BASF-Bericht 2025

21. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Rahmenbedingungen der Pläne

Den meisten Mitarbeitenden werden neben den Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung Versorgungsleistungen aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen gewährt. Die Leistungen bemessen sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder Beiträgen der begünstigten Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, werden den Mitarbeitenden seit einigen Jahren für zukünftige Dienstzeiten fast ausschließlich beitragsorientierte Pläne angeboten.

Das Group Pension Committee überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit hinsichtlich der Finanzierung der zugesagten Leistungen und der Portfoliostruktur der vorhandenen Pensionsvermögen. Organisation, Verantwortlichkeiten, Strategie, Durchführung und Berichterstattungspflichten sind für die zuständigen Facheinheiten schriftlich dokumentiert.

In einigen Ländern – insbesondere in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz – bestehen Pensionsverpflichtungen, die staatlicher Aufsicht oder vergleichbaren rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Mindestdotierungsvorschriften, die eine Deckung der Pensionsverpflichtungen auf Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen vorschreiben und die von den Annahmen nach IAS 19 abweichen. Darüber hinaus unterliegen Teile des Pensionsvermögens bei der Vermögensanlage für einzelne Vermögensklassen Einschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Hieraus können jährlich schwankende Unternehmensbeiträge, Finanzierungsmaßnahmen und Verpflichtungsübernahmen zugunsten der Versorgungseinrichtungen resultieren, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Verpflichtungen und das gegebenenfalls vorhandene Pensionsvermögen der bestehenden Pensionspläne sind demografischen, rechtlichen und ökonomischen Risiken ausgesetzt. Ökonomische Risiken resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Entwicklungen an den Güter- und Kapitalmärkten. Dies betrifft zum Beispiel Rentenanpassungen in Abhängigkeit von der Inflation in Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen der Diskontierungssätze auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen.

Die Strategie der BASF-Gruppe zur Finanzierung der zugesagten Leistungen orientiert sich an den spezifischen aufsichts- und steuerrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern.

In einigen Ländern wurden Versorgungszusagen erteilt, bei denen eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besteht. In mehreren Ländern enthalten die Versorgungszusagen in geringem Umfang Mindestverzinsungsgarantien. Im Falle, dass der Versorgungsträger die für die Gewährung der Mindestgarantie erforderlichen Erträge nicht erwirtschaften kann, wäre diese Garantie im Rahmen der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers durch diesen zu erbringen. Soweit die Ausgestaltung und Durchführung der Versorgungszusage sowie die Vermögenssituation des Versorgungsträgers dazu führen, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers unwahrscheinlich ist, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wird zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungszusagen unterschieden. Bei beitragsorientierten Plänen werden die laufenden Beitragszahlungen als Aufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Versorgungszusagen werden Pensionsrückstellungen versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeitenden sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen. Zum Nettobilanzansatz von Pensionsrückstellungen kommt es, wenn die abgezinste Leistungsverpflichtung das zur Deckung eingesetzte Planvermögen übersteigt.

Ein Pensionsvermögensüberschuss liegt vor, wenn ein leistungsorientierter Pensionsplan einen Überschuss an Planvermögen über seine Verpflichtungen aufweist. IAS 19 verpflichtet den Arbeitgeber, die Werthaltigkeit eines solchen Überschusses zu prüfen. Sofern dem Unternehmen kein wirtschaftlicher Nutzen (zum Beispiel in Form von reduzierten Beiträgen oder einer Rückerstattung) zur Verfügung steht, muss eine Vermögenswertbegrenzung ausgewiesen werden.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mitarbeitender sowie von deren Angehörigen, werden als Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwertes am 31. Dezember festgelegten Annahmen werden im folgenden Geschäftsjahr für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen verwendet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Im Finanzergebnis wird die Verzinsung für den zum Jahresanfang bestehenden Nettobilanzansatz verrechnet. Diese ergibt sich als Differenz zwischen den Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert und dem normierten Zinsertrag aus dem Pensionsvermögen sowie den Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung. Der Nettozinsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres basiert auf dem Rechnungszinsfuß und dem Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Jahres. Bei der Ermittlung der Verzinsung sind die im Laufe des Geschäftsjahres zu erwartenden Beitragszahlungen und Rentenzahlungen zu berücksichtigen.

Der normierte Ertrag des Pensionsvermögens wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß unter Berücksichtigung der unterjährigen Rentenzahlungen aus dem Planvermögen beziehungsweise Beitragszahlungen in das Planvermögen ermittelt.

Beschreibung der leistungsorientierten Pläne

Im Folgenden wird die typische Planstruktur in den einzelnen Ländern beschrieben. Insbesondere aufgrund der Übernahme von Plänen im Rahmen von Akquisitionen können abweichende Regelungen bestehen, die aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planbeschreibungen der einzelnen Länder haben.

Deutschland

Für die BASF SE und deutsche Gruppengesellschaften wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige BASF Pensionskasse VVaG gewährt, die aus Mitglieds- und Unternehmensbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Die BASF SE sichert die erforderlichen Zuwendungen zu, um die Leistungen der BASF Pensionskasse VVaG ausreichend zu finanzieren. Für einen Teil der über die BASF Pensionskasse VVaG finanzierten Leistungen bestehen Anpassungspflichten, die von ihren Mitgliedsunternehmen getragen werden, wenn die BASF Pensionskasse VVaG diese aufgrund aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht übernehmen kann. Im Jahr 2004 wurde die leistungsorientierte Grundversorgung für neu in die deutschen BASF-Gesellschaften eintretende Mitarbeitende geschlossen und durch einen beitragsorientierten Plan ersetzt. Zum 1. Juli 2021 wurde für Neueintritte in die deutschen BASF-Gesellschaften ein neuer beitragsorientierter Plan eingeführt. Über die Grundversorgung hinausgehende Zusagen von Betriebsrenten sind bei der BASF SE im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements über die BASF Pensionstreuhand e.V. und bei den deutschen Gruppengesellschaften überwiegend durch Pensionsrückstellungen finanziert. Seit 2022 erhalten neu eintretende Mitarbeitende eine wertpapiergebundene Pensionszusage, während für die anderen Mitarbeitenden Leistungen überwiegend in Form von Bausteinplänen zugesagt werden. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt, an unterschiedlichen Plänen zur Entgeltumwandlung teilzunehmen.

USA

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus beitragsorientierten Plänen gewährt.

Die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurden mit Wirkung für das Jahr 2010 für weitere dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen und die erworbenen Leistungen festgeschrieben. Ein Anspruch auf inflationsbedingte Rentenanpassungen besteht nicht.

Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), in dem eine Mindestfinanzierung der Pläne vorgeschrieben wird. Unternehmensbeiträge, die zur Gewährleistung dieser Mindestfinanzierung erforderlich sind, werden im Rahmen einer versicherungsmathematischen Bewertung ermittelt. Darüber hinaus bestehen Pensionspläne ohne Vermögensdeckung, die nicht ERISA unterliegen.

Zusätzliche pensionsähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Plänen für die Übernahme von Gesundheitskosten und von Lebensversicherungsprämien für pensionierte Mitarbeitende und deren Angehörige. Diese Pläne sind für Neueintritte seit 2007 geschlossen. Die Höhe der Erstattungsleistungen bei diesen Plänen ist festgeschrieben.

Schweiz

Die Mitarbeitenden der BASF-Gruppe in der Schweiz erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeitendenbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge („BVG“) werden die Pensionspläne als leistungsorientierte Pläne bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber zur Leistung von Unternehmensbeiträgen verpflichtet, die den Pensionsplänen die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermöglichen. Die Verwaltung der Pensionspläne erfolgt über paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzte Stiftungsräte, die die Leistungspläne und die Vermögensanlage steuern und überwachen.

Vereinigtes Königreich

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus einem beitragsorientierten Plan gewährt.

Darüber hinaus unterhält die BASF-Gruppe im Vereinigten Königreich leistungsorientierte Pläne, die für künftige dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen wurden. Für die Begünstigten der leistungsorientierten Pläne ist ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn gesetzlich vorgeschrieben.

Die Finanzierung der Pläne wird durch die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Pensionen und die entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren geschäftsführendes Organ (Board of Trustees) gemäß Treuhandvereinbarung und Gesetz die Interessen der Begünstigten vertritt und die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherstellt. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt.

Übrige Länder

Bei Gruppengesellschaften in den übrigen Ländern werden Versorgungszusagen teilweise durch Pensionsrückstellungen, überwiegend aber durch externe Versicherungen oder Pensionsfonds abgedeckt.

Versicherungsmathematische Annahmen

Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische Annahmen

 

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwertes zum 31. Dezember

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

%

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Rechnungszinsfuß

4,20

3,40

5,20

5,50

1,20

0,80

5,40

5,40

Rententrend

2,00

2,00

2,80

3,10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands für Altersversorgung im jeweiligen Geschäftsjahr

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

%

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Rechnungszinsfuß

3,40

3,20

5,50

5,00

0,80

1,30

5,40

4,50

Rententrend

2,00

2,20

3,10

3,10

Bei den wesentlichen Pensionsverpflichtungen in Deutschland, den USA, der Schweiz und im Vereinigten Königreich werden die Diskontierungssätze überwiegend auf Basis des Standardverfahrens von Willis Towers Watson ermittelt (zum Beispiel WTW RATE:Link Modell). Im Jahr 2025 wurde das Willis Towers Watson RATE:Link Modell zur Herleitung der Diskontierungssätze verfeinert, auf Basis derer die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen in Deutschland, den USA und im Vereinigten Königreich erfolgt. Diese Verfeinerung führte für BASF zu einem Rückgang des Verpflichtungsumfangs um 342 Millionen € zum 31. Dezember 2025, der auf die Pensionspläne in Deutschland beschränkt war.

Ein Großteil der inländischen Pensionsverpflichtungen unterliegt aufgrund gesetzlicher Regelungen einer regelmäßigen Anpassung der laufenden Rentenzahlungen anhand der zwischenzeitlichen Inflationsentwicklung. Letztmalig fand eine Rentenanpassung zum 1. Januar 2025 statt. Die langfristige Inflationsannahme betrug zum 31. Dezember 2025 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %).

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres.

Sterbetafeln (wesentliche Länder) zum 31. Dezember 2025

Deutschland

Heubeck Richttafeln 2018G

USA

Pri-2012 base mortality tables with Scale MP-2021 projection

Schweiz

BVG 2020 generational with CMI 2018 mortality improvement

Vereinigtes Königreich

SAPSS4 (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS))

Sensitivitätsanalysen

Eine Änderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter hätte folgende Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen:

Sensitivität der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember

 

Anstieg um
0,5 Prozentpunkte

Rückgang um
0,5 Prozentpunkte

Millionen €

2025

2024

2025

2024

Rechnungszinsfuß

–1.030

–1.239

1.146

1.386

Rententrend

799

1.036

–664

–863

Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich.

Erläuterung der Beträge in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz

Zusammensetzung des Aufwands für Altersversorgung

Millionen €

2025

2024

Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen

194

245

Aufwand aus beitragsorientierten Pensionsplänen

332

309

Aufwand für Altersversorgung (im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfasst)

526

554

 

 

 

 

 

 

Nettozinsaufwand aus unterdeckten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen

96

161

Nettozinsertrag aus überdeckten Pensionsplänen

–68

–70

Aufzinsung der Vermögenswertbegrenzung

3

5

Aufwand für Altersversorgung (im Finanzergebnis erfasst)

31

96

Entwicklung des Anwartschaftsbarwertes der Pensionsverpflichtungen

Millionen €

2025

2024

Anwartschaftsbarwert am 01.01.

21.964

23.213

Laufender Dienstzeitaufwand

211

252

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0

–7

Planabgeltungen/Planänderungen

–228

0

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

717

760

Rentenzahlungen

–1.178

–1.109

Mitarbeitendenbeiträge

33

35

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

–1.579

–1.287

davon Anpassungen der finanzmathematischen Annahmen

–1.653

–949

Anpassungen der demografischen Annahmen

4

–58

erfahrungsbedingte Anpassungen

81

–276

Effekte aus Akquisitionen, Devestitionen/Umbuchungen in Veräußerungsgruppen

–649

–21

Sonstige Veränderungen

34

–64

Währungseffekte

–352

192

Anwartschaftsbarwert am 31.12.

18.973

21.964

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2025 12,6 Jahre (Vorjahr: 12,3 Jahre).

Entwicklung des Pensionsvermögens

Millionen €

2025

2024

Pensionsvermögen am 01.01.

21.350

20.880

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

694

670

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

162

452

Unternehmensbeiträge

164

193

Mitarbeitendenbeiträge

33

35

Rentenzahlungen

–715

–690

Erstattung des CTA für durch BASF SE getätigte Rentenzahlungen

–517

–161

Effekte aus Akquisitionen, Devestitionen/Umbuchungen in Veräußerungsgruppen

–478

Planabgeltungen/Planänderungen

–212

Veränderung des auf die BASF-Gruppe entfallenden Anteils am Vermögen der BASF Pensionskasse VVaG als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber

79

–98

Sonstige Veränderungen

–10

–77

Währungseffekte

–260

146

Pensionsvermögen am 31.12.

20.290

21.350

BASF SE hat Rentenleistungen ausgezahlt, die durch das Vermögen des BASF Pensionstreuhand e.V. gedeckt sind. Die BASF Pensionstreuhand e.V. hat der BASF SE im Rahmen des Contractual Trust Arrangements (CTA) 517 Millionen € im Jahr 2025 erstattet, welche mit 339 Millionen € das Jahr 2025 und mit 178 Millionen das Jahr 2024 betrafen. Im Jahr 2024 wurden 161 Millionen € für Rentenzahlungen erstattet, welche mit 130 Millionen € das Jahr 2024 und mit 31 Millionen € das Jahr 2023 betrafen. Bei kontinuierlicher Überwachung des Finanzierungsbedarfs der Pensionspläne ist BASF bestrebt, die erforderlichen Renditen zu erzielen, um Finanzierungslücken im Laufe der Zeit zu schließen. Die derzeit erwarteten Unternehmensbeiträge für 2026 belaufen sich auf rund 144 Millionen €.

Entwicklung des Nettobilanzansatzes

Millionen €

2025

2024

Nettobilanzansatz am 01.01.

–1.020

–2.726

Laufender Dienstzeitaufwand

–211

–252

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0

7

Planabgeltungen/Planänderungen

16

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

–717

–760

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

694

670

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

162

452

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste beim Anwartschaftsbarwert

1.579

1.287

Rentenzahlungen ohne Inanspruchnahme des Pensionsvermögens

–54

258

Unternehmensbeiträge

164

193

Veränderung des auf die BASF-Gruppe entfallenden Anteils am Vermögen der BASF Pensionskasse VVaG als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber

79

–98

Effekte aus Akquisitionen/Devestitionen/Umbuchungen in Veräußerungsgruppen

170

21

Sonstige Veränderungen

–44

–13

Währungseffekte

92

–46

Veränderung der Vermögenswertbegrenzung

–918

–13

Nettobilanzansatz am 31.12.

–8

–1.020

davon Vermögenswerte aus überdeckten Plänen

1.824

1.383

Pensionsrückstellungen

1.832

2.403

Effekte aus Planabgeltungen und Planänderungen ergaben sich im Jahr 2025 hauptsächlich aus der Übertragung von Leistungsansprüchen und den entsprechenden Vermögenswerten aus dem US-amerikanischen Pensionsplan an einen externen Versicherer.

Regionale Zuordnung der leistungsorientierten Pläne zum 31. Dezember

 

Pensions­verpflichtungen

Planvermögen

Vermögenswert­begrenzung

Nettobilanzansatz

Millionen €

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Deutschland

13.378

15.516

14.622

15.205

–789

455

–311

USA

2.077

2.671

1.454

1.862

–623

–809

Schweiz

1.653

1.754

2.227

2.195

–536

–406

38

35

Vereinigtes Königreich

1.052

1.183

1.217

1.343

165

160

Übrige

813

840

770

745

–43

–95

Summe

18.973

21.964

20.290

21.350

–1.325

–406

–8

–1.020

Erläuterung des Planvermögens

Die Ziel-Portfoliostruktur des Planvermögens der Pensionspläne wird mithilfe von Asset-Liability-Studien ermittelt und regelmäßig überprüft. Danach werden die Vermögensanlagen unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Anlageklassen und der regulatorischen Bestimmungen für die Anlage von Pensionsvermögen langfristig auf die Entwicklung der Verpflichtungen abgestimmt. Die bestehende Portfoliostruktur orientiert sich grundsätzlich an der Zielallokation und berücksichtigt darüber hinaus aktuelle Markteinschätzungen. Zur Begrenzung von Anlagerisiken und zur Ausschöpfung möglichst vieler Ertragspotenziale erfolgt eine breite weltweite Streuung der Einzelanlagen.

Liability-Driven-Investment(LDI)-Techniken, wie zum Beispiel die Absicherung gegenüber Zins- und Inflationsveränderungen, werden in einigen Pensionsplänen angewendet, insbesondere bei den britischen, amerikanischen und deutschen Pensionsplänen.

Struktur des Pensionsvermögens

Millionen €

2025

2024

Aktien

3.887

3.898

Schuldinstrumente

8.821

9.348

davon gegenüber staatlichen Schuldnern

3.437

3.463

gegenüber anderen Schuldnern

5.384

5.885

Immobilien

1.527

1.654

Alternative Investments

5.573

5.912

Zahlungsmittel und geldmarktnahe Anlagen

482

538

Summe

20.290

21.350

Neben Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen umfasst die Anlageklasse Schuldinstrumente auch Unternehmens- und Staatsanleihen. Bei den Staatsanleihen handelt es sich vorwiegend um Anleihen von Ländern sehr hoher und hoher Bonität wie dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den USA. In begrenztem Umfang werden auch Staatsanleihen aus Schwellenländern gehalten. Bei den Unternehmensanleihen sind es vorwiegend Anleihen von Schuldnern guter Bonität, wobei bewusst auch in begrenztem Umfang Anleihen gehalten werden, die zum High-Yield-Bereich gehören. Im Rahmen der laufenden Überwachung der Ausfallrisiken, die auf einem vorgegebenen Risikobudget und der Beobachtung der Entwicklung der Bonität der Emittenten basiert, erfolgt bei geänderter Markteinschätzung gegebenenfalls eine Anpassung der Anlage des Pensionsvermögens. Alternative Investments umfassen vor allem Anlagen in Private- und Infrastructure-Equity, Absolute-Return-Fonds und besicherte Unternehmensdarlehen.

Für den überwiegenden Anteil der Aktien (94,3 % / Vorjahr: 91,6 %) sowie der Schuldinstrumente gegenüber staatlichen Schuldnern (95,2 % / Vorjahr: 95,4 %) bestehen Preisnotierungen an aktiven Märkten. Insgesamt gab es im Jahr 2025 für 80,9 % (Vorjahr: 77,6 %) der Schuldinstrumente gegenüber anderen Schuldnern Preisnotierungen an einem aktiven Markt. In den Kategorien Alternative Investments und Immobilien gab es am 31. Dezember 2025 lediglich für 2,3 % (Vorjahr: 2,5 %) beziehungsweise 4,7 % (Vorjahr: 5,2 %) einen fungiblen Marktpreis. Zur Kompensation der reduzierten Fungibilität gewährt der Kapitalmarkt in Abhängigkeit von der Laufzeit Renditeaufschläge.

In den Pensionsvermögen zum Bilanzstichtag waren im Jahr 2025 von BASF-Gruppengesellschaften emittierte Wertpapiere in keinem wesentlichen Umfang enthalten. Im Jahr 2024 waren von BASF-Gruppengesellschaften emittierte Wertpapiere im Wert von 12 Millionen € enthalten. Der Marktwert der von den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen an BASF-Gruppengesellschaften vermieteten Immobilien betrug am 31. Dezember 2025 wie im Vorjahr 112 Millionen €.

Das von der BASF SE im Jahr 2021 der BASF Pensionskasse VVaG temporär zur Verfügung gestellte nachträgliche Gründungsstockdarlehen betrug zum Bilanzstichtag nominal 320 Millionen €. Davon waren Stand 31. Dezember 2025 80 Millionen € in Anspruch genommen.

Die folgende Übersicht gibt die Vermögensdeckung der Pläne wieder:

Vermögensdeckung der Pensionspläne zum 31. Dezember

 

2025

2024

Millionen €

Anwartschafts­barwert

Pensions­vermögen

Anwartschafts­barwert

Pensions­vermögen

Ohne Pensionsvermögensdeckung

1.575

1.931

Mit Pensionsvermögensdeckung

17.398

20.290

20.033

21.350

Vermögenswertbegrenzung

–1.325

–406

Summe

18.973

18.965

21.964

20.944

Vermögenswertbegrenzung

Im Jahr 2025 kam wie im Vorjahr für die Pensionspläne in der Schweiz eine Vermögenswertbegrenzung nach IAS 19.64 zum Tragen. Diese betrug 536 Millionen € zum 31. Dezember 2025 und 406 Millionen € zum 31. Dezember 2024. Erstmals seit dem Jahr 2010 kam es im Berichtsjahr auch bei der BASF Pensionskasse VVaG wieder zu einer Vermögenswertbegrenzung. Diese betrug zum 31. Dezember 2025 789 Millionen €. Der verfügbare wirtschaftliche Nutzen in Höhe von 38 Millionen € entspricht der Arbeitgeberbeitragsreserve der Pensionspläne in der Schweiz und fällt damit nicht unter die Vermögenswertbegrenzung.

Entwicklung der Vermögenswertbegrenzung

Millionen €

2025

2024

Limitierung des Pensionsvermögens am 01.01.

406

393

Zinsaufwand auf den nicht aktivierbaren Teil des Pensionsvermögens

3

5

Veränderung der Limitierung, ohne Zinskosten (Neubewertung)

918

11

Währungsumrechnung

–2

–3

Limitierung des Pensionsvermögens am 31.12.

1.325

406

Beitragsorientierte Pläne und Insolvenzsicherung

Die im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Jahr 2025 auf 332 Millionen € und im Jahr 2024 auf 309 Millionen €. Darin enthalten sind im Jahr 2025 Beiträge an staatliche Pensionssicherungssysteme in Höhe von 29 Millionen € und im Jahr 2024 von 24 Millionen €.

Staatliche Pläne

Im Jahr 2025 wurden an staatliche Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von 664 Millionen € und im Jahr 2024 von 627 Millionen € geleistet.

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