpretation beziehungsweise der Änderungen |
Zeitpunkt der Veröffentlichung |
Zeitpunkt der Aufnahme |
Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
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|---|---|---|---|---|
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 |
„Finanzinstrumente“ / „Finanzinstrumente: Angaben“ |
30. Mai 2024 |
27. Mai 2025 |
1. Januar 2026 |
Jährliche Verbesserungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards |
Änderungen an
|
18. Juli 2024 |
9. Juli 2025 |
1. Januar 2026 |
Einführung IFRS 18 |
„Darstellung und Angaben im Abschluss“ |
9. April 2024 |
13. Februar 2026 |
1. Januar 2027 |
Die Auswirkungen der im Jahr 2025 noch nicht in Kraft getretenen, aber bereits von der Europäischen Union anerkannten IFRS Accounting Standards und IFRIC auf den Abschluss der BASF‑Gruppe wurden geprüft und werden, mit Ausnahme der Einführung von IFRS 18, voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung von BASF haben. Die Einführung des IFRS 18 wird wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben. Erträge und Aufwendungen aus Fremdwährungsgeschäften werden künftig gemäß den Vorgaben des Standards in den vorgeschriebenen Kategorien ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden erhaltene Zinsen und Dividenden sowie gezahlte Zinsen künftig nicht mehr als Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, sondern unter den Cashflows aus Investitions- beziehungsweise Finanzierungstätigkeit berichtet. Der Standard fordert ebenfalls, dass vom Management definierte Leistungskennzahlen (sogenannte Management-defined Performance Measures, MPMs) im Anhang offengelegt werden. BASF beabsichtigt aktuell die Einführung neuer MPMs, deren genaue Ausgestaltung derzeit geprüft wird. BASF plant keine vorzeitige Anwendung der genannten Änderungen.
Noch nicht zu berücksichtigende IFRS Accounting Standards und IFRIC – ausstehende Übernahme in EU-Recht
Titel des Standards / der Interpretation beziehungsweise der Änderungen |
Zeitpunkt der Veröffentlichung |
Voraussichtlicher Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
|
|---|---|---|---|
Einführung IFRS 19 |
„Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ |
9. Mai 2024 |
1. Januar 2027 |
Änderungen an IFRS 19 |
„Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ |
21. August 2025 |
1. Januar 2027 |
Änderungen an IAS 21 |
„Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ |
13. November 2025 |
1. Januar 2027 |
Das IASB hat weitere Standards sowie Änderungen an Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Übernahme in das EU‑Recht noch nicht erfolgt und deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist. Die Einführung des IFRS 19 sowie die Änderungen an IFRS 19 haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BASF SE, da die BASF SE nicht in den Anwendungsbereich dieses Standards fällt. Die Änderungen an IAS 21 werden voraussichtlich keinen Einfluss auf die Berichterstattung von BASF haben. BASF plant keine vorzeitige Anwendung der genannten Änderungen.
1.3. Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Konsolidierungskreis: Der Konsolidierungskreis basiert auf der Anwendung der Standards IFRS 10 und 11 und dem IAS 28.
Nach IFRS 10 besteht ein Konzern aus einem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen, die von dem Mutterunternehmen beherrscht werden. „Beherrschung“ über ein Beteiligungsunternehmen setzt die gleichzeitige Erfüllung der folgenden drei Kriterien voraus:
Entscheidungsmacht des Mutterunternehmens über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens,
dem Mutterunternehmen gehen variable Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen zu sowie
Fähigkeit des Mutterunternehmens, seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einsetzen zu können.
Die Erfüllung dieser drei Kriterien wird auf Basis der Corporate-Governance-Struktur der Gesellschaften analysiert.
Nach IFRS 11, der die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (Joint Arrangements) regelt, wird zwischen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) unterschieden. Im Falle von Joint Ventures sind die Partner aufgrund ihrer Gesellschafterstellung am Reinvermögen eines gemeinschaftlich geführten rechtlich selbständigen Unternehmens beteiligt. Bei Joint Operations haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung. Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn die Produktion des Joint Arrangements nahezu vollständig an die Partner veräußert wird und die Partner dadurch die laufende Finanzierung des Joint Arrangements sicherstellen.
Bei Gesellschaften, die nach der Analyse der Corporate-Governance-Strukturen als Joint Arrangement eingestuft werden, wird untersucht, ob die Kriterien für ein Joint Venture oder für eine Joint Operation gemäß IFRS 11 vorliegen. Ist die gemeinsame Vereinbarung als eigenständige Einheit (Separate Vehicle) strukturiert, werden deren Rechtsform, die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen sowie alle übrigen Fakten und Begleitumstände geprüft.
In den Konzernabschluss werden neben der BASF SE alle wesentlichen Tochterunternehmen voll und alle wesentlichen Joint Operations anteilmäßig einbezogen. Gesellschaften, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert, sondern unter den Sonstigen Beteiligungen ausgewiesen (mehr dazu unter Anmerkung 25.4 Fußnote a). Die Summe des Vermögens sowie des Eigenkapitals dieser Gesellschaften beträgt weniger als 1 % des jeweiligen Konzernwertes.
Joint Ventures und assoziierte Unternehmen werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Als assoziiert gelten Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen, Joint Ventures oder Joint Operations handelt. In der Regel liegt ein Kapitalanteil zwischen 20 % und 50 % vor. Die assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die vollständig oder überwiegend operativen Bereichen zugeordnet sind, werden als integral eingestuft, da sie in die Wertschöpfungsketten der entsprechenden Einheiten eingebunden sind, von diesen gesteuert werden, und sie ihre Erträge in engem Zusammenwirken mit den übrigen Vermögenswerten der BASF‑Gruppe beziehungsweise dieser Bereiche erwirtschaften. Das At-Equity-Ergebnis von integralen Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen wird als Teil des Ergebnisses der Betriebstätigkeit (EBIT) ausgewiesen. Das At-Equity-Ergebnis der nicht-integralen assoziierten Unternehmen wird im Beteiligungsergebnis ausgewiesen (mehr dazu unter Anmerkung 10).
Konsolidierungsmethoden: Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden einheitlich nach den hier beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden wesentliche Bewertungsabweichungen, die aus der Anwendung abweichender Rechnungslegungsgrundsätze gegenüber BASF resultieren, angepasst.
Innenbeziehungen sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen unter den einbezogenen Gesellschaften werden voll eliminiert. Umsätze sowie wesentliche sonstige Salden und Transaktionen zwischen Joint Operations und vollkonsolidierten Gruppengesellschaften werden ebenfalls eliminiert. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden wesentliche Zwischenergebnisse eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zunächst alle Vermögenswerte, Schulden und zusätzlich zu aktivierende immaterielle Vermögenswerte unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteilig erworbenen, neu bewerteten Eigenkapital aufgerechnet. Hierbei entstehende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung sofort ergebniswirksam erfasst.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem anteiligen beizulegenden Zeitwert an den erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden bewertet (Partial-Goodwill-Methode).
Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die bereits von BASF beherrscht oder als Joint Arrangement in den Konzernabschluss einbezogen wurden, wird als Transaktion zwischen Anteilseignern behandelt, wenn er zu keiner Veränderung der Konsolidierungsmethode führt.
Die Anschaffungsnebenkosten eines Unternehmenszusammenschlusses werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergebniswirksam erfasst.
Umrechnung von Fremdwährungsposten: Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Bezügen in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle bestimmt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Die umrechnungsbedingten Änderungen von Vermögensposten und Fremdkapital werden entweder ergebniswirksam in den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen oder im Übrigen Finanzergebnis erfasst sowie von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.
Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung: Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Für Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt die Umrechnung in die Berichtswährung gemäß der Stichtagskursmethode: Bilanzposten werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet und im Jahreslauf kumuliert. Die Differenz zwischen dem zu historischen Kursen bei Einzahlung oder Einbehalt und dem zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag umgerechneten Eigenkapital der Gesellschaften wird in den Sonstigen Eigenkapitalposten (Translationsanpassung) ausgewiesen und erst bei Abgang einer Gesellschaft oder eines ausländischen Geschäftsbetriebs ergebniswirksam berücksichtigt.
Bei einigen Gesellschaften außerhalb des Euro- oder US-Dollar-Raums bildet der Euro beziehungsweise der US-Dollar die funktionale Währung; dies betrifft unter anderem BASF Tuerk Kimya Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti., Istanbul/Türkei, und BASF Argentina S.A., Buenos Aires/Argentinien. In diesen Fällen erfolgt die Umrechnung der in Landeswährung aufgestellten Abschlüsse gemäß der Zeitbezugsmethode in die funktionale Währung: Alle nicht monetären Vermögenswerte sowie auf diese entfallende Abschreibungen und das Eigenkapital werden zum jeweiligen Transaktionskurs umgerechnet. Alle übrigen Bilanzposten werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag und alle übrigen Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Die entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Sofern erforderlich, werden die in funktionaler Währung vorliegenden Abschlüsse anschließend gemäß der Stichtagskursmethode in die Berichtswährung umgerechnet.
|
Stichtagskurse |
Durchschnittskurse |
||
|---|---|---|---|---|
1 Euro entspricht |
31.12.2025 |
31.12.2024 |
2025 |
2024 |
Brasilien (BRL) |
6,44 |
6,43 |
6,31 |
5,83 |
China (CNY) |
8,23 |
7,58 |
8,12 |
7,79 |
Japan (JPY) |
184,09 |
163,06 |
169,04 |
163,85 |
Malaysia (MYR) |
4,77 |
4,65 |
4,83 |
4,95 |
Mexiko (MXN) |
21,12 |
21,55 |
21,67 |
19,83 |
Schweiz (CHF) |
0,93 |
0,94 |
0,94 |
0,95 |
Südkorea (KRW) |
1.696,94 |
1.532,15 |
1.605,45 |
1.475,40 |
USA (USD) |
1,18 |
1,04 |
1,13 |
1,08 |
Vereinigtes Königreich (GBP) |
0,87 |
0,83 |
0,86 |
0,85 |
1.4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden in den jeweiligen Abschnitten des Anhangs erläutert.
Unternehmenszusammenschlüsse: Bei Unternehmenszusammenschlüssen werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte basiert in großem Umfang auf prognostizierten Zahlungsströmen. Die tatsächlichen Zahlungsströme können von diesen deutlich abweichen. Der Kaufpreisaufteilung wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse werden in der Regel externe unabhängige Gutachten zugrunde gelegt. Die Bewertungen bei Unternehmenszusammenschlüssen basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt vorlagen.
Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden beziehungsweise Veräußerungsgruppen: Hierunter fallen separat in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte sowie direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden, deren Veräußerung im Rahmen einer Transaktion höchstwahrscheinlich ist. Eine Transaktion wird als höchstwahrscheinlich eingeschätzt, wenn keine wesentlichen Risiken für den Vollzug der Transaktion bestehen, was regelmäßig den Abschluss verbindlicher Verträge erfordert. Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet; ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte, die nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5 fallen. Die planmäßige Abschreibung langfristiger Vermögenswerte und die Anwendung der Equity-Methode werden ausgesetzt.
Nicht fortgeführte Geschäfte: Aufgegebene Geschäftsbereiche, die als zu Veräußerungszwecken gehalten eingestuft wurden, werden in Übereinstimmung mit IFRS 5 im Abschluss von BASF als nicht fortgeführtes Geschäft dargestellt. Bis zum Abschluss der Transaktion wird das Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs im Ergebnis nach Steuern der BASF-Gruppe als separater Posten (Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft) gezeigt. Umsatz und Ergebnis der BASF-Gruppe werden rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres und unter Anpassung von Vorjahreszahlen um den konsolidierten Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs bereinigt dargestellt. Zudem werden die Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs in eine Veräußerungsgruppe (Vermögen beziehungsweise Schulden von Veräußerungsgruppen) umgegliedert. Ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Ausweises als Veräußerungsgruppe werden die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte und die Equity-Methode ausgesetzt. Die Kapitalflussrechnung wird nicht angepasst. Die Aktivitäten des nicht fortgeführten Geschäfts werden in der Berichterstattung keinem berichtspflichtigen Segment zugeordnet. Die Vermögenswerte und Schulden des nicht fortgeführten Geschäfts werden unter Sonstige ausgewiesen.
Schätzungen oder Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses
Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, der Eventualverbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen, Annahmen sowie der Ausübung von Ermessensspielräumen abhängig. Spezifische Schätzungen oder Annahmen für einzelne Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im jeweiligen Abschnitt des Anhangs erläutert. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen insbesondere die Festlegung abgezinster Zahlungsströme im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, den Wertansatz von Beteiligungen sowie die Bemessung von Rückstellungen beispielsweise für Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, Gewährleistungen, Preisnachlässe, Umweltschutz oder den Umfang des Ansatzes von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rückstellungen für Steuern. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen. Im Zusammenhang mit der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage bestehen weiterhin Unsicherheiten, die sich auf den Konzernabschluss auswirken können. Eine mögliche Verschärfung internationaler Konflikte kann globale Lieferketten beeinträchtigen und zu weiteren Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Energie, Rohstoffen oder Zwischenprodukten führen. Der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie die angespannte Situation im Nahen Osten bergen signifikante Risiken für die Marktentwicklung und die Rohstoffversorgung. Darüber hinaus erschweren die weiterhin erhöhten US-Zölle und potenzielle Gegenmaßnahmen anderer Handelspartner eine verlässliche Einschätzung der Auswirkungen auf Absatzmengen, Preisentwicklungen und die Wettbewerbssituation. Diese Unsicherheiten wurden im Rahmen der vorgenommenen Schätzungen und Annahmen reflektiert. Die aktuellen Inflationsentwicklungen wurden sowohl bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen als auch bei Werthaltigkeitstests des Anlagevermögens angemessen berücksichtigt.
Klima- und nachhaltigkeitsbezogene Entwicklungen: Die chemische Industrie ist ressourcenintensiv. BASF bekennt sich zum Pariser Klimaschutzabkommen. Der möglichst effiziente und verantwortungsvolle Einsatz von Ressourcen und das Konzept der Kreislaufwirtschaft sind fest in der Strategie von BASF und ihrem Handeln verankert. BASF strebt die Reduktion von CO2 sowie den verstärkten Einsatz von nachwachsenden und recycelten Rohstoffen an. In diesem Zusammenhang arbeitet BASF kontinuierlich daran, Rohstoffe effizienter einzusetzen sowie Produktionsprozesse zu verbessern, und prüft fortlaufend die Nutzung nicht-fossiler, nachwachsender oder recycelter Einsatzstoffe. Der Pfad zur Klimaneutralität wird trotz der aktuellen weltpolitischen Lage entschlossen weiterverfolgt (mehr zu Stromlieferverträgen unter Anmerkung 25).
BASF ist physischen und transitorischen klimabezogenen Risiken ausgesetzt. Bei physischen Klimarisiken handelt es sich um direkte Folgen extremer Wetterszenarien in Form von Überschwemmungen, Dürreperioden, Wirbelstürmen, extremen Niederschlägen oder Hitze. Diese können zu Schäden an Vermögenswerten führen, die Belieferung von Kunden unterbrechen oder nachteilige Auswirkungen auf die Versorgung von Betrieben mit Rohstoffen oder vorgelagerten Produkten haben. Auf Risiken im Zusammenhang mit Wetterszenarien reagiert BASF durch eine Anpassung der operativen Prozesse, beispielsweise im Bereich Logistik, durch Investitionen in Vermögenswerte und Infrastruktur oder durch Aufrechterhaltung eines breiten Versicherungsschutzes.
Transitorische Risiken sind Risiken, die sich aus dem Wandel zu einer emissionsarmen Wirtschaft ergeben. Diese können durch Entwicklungen entstehen, die darauf abzielen, Schäden an Klima oder Natur zu vermeiden oder umzukehren. Im Rahmen des strukturellen Übergangs (Transition) rechnet BASF als energieintensives Unternehmen unter anderem mit steigenden Energie- und CO2-Preisen.
Durch den Wandel ergeben sich auch Chancen, zum Beispiel durch eine steigende Nachfrage nach Produkten basierend auf nachwachsenden Rohstoffen, Dämmstoffen für Gebäude, Kühlflüssigkeiten und Batteriematerialien sowie nach besseren Lösungen für Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz. Der in der Strategie verankerte marktorientierte Ansatz soll es BASF ermöglichen, diese Chancen zu nutzen und die grüne Transformation der unterschiedlichen Kundenindustrien differenziert zu begleiten, indem Investitionen und Projekte mit Nachhaltigkeitsfokus entsprechend der Kundennachfrage und Zahlungsbereitschaft priorisiert werden.
BASF hat Ende Dezember 2025 mit dem Anfahren des Steamcrackers am neuen Verbundstandort in Zhanjiang/China begonnen. Der Verbundstandort Zhanjiang ist strategisch positioniert, um hochwertige Chemieprodukte mit geringerem CO2-Fußabdruck herzustellen und dadurch am Wachstum des größten Chemiemarktes der Welt teilzuhaben. Der Standort wird vollständig mit Strom aus erneuerbaren Quellen über langfristige Lieferverträge versorgt.
Klimabezogene Risiken werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Schätzungen und Ermessensentscheidungen berücksichtigt. Physische sowie transitorische Risiken werden laufend evaluiert und können Auswirkungen beispielsweise auf Nutzungsdauern und Restbuchwerte von Anlagegütern, die Bewertung von Rückstellungen für Umwelt- oder Rückbauverpflichtungen, die Vorratsbewertung oder auf Wachstumsraten beim Werthaltigkeitstest für den Goodwill haben.
Der Übergang zur Elektromobilität wird langfristig negative Auswirkungen auf das Geschäft mit Abgaskatalysatoren haben. Dies wird im Werthaltigkeitstest für den Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Environmental Catalyst and Metal Solutions (ECMS) durch die Annahme einer negativen langfristigen Wachstumsrate berücksichtigt. Andere Geschäftsbereiche von BASF profitieren von dieser Transformation, insbesondere durch steigende Nachfrage nach Leichtbaukomponenten und Batteriematerialien. Kurzfristig wird jedoch weiterhin eine geringe Nachfrage im Markt für Batteriematerialien erwartet, was im Werthaltigkeitstest für den Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Battery Materials entsprechend berücksichtigt wurde.