BASF-Bericht 2022

19. Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

BASF SE hat nur nennwertlose, voll eingezahlte Namensaktien ausgegeben. Es gibt keine Vorzugsrechte oder sonstigen Beschrän­kungen.

Das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2022 betrug 1.144 Millionen €, eingeteilt in 893.854.929 gewinnbezugsberechtigte Stück­aktien ohne Nennbetrag. Das Grundkapital und die Anzahl der Aktien reduzierten sich im Jahr 2022 durch die Einziehung von im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien.

Zum 31. Dezember 2021 betrug das gezeichnete Kapital 1.176 Millionen €, eingeteilt in 918.478.694 Aktien.

Aktienrückkauf/eigene Aktien

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien bis zum 11. Mai 2022 ermächtigt. Die Hauptversammlung am 29. April 2022 hat eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zum 28. April 2027 beschlossen.

Der Erwerb ist auf höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grund­kapitals beschränkt und kann über die Börse, im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder im Wege einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil herabzusetzen. Der Vorstand kann die Aktien auch ohne Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. In diesem Fall ist der Vorstand auch zur Anpassung der Aktienzahl in der Satzung ermächtigt.

Im Geschäftsjahr 2022 hat BASF insgesamt 24.623.765 Aktien oder 2,68 % des Grundkapitals aufgrund der Rückkaufermächtigungen zu einem Kurs von durchschnittlich 53,83 € je Aktie erworben. Alle zurück­gekauften Aktien wurden eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt. Zum Bilanzstichtag standen keine eigenen Aktien im Eigentum von BASF.

Insgesamt hat BASF im Jahr 2022 1.325 Millionen € für den Aktienrückkauf ausgegeben. Der Betrag wurde den anderen Gewinnrücklagen entnommen und minderte darüber hinaus das gezeichnete Kapital um 32 Millionen €. Dieser Herabsetzungs­betrag wurde in die Kapitalrücklage umgegliedert. Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kein Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 470 Millionen € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungs­beschluss genannten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung der Kapital­erhöhung festzulegen. Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag von 10 % ist der anteilige Betrag des Grund­kapitals derjenigen Aktien anzurechnen, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind. Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Bedingtes Kapital

Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen lief am 11. Mai 2022 aus. In der Hauptversammlung am 29. April 2022 wurde der Vorstand bis zum 28. April 2027 erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beziehungsweise Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Milliarden € zu begeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte für bis zu 91.847.800 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 117.565.184 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sacheinlagen, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, begeben werden.

Zur Absicherung des Bezugsrechts von unter der Ermächtigung ausgegebenen Wandel- und Optionsrechten wurde das Grundkapital um bis zu 117.565.184 € mit der Möglichkeit zur Ausgabe von bis zu 91.847.800 neuen, auf den Namen lautenden BASF-Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft bis zum 28. April 2027 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen BASF-Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuld­verschreibungs- beziehungsweise Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen neuen BASF-Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung ist bis Ende des Geschäftsjahres 2022 kein Gebrauch gemacht worden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält unter anderem Effekte aus dem BASF-Aktien­programm, Aufgelder aus Kapitalerhöhungen, Entgelte für Optionsscheine und passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien der BASF SE zu pari ergaben.

Der auf die eingezogenen eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital im Jahr 2022 wurde in die Kapitalrücklage umgebucht.

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn enthalten die in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2022 erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die bereits von BASF beherrscht oder als Joint Arrangement in den Konzernabschluss einbezogen wurden, wird als Transaktion zwischen Anteilseignern behandelt, wenn er zu keiner Veränderung der Konsolidierungs­methode führt. Im Jahr 2022 sowie im Vorjahr erfolgte keine wesentliche Transaktion dieser Art.

Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurde der über den Nennbetrag hinausgehende Betrag von den Gewinnrücklagen abgesetzt. Bei Einzug der Aktien wurden die bisher offen abgesetzten Beträge mit dem Grundkapital und Gewinnrücklagen verrechnet. Zusätzlich wurde der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von den Gewinnrücklagen in die Kapitalrücklagen umgebucht. Insgesamt reduzierten sich die Gewinnrücklagen dadurch im Geschäftsjahr 2022 um 1.325 Millionen €.

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

Gesetzliche Rücklage

1.032

958

Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

34.422

39.407

Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

35.453

40.365

Die Gesetzliche Rücklage erhöhte sich im Jahr 2022 um 74 Millionen € und im Jahr 2021 um 57 Millionen € durch Umgliederungen aus den Gewinnrücklagen beziehungsweise dem Bilanzgewinn.

Dividendenausschüttung

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2022 hat die BASF SE aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 eine Dividende von 3,40 € je gewinnbezugsberechtigter Aktie aus­geschüttet. Dies entsprach bei 903.468.202 zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gewinnbezugsberechtigten Aktien einer Dividendensumme von 3.071.971.886,80 €. Der danach verbleibende Bilanzgewinn von 856.529.452,43 € wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.

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