BASF-Bericht 2025

30. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Die Inhalte dieses Abschnitts sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung, sondern wurden einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch unseren Abschlussprüfer unterzogen.

Die Inhalte dieses Abschnitts sind ungeprüfte freiwillige Inhalte, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen wurden.

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die BASF-Gruppe Einfluss nehmen können oder die der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die BASF-Gruppe unterliegen. Insbesondere gehören hierzu die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen sowie Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE.

Die folgenden Tabellen zeigen den Geschäftsumfang mit nahestehenden Unternehmen, die im Konzernabschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Equity bilanziert wurden. Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgen unter marktüblichen Konditionen. Die Werte beinhalten auch Umsätze, Forderungen, Übrige Forderungen sowie Verbindlichkeiten und Übrige Verbindlichkeiten, die den nicht fortgeführten Geschäften zugeordnet sind.

Die Umsätze sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit nahestehenden Unternehmen umfassten hauptsächlich Geschäfte mit eigenen Produkten und Handelswaren, Vermittlungs- und Lizenzgeschäfte sowie sonstige betriebstypische Geschäfte.

Die Übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten resultierten hauptsächlich aus Finanzierungsgeschäften, für das Cash-Pooling verwendeten Konten, ausstehenden Dividendenzahlungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen finanzbedingten und operativen Geschäften und Sachverhalten.

Bezogen auf die Übrigen Forderungen resultierte der Rückgang gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen vor allem aus sonstigen finanzbedingten Forderungen.

Der Rückgang bei den Übrigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen wie auch gegenüber Joint Ventures resultierte aus sonstigen finanzbedingten und aus vertraglichen Verbindlichkeiten.

Die ausstehenden Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen wurden grundsätzlich nicht besichert und in bar beglichen.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Übrige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen verringerte sich von 120 Millionen € zum 31. Dezember 2024 auf 117 Millionen € zum 31. Dezember 2025. Die aufwandswirksame Zuführung zu den Wertberichtigungen auf Übrige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen betrug 0 Millionen € (Vorjahr: 8 Millionen €).

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen verringerte sich von 4 Millionen € zum 31. Dezember 2024 auf 3 Millionen € zum 31. Dezember 2025. Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Joint Ventures verringerte sich von 3 Millionen € zum 31. Dezember 2024 auf 0 Millionen € zum 31. Dezember 2025. Die aufwandswirksame Zuführung zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie gegenüber Joint Ventures blieb unverändert zum Vorjahr bei 0 Millionen €.

Bei BASF bestanden Verpflichtungen aus Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen in Höhe von 1 Million € zum 31. Dezember 2025 und 5 Millionen € zum 31. Dezember 2024, zugunsten Joint Ventures in Höhe von 19 Millionen € zum 31. Dezember 2025 und 42 Millionen € zum 31. Dezember 2024 und zugunsten assoziierter Unternehmen in Höhe von 1 Million € zum 31. Dezember 2025 und 3 Millionen € zum 31. Dezember 2024.

Verpflichtungen aus Kaufverträgen mit Joint Ventures betrugen 2.655 Millionen € zum 31. Dezember 2025 und 2.943 Millionen € zum 31. Dezember 2024. In beiden Jahren resultierten die Verpflichtungen im Wesentlichen aus Power Purchase Agreements.

Die jährlichen Mindestmietzahlungen von BASF SE an die BASF Pensionskasse VVaG für ein Bürogebäude inklusive Parkfläche während der unkündbaren Grundmietzeit bis zum Jahr 2029 betragen 8 Millionen € (Vorjahr: 8 Millionen €). Ferner bestanden zum 31. Dezember 2025 finanzbedingte Verbindlichkeiten gegenüber der BASF Pensionskasse VVaG in Höhe von 337 Millionen € (Vorjahr: 266 Millionen €). Bei der BASF SE bestanden zum 31. Dezember 2025, wie zum Vorjahreszeitpunkt, Übrige finanzbedingte Forderungen gegenüber der BASF Pensionskasse VVaG in Höhe von 80 Millionen €.

Der Anstieg bei den empfangenen Lieferungen und Leistungen gegenüber Joint Ventures ist auf höhere Mengen zurückzuführen. Der Rückgang bei den empfangenen Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen ist vor allem auf den Abgang von zwei assoziierten Unternehmen zurückzuführen.

Mit den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Jahr 2025 keine berichtspflichtigen Geschäfte abgeschlossen, die nicht in Anmerkung 29 dargestellt werden.

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