BASF-Bericht 2025

Diese Inhalte erfüllen Angabepflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für eine Gesamtübersicht siehe ESRS-Index.

23. Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

ESRS-Kennzeichnung:

Seit 2019 sind zahlreiche Klagen von Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen, Stammesregierungen und/oder Bundesstaaten anhängig, die verschiedene Schäden geltend machen, darunter Personenschäden sowie Schäden an Eigentum und/oder natürlichen Ressourcen aufgrund angeblicher Kontamination durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen („PFAS“). Diese Klagen richten sich unter anderem gegen Mitglieder der BASF-Gruppe, hauptsächlich gegen die BASF Corporation (eine US-amerikanische Tochtergesellschaft der BASF) in den Vereinigten Staaten und seit 2024 auch in Kanada.

Die Beklagten sind überwiegend Hersteller beziehungsweise Distributoren von wasserfilmbildendem Feuerlöschschaum („AFFF“) sowie deren Zulieferer; in einigen Fällen werden zudem Ansprüche im Zusammenhang mit angeblichen PFAS aus anderen Quellen als AFFF (zum Beispiel Papierfabriken oder Betriebsstätten) erhoben. BASF wird dabei insbesondere als Rechtsnachfolgerin von Ciba als Beklagte genannt, die bis 2003 Tenside für die Feuerlöschschaumindustrie herstellte und vertrieb (Handelsname Lodyne).

Insgesamt sind Mitglieder der BASF-Gruppe in über 8.700 solcher Klagen (Stand Februar 2026) als Beklagte involviert und verteidigen sich gegen diese Ansprüche. Die Mehrheit dieser Verfahren ist im Rahmen eines Multi-District Litigation (MDL) vor einem Bundesgericht in South Carolina anhängig; weitere Verfahren laufen vor Bundes- und Landesgerichten in Alabama, Maine, Washington und Wisconsin. BASF kann derzeit weder den Ausgang dieser Verfahren noch mögliche Maßnahmen von Regulierungsbehörden abschätzen. Ein negativer Ausgang könnte wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis der BASF haben.

Am 20. Mai 2024 stimmte die BASF Corporation einem Sammelvergleich mit öffentlichen Wasserversorgungssystemen in den USA zu, die PFAS in ihren Trinkwasserquellen nachgewiesen haben, die angeblich mit der Verwendung von AFFF-Produkten in Verbindung gebracht werden. Die BASF Corporation erklärte sich bereit, insgesamt 305 Millionen € (316,5 Millionen US$) beizutragen (301 Millionen € (312,5 Millionen US$) zur Beilegung der PFAS-Ansprüche, plus 4 Millionen € (4 Millionen US$) für die Verwaltungskosten des Vergleichs). Die BASF Corporation zahlte im Juli 2024 die Verwaltungskosten und im März 2025 den Betrag zur Abgeltung der PFAS-Klagen. Die BASF Corporation verfügt über Versicherungsschutz bei mehreren Versicherern und strebt eine Erstattung ihrer Vergleichszahlungen aus diesen Policen an. Durch den Vergleich werden die Ansprüche gegen die BASF Corporation, Ciba und andere verbundene Unternehmen erledigt. Der Vergleich stellt kein Eingeständnis einer Haftung oder eines Verschuldens der BASF Corporation oder von Ciba dar. BASF und ihre relevanten Tochtergesellschaften beabsichtigen zudem, sich auch weiterhin in allen verbleibenden PFAS-Angelegenheiten zu verteidigen.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in rechtliche und behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von BASF.

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